Der Kreistag nahm einstimmig den Antrag der
SPD-Fraktion an. § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
(4) Für jedes
Ausschussmitglied ist eine Vertreterin/ein Vertreter zu benennen.
Vertreterinnen und Vertreter können sich untereinander vertreten. Ist ein
Ausschussmitglied verhindert, an einer Sitzung des Ausschusses teilzunehmen, so
hat es unverzüglich seine Vertreterin/seinen Vertreter zu benachrichtigen. Ist
auch seine Vertreterin/sein Vertreter verhindert, so kann es durch jedes andere
Mitglied der Fraktion oder Gruppe vertreten werden.
Eine Lesefassung der geänderten Geschäftsordnung ist dem Protokoll als Anlage
1 beigefügt.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/18/494 vor und erteilte dem Kreistagsabgeordneten Meyer das Wort.
Kreistagsabgeordneter Meyer, Vorsitzender der SPD-Fraktion, stellte den Antrag seiner Fraktion vom 07.11.2018 vor.