Betreff
Weiterführung des Landesprogramms „Familienförderung – Gut ankommen in Niedersachsen“
Vorlage
V-JHA/19/155
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

a)   der Landkreis Cloppenburg nimmt 2019/2020 weiter am Landesprogramm „Familienförderung – Gut ankommen in Niedersachsen“ teil

b)   das Projekt wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt

c)   die notwendige Kofinanzierung bei max. 31.500,00 EUR Ausgaben werden vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt.

 

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 13.11.2018 hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cloppenburg folgendes beschlossen:

a)     der Landkreis Cloppenburg nimmt weiter am Landesprogramm „Familienförderung – Gut ankommen in Niedersachsen“ teil

b)     das Projekt wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt

c)     die notwendige Kofinanzierung von 50 % wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt.

 

Mit dem Projekt „Gut ankommen in Niedersachsen“ unterstützt das Land Niedersachsen Maßnahmen für die Zielgruppe der Schutz suchenden Familien (Flüchtlingsfamilien). Hiermit sollen Unterstützungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis geschaffen und die Etablierung einer Willkommensstruktur gefördert werden.

Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wurde hierfür vom Land ein Förderbetrag von bis zu 25.000 € pro Zuwendungsempfänger und maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei einem Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten zur Verfügung gestellt.

 

Das Jugendamt hat diese Fördermittel für die Bewilligungszeiträume vom 01.12.2016 - 30.11.2017, 01.12.2017 – 30.11.2018 und 01.12.2018 – 30.11.2019 in Anspruch genommen und damit ein Familienpatenprojekt für Flüchtlingsfamilien initiiert. Unter Berücksichtigung der vielfältigen Erfahrungen und bereits entwickelten Projekte betr. Familienpaten wurde der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. diesbezüglich beauftragt. Dieser hat sein Patenprojekt um den Bereich der Flüchtlingsfamilien ausgeweitet und speziell für diesen Personenkreis gezielt Paten akquiriert und geschult.

Derzeit arbeiten 10 Familienpaten im Projekt. Es werden 8 Familien mit 33 Kindern betreut. Außerdem liegen noch 4 offene Anfragen für eine Familienpatenschaft vor. Die Paten unterstützen die Familien in Behördenangelegenheiten und weiteren Hilfebedarfen. Es bestehen enge Kooperationen mit vielen unterstützenden Stellen wie die kommunale Koordinatorin der Bildungsangebote für Neuzugewanderte, der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe, Betreuer der Flüchtlingswohnheime, Schwangerschafts-beratungsstellen, Familienhebammendienst etc. Darüber hinaus gibt es ergänzende Projekte, wie z.B. den Sprachkurs „Mama lernt Deutsch“ mit angegliederter Kinderbetreuung, die Projektreihe „Rund um die Gesundheit“ und die Vortragsveranstaltungen zum Thema „Rechte der Frauen“.

 

Das Land Niedersachsen hat mitgeteilt, dass das aktuelle Förderprogramm „Familienförderung – Gut ankommen in Niedersachsen“  zum 31.12.2019 ausläuft, jedoch werden alle Anträge, die bis zum Jahresende 2019 eingehen auch noch bewilligt. Es stehen somit für einen weiteren 12monatigen Bewilligungszeitraum (01.12.2019 bis 30.11.2020) Haushaltsmittel im bisherigen Umfang zur Verfügung. Außerdem hat das Land Niedersachen signalisiert, dass Projekte zur Unterstützung von Flüchtlingsfamilien auch zukünftig gefördert werden sollen. Der SkF Cloppenburg möchte das Projekt gerne fortsetzen, um die bisherige erfolgreiche Arbeit zu verfestigen und angefangene Projekte und Hilfen weiterzuführen.

Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg sieht diese Arbeit als wirkungsvolle Hilfe zur Integration von neuzugezogenen Familien und der Bewältigung ihres Lebens in der neuen Heimat an und spricht sich für eine Fortführung des Projektes aus.

 

Da die Antragsfrist zur Fortsetzung unseres Projektes nur bis zum 30.09.2019 lief, wurde vorsorglich ein Antrag für den Bewilligungszeitraum vom 01.12.2019 bis 30.11.2020 gestellt. Beantragt wurde bei Gesamtausgaben in Höhe von 31.500,00 EUR ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 15.750,00 EUR (50% der Ausgaben).

Mit Bescheid vom 21.10.2019 wurden Mittel in Höhe von 11.857,50 EUR bewilligt. Begründet wurde die Kürzung der Mittel mit dem Besserstellungsverbot der Beschäftigten des SkF gegenüber den Landesbediensteten.

Trotzdem möchte der Landkreis das Projekt im bisherigen Umfang fortführen und dem SkF Fördermittel von insgesamt 31.500,00 EUR zukommen lassen. Damit würde sich ein Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg  in Höhe von 19.642,50 EUR ergeben.

 


Finanzierung:

Die Haushaltsmittel wurden vorsorglich für das Haushaltsjahr 2020 eingeplant.

 

Ausgaben:                                                            31.500,00 EUR

Sachkonto: 431810/ PSP-Element: P1.363200

 

Erstattungen vom Land:                                     15.700,00 EUR

Sachkonto: 348110/ PSP-Element: P1.363200