Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Die Neufassung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) wird entsprechend der Anlagen zur Vorlage zum 01.01.2020 beschlossen.

 

 


Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/19/571 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann teilte mit, die Gruppe GRÜNE/UWG würde der Neufassung der Verwaltungskostensatzung zustimmen, sei aber nicht mit allen Punkten glücklich. Seiner Gruppe sei wichtig, den Service der Kreisverwaltung zu verbessen. Deshalb hätte sie heute beim Landrat einen Antrag hinsichtlich einer Service-Garantie eingereicht. Danach sollten z. B. Bauanträge in bestimmten Zeiten bearbeitet werden. Evtl. Hinderungsgründe einer Erteilung sollten danach auch kurzfristig dem Antragsteller mitgeteilt werden. Eine Beratung über diesen Antrag würde erst in der nächsten Sitzung des Kreistages erfolgen.

 

Landrat Wimberg bestätigte den Eingang des vorgenannten Antrages der Gruppe GRÜNE/UWG am heutigen Nachmittag. Er wies darauf hin, die Kreisverwaltung sei Dienstleister und deshalb stünde er dem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber, sofern die personelle Situation dies zulasse.