Sitzung: 14.11.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Enthaltung: 1
Vorlage: V-JHA/19/155
Kreisverwaltungsoberrätin
Lottmann trug die Vorlage vor und skizziert die Widrigkeiten des
Besserstellungsverbotes bei der Beschäftigung erfahrener, langjähriger und
entsprechend eingestufter Fachkräfte. Dies habe den Effekt, dass das Land bei
Förderprogrammen zunehmend bei den Personalkosten kürze, weshalb der Zuschuss
des Kreises beim Landesprogramm „Gut ankommen in Niedersachsen“ nun höher
ausfalle.
Kreistagsabgeordneter
Bohnstengel betonte für die Fraktion der SPD die Unterstützung der weiteren
Bezuschussung, Kreistagsabgeordneter Schmidt tat dies für die Fraktion der CDU
ebenso.
Kreistagsabgeordneter
Karnbrock, der die Vorsitzende zu diesem Thema vertritt, stellte den
Beschlussvorschlag sodann zur Abstimmung und merkte abschließend an, dass es
lobenswert von der Verwaltung sei, die höhere Bezuschussung angesichts der
Schwierigkeiten gute Fachkräfte zu finden und auch zu halten, zu bejahen.
Beschlussvorschlag:
Dem
Jugendhilfeausschuss wurde bei einer Enthaltung
folgende Beschlussfassung empfohlen:
a) der Landkreis Cloppenburg nimmt
2019/2020 weiter am Landesprogramm „Familienförderung – Gut ankommen in
Niedersachsen“ teil
b) das Projekt wird vom Sozialdienst
katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt
c) die notwendige Kofinanzierung bei
max. 31.500,00 EUR Ausgaben werden vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt.