Sitzung: 26.11.2019 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: V-PLA/19/266
Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss sodann mehrheitlich mit
einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
1.
Die
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Mittelradde/ Marka“ in der Stadt
Löningen und den Gemeinden Lindern und Molbergen, Landkreis Cloppenburg (LSG
CLP 40) wird in der in Anlage 1 vorliegenden Fassung mit den in Anlage 3
enthaltenen 2 Übersichts- und 4 Detailkarten beschlossen.
2. Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Südradde“ in der Stadt Löningen und den Gemeinden Lastrup, Lindern und Molbergen, Landkreis Cloppenburg (LSG CLP 50), wird in der in Anlage 1 vorliegenden Fassung mit den in Anlage 3 enthaltenen 3 Übersichts- und 5 Detailkarten beschlossen.
Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer wies zu Beginn des
Tagesordnungspunktes darauf hin, dass das Gebiet der „Niederungen der Süd- und
Mittelradde und der Marka“ bereits 2007 der EU als Vogelschutzgebiet gemeldet
worden sei. Die EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichte zum Schutz der beiden
Gebiete. Im Herbst 2018 sei die Kreisverwaltung vom Kreistag beauftragt worden,
die Sicherung des Gebietes durchzuführen. Zwischenzeitlich habe man diverse
Abstimmungsgespräche mit Landwirten und Betroffenen geführt, was letztendlich
zu Gebietsanpassungen sowie zu Anpassungen bei Hofstellen, Verboten und
Freistellungen geführt habe. Die Verordnungen seien ein ausgewogener Kompromiss
zwischen den Interessen der Landwirte und dem Schutz des Gebietes. Ein
effektiver Wiesenvogelschutz sei unumgänglich, wobei die landwirtschaftliche
Bewirtschaftung im Gebiet weiterhin möglich bleiben müsse. Insgesamt seien
verschiedenste Anregungen und Bedenken eingebracht worden, deren
Abwägungsvorschläge nun vorlägen und der Vorlage zur Vorbereitung auf diese
Sitzung beigefügt worden seien.
Die Kreisverwaltung empfehle dem Ausschuss nun beide
Schutzgebietsverordnungen in den vorliegenden Fassungen zur Beschlussfassung.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte, er werde dem Beschluss der
Verordnungen nicht zustimmen, da sie in der vorliegenden Form nicht ausreichend
seien. Er habe durchaus Verständnis für die dort wirtschaftenden Landwirte,
aber die wertbestimmenden Arten seien rückläufig. Hier sei ein weitergehender
Schutz als Naturschutzgebiet notwendig, wie ihn auch der Niedersächsische Landesbetrieb
für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in seiner Stellungnahme
gefordert habe. Der NLWKN sei sehr deutlich in seiner Beurteilung. Auch die
vorgenommene Verkleinerung des Gebietes halte er nicht für richtig. Er
unterstütze die Aktivitäten des Landkreises, möglichst viel Fläche zur
Gebietssicherung zu erwerben. Hier sollten attraktive Angebote gemacht werden.
Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, gab zu bedenken, dass
eine Gebietsverkleinerung um 40 ha bei einem über 2.000 ha großen Gebiet keine
erhebliche Verkleinerung darstelle.
Kreisverwaltungsoberrat Meiners erklärte hierzu ergänzend, die
Verwaltung habe sich zu dieser Verkleinerung entschlossen, da die in Rede
stehenden Gebiete nicht zum gemeldeten Vogelschutzgebiet gehörten. Die
Grenzziehung sei daher entsprechend der festgesetzten Meldegrenze angepasst
worden. Bei den betroffenen Flächen handele es sich überwiegend um Ackerland.
Kreistagsabgeordneter Götting erklärte, auch die CDU- Fraktion habe sich
intensiv mit der Ausweisung dieses Gebietes befasst. Landwirte im Gebiet seien
teilweise mit 20 ha betroffen. Viele Gespräche hätten stattgefunden. Die
Kreisverwaltung sei weitgehend auf die Belange der Landwirtschaft eingegangen
und habe sehr deutlich gemacht, dass die Erhaltung der Bestände nur mit der
Landwirtschaft gehe. Die CDU-Fraktion werde daher dem Erlass der Vorordnungen
zustimmen.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann stimmte ihm grundsätzlich zu, verwies
aber darauf, dass gerade die Intensivierung der Landwirtschaft mit Ursache der
niedrigen Vogelbestände sei. Wenn man es nicht gemeinsam schaffe, den
Erhaltungszustand zu verbessern, werde es noch stärkere Einschränkungen geben.
Kreistagsabgeordneter Götting widersprach dem Vorwurf, die
Landwirtschaft sei Hauptverursacher der niedrigen Bestände. Die größten
Verluste seien vielmehr auf Raubwild zurückzuführen.
(Anmerkung der Verwaltung: Für drei kleine Flächen wurde nach Prüfung die Darstellung der tatsächlichen Nutzung noch korrigiert.)