Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag nahm einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion an. § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 (4) Für jedes Ausschussmitglied ist eine Vertreterin/ein Vertreter zu benennen. Vertreterinnen und Vertreter können sich untereinander vertreten. Ist ein Ausschussmitglied verhindert, an einer Sitzung des Ausschusses teilzunehmen, so hat es unverzüglich seine Vertreterin/seinen Vertreter zu benachrichtigen. Ist auch seine Vertreterin/sein Vertreter verhindert, so kann es durch jedes andere Mitglied der Fraktion oder Gruppe vertreten werden.

 

Eine Lesefassung der geänderten Geschäftsordnung ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/18/494 vor und erteilte dem Kreistagsabgeordneten Meyer das Wort.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer, Vorsitzender der SPD-Fraktion, stellte den Antrag seiner Fraktion vom 07.11.2018 vor.