Der Kreistag hat die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 150.000,00 EUR zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/19/522 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich, wer die Entscheidung über diese Auszahlung getroffen habe.

 

Landrat Wimberg teilte mit, dass diese außerplanmäßige Auszahlung im Wege der Eilentscheidung durch ihn und einen stellvertretenden Landrat auf den Weg gebracht worden sei.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann bat darum, zukünftig auch mitzuteilen, welcher stellvertretende Landrat eine Eilentscheidung zusammen mit dem Landrat genehmigt habe und verwies dabei auf das Auskunftsrecht als Kreistagsabgeordneter.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer erklärte, er wolle zunächst geprüft haben, ob der Name des stellvertretenden Landrates, welcher eine Eilentscheidung unterschrieben habe, auch unter dem Aspekt des Datenschutzes mitgeteilt werden dürfte.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann schlug vor, diese Frage zu prüfen und mit dem Protokoll zu beantworten.

 

Landrat Wimberg sagte eine Klärung mit dem Protokoll zu.

 

Protokollzusatz:

Das Prüfungsergebnis wird nachgereicht.