Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen Folgendes:

 

1.       Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Mittelradde/ Marka“ in der Stadt Löningen und den Gemeinden Lindern und Molbergen, Landkreis
Cloppenburg (LSG CLP 40) wird in der in Anlage 1 der Vorlage vorliegenden
Fassung mit den in Anlage 3 der Vorlage enthaltenen 2 Übersichts- und 4 Detailkarten beschlossen.

 

2.       Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Südradde“ in der Stadt
Löningen und den Gemeinden Lastrup, Lindern und Molbergen, Landkreis
Cloppenburg (LSG CLP 50), wird in der in Anlage 1 der Vorlage vorliegenden
Fassung mit den in Anlage 3 der Vorlage enthaltenen 3 Übersichts- und 5 Detailkarten beschlossen.

 

 

 

 


Kreistagsabgeordneter Middendorf, Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Umwelt, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-PLA/19/266 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, teilte, auch mit Blick in den Zuschauerraum, mit, hier sei das Beste für die Landwirtschaft herausgeholt worden. Vor der letzten Fachausschusssitzung seien bereits Gespräche mit Einwohnern der Ortschaft Wachtum geführt und die Notwendigkeit der Schutzgebietsausweisung sowie die getroffenen Regelungen ausführlich erörtert worden.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann bestätigte die Feststellung des Kreistagsabgeordneten Götting, dass vertraglich Regelungen für die Landwirtschaft erreicht worden seien. Hier müsse aber auch etwas für die Natur getan werden. Der NLWKN fordere die Ausweisung als Naturschutzgebiet. Zudem seien große Flächen aus der ursprünglichen Schutzgebietsausweisung heraus genommen worden. Kreistagsabgeordneter Wesselmann könne sich mit der Beschlussempfehlung auch im Hinblick auf den Lebensraum von Wiesenvögeln nicht anfreunden. Die Verluste könnten dadurch nicht aufgefangen werden. Die Landwirte wollten sicher auch nicht, dass Vogelarten ausstürben. Diesbezüglich seinen seien keine Verbesserung Verbesserungen für ihn erkennbar. (Zusatz: Vorstehende Streichungen/Änderungen sind aufgrund der Protokollgenehmigung vom 16.01.2020 vorgenommen worden.)

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer teilte mit, hier würde der Eindruck erweckt werden, die Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete seien nicht rechtskonform. Dem müsse er deutlich widersprechen. Die beiden Gebiete seien bereits 2007 der EU als Vogelschutzgebiete gemeldet worden. Der Landkreis müsse dieses Gebiet jetzt über nationales Recht sichern. Es gehe hierbei um die Erhaltung der Offenlandschaft mit ihren Grünlandflächen und nicht darum, Flächen aus der Beteiligung zu nehmen. Hierfür sei die Landschafts-schutzgebietsverordnung die gegenwärtige Sicherungsform. Auch die im Landkreis Emsland angrenzenden Gebiete seien als Landschaftsschutzgebiete gesichert.