Ohne erneute Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt sodann mehrheitlich (auf Vorschlag des Landrates) bei 2 Gegenstimmen, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Künftig wird der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg als Träger des Berufsbildungszentrums Handwerk auf Antrag grundsätzlich ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von bis zu 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Bund und/oder Land im Rahmen der Förderung der überbetrieblichen Bildungsstätten als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20% der vom Bund und/oder Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt und ist zweckgebunden zur Reduzierung des ansonsten durch die Kreishandwerkerschaft zu tragenden Eigenanteils einzusetzen. Die Kreishandwerkerschaft hat angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen. Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.

Die Anträge sind den politischen Gremien stets zur Beschlussfassung vorzulegen.


Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer nahm an der Beratung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

Kreisamtsrätin Bornhorst erläuterte den Sachverhalt gemäß der Vorlage-Nr. V-PLA/18/232.

Kreistagsabgeordneter Steenken sprach sich im Namen der CDU- Fraktion für die finanzielle Unterstützung des Berufsbildungszentrums Handwerk der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg aus. Die Einrichtung werde positiv gesehen, Bedarf und Notwendigkeit seien gegeben. Zudem habe der Landkreis sich auch in anderen Bereichen wie dem Lebensmitteltechnikum und der PHWT für eine Förderung entschieden. Die Förderung solle unter den im Beschlussvorschlag angegebenen Bedingungen erfolgen. Es dürfe keine Konkurrenz zu Einrichtungen wie der Berufsbildenden Schule entstehen.

Kreistagsabgeordneter Kolde lehnte die finanzielle Unterstützung ab. Mit Blick auf den gut ausgestatteten Haushalt des Kreises begebe sich der Landkreis mit dieser Förderung in eine Vorreiterrolle. Es handele sich hier aber um Steuergelder der Kommunen. Dass durch diese Förderung der Bedarf an Fachkräften erhöht werden und man beim Fachkräftemangel weiter vorankomme, sehe er nicht.

Kreistagsabgeordneter Arkenau schloss sich dem an. Es gebe weitere Bildungsträger, die dies als Türöffner für gleichartige Anträge nutzen könnten.

Kreistagsabgeordneter Wesselmann bemängelte, dass der Beschlussvorschlag weder einen festen Betrag noch einen Zeitraum für die Förderung enthalte. Demnach sei keine weitere Beschlussfassung notwendig. Er sei für eine klare finanzielle Begrenzung der Förderung.

Kreisamtsrätin Bornhorst erklärte hierzu, es sei vorgesehen, jede einzelne Maßnahme den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

Kreistagsabgeordneter Behrens erklärte, er halte die beantragte Maßnahme für eine gute Sache und werde daher den Antrag unterstützen.

Landrat Wimberg wies daraufhin, dass es sich nicht um eine dauerhafte Bezuschussung handele, sondern um eine Investitionsförderung auf einen konkreten Antrag hin, wenn die Kosten vom Land als förderfähig anerkannt seien. Es sei ein vorbereitender Grundsatzbeschluss zu fassen, der als Handreichung gesehen werden solle, sich um einen bestimmten Betrag – hier 20 % - bewerben zu können. Eine pauschale Einstellung eines Betrages in den Kreishaushalt sei nicht vorgesehen. Dies werde erst nach der politischen Beratung in den Gremien geschehen.

Er halte es für wichtig, etwas für Fortbildung und Qualifizierung zu tun. Daher seien hierfür Rahmenbedingungen zu schaffen. Die vorgeschlagene Förderung sei überschaubar und gerechtfertigt. Gleiche Betriebe müssten auch gleiche Voraussetzungen erfüllen. Dass es zu ähnlichen weiteren Anträgen komme, sei nicht auszuschließen, aber mit einer Antragsflut sei nicht zu rechnen.

Kreistagsabgeordneter Bothe gab zu bedenken, dass die vorgesehenen angemessenen Eigenmittel nicht näher bestimmt seien. Im Vergleich zu den Sportförderrichtlinien sei dies dort sehr genau definiert.

Hierauf erwiderte Kreisrat Varnhorn, dies werde im Einzelfall entschieden und unterliege der politischen Beschlussfassung.

Kreistagsabgeordneter Hackstedt sprach sich für die beantragte Beschlussfassung aus. Der Vorschlag sei ausreichend. Es gehe hier um die Steigerung der Attraktivität des Handwerksberufes.

Landrat Wimberg schlug vor, die Beschlussfassung deutlicher zu fassen.