Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Neufassung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) wird entsprechend der Anlagen zum 01.01.2020 zugestimmt.

 

 


Sach- und Rechtslage:

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat zuletzt in seiner Sitzung am 17. Dezember 2002 eine Neufassung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vorgenommen.

 

Nach Inkrafttreten des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes als Rechtsgrundlage dieser Satzung ist es geboten, eine Neufassung dieser Satzung zu erlassen, um der aktuellen Rechtslage zu entsprechen.

 

Darüber hinaus soll aufgrund der mittlerweile veralteten Fassung auch der Kostentarif als Bestandteil der Satzung angepasst werden. Dieser wurde zunächst in verschiedenen Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der leitenden Bürobeamten der Landkreise in Weser-Ems im Hinblick auf die zum Teil veralteten Positionen, Wertgrenzen und Kosten überprüft und überarbeitet. Anschließend wurde der Kostentarif den aktuellen Gegebenheiten im Bereich des Verwaltungshandelns angepasst und zugleich gestrafft.

 

Eine Synopse der Satzung (Anlage 1), der Kostentarif in der bisherigen Form (Anlage 2), der Kostentarif in der überarbeiteten Form (Anlage 3) und Erläuterungen zur Änderung des Kostentarifs (Anlage 4) sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Synopse Verwaltungskostensatzung

Anlage 2 – Kostentarif in der bisherigen Form

Anlage 3 – Kostentarif in der überarbeiteten Form

Anlage 4 – Erläuterungen zur Änderung des Kostentarifs