Sitzung: 22.11.2018 Ausschuss für Planung und Umwelt
Vorlage: V-PLA/18/232
Ohne erneute Aussprache beschloss
der Ausschuss für Planung und Umwelt sodann mehrheitlich (auf Vorschlag des
Landrates) bei 2 Gegenstimmen, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu
empfehlen:
Künftig wird der
Kreishandwerkerschaft Cloppenburg als Träger des Berufsbildungszentrums
Handwerk auf Antrag grundsätzlich ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung
von bis zu 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Bund und/oder
Land im Rahmen der Förderung der überbetrieblichen Bildungsstätten als
förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max.
20% der vom Bund und/oder Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten
begrenzt und ist zweckgebunden zur Reduzierung des ansonsten durch die
Kreishandwerkerschaft zu tragenden Eigenanteils einzusetzen. Die
Kreishandwerkerschaft hat angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen.
Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist, dass die jeweilige
Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der
Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.
Die Anträge sind den politischen Gremien stets zur Beschlussfassung vorzulegen.
Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer nahm an der
Beratung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Kreisamtsrätin Bornhorst erläuterte den Sachverhalt gemäß
der Vorlage-Nr. V-PLA/18/232.
Kreistagsabgeordneter Steenken sprach sich im Namen der
CDU- Fraktion für die finanzielle Unterstützung des Berufsbildungszentrums
Handwerk der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg aus. Die Einrichtung werde
positiv gesehen, Bedarf und Notwendigkeit seien gegeben. Zudem habe der
Landkreis sich auch in anderen Bereichen wie dem Lebensmitteltechnikum und der
PHWT für eine Förderung entschieden. Die Förderung solle unter den im
Beschlussvorschlag angegebenen Bedingungen erfolgen. Es dürfe keine Konkurrenz
zu Einrichtungen wie der Berufsbildenden Schule entstehen.
Kreistagsabgeordneter Kolde lehnte die finanzielle
Unterstützung ab. Mit Blick auf den gut ausgestatteten Haushalt des Kreises
begebe sich der Landkreis mit dieser Förderung in eine Vorreiterrolle. Es
handele sich hier aber um Steuergelder der Kommunen. Dass durch diese Förderung
der Bedarf an Fachkräften erhöht werden und man beim Fachkräftemangel weiter
vorankomme, sehe er nicht.
Kreistagsabgeordneter Arkenau schloss sich dem an. Es
gebe weitere Bildungsträger, die dies als Türöffner für gleichartige Anträge
nutzen könnten.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann bemängelte, dass der
Beschlussvorschlag weder einen festen Betrag noch einen Zeitraum für die
Förderung enthalte. Demnach sei keine weitere Beschlussfassung notwendig. Er
sei für eine klare finanzielle Begrenzung der Förderung.
Kreisamtsrätin Bornhorst erklärte hierzu, es sei
vorgesehen, jede einzelne Maßnahme den politischen Gremien zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Kreistagsabgeordneter Behrens erklärte, er halte die
beantragte Maßnahme für eine gute Sache und werde daher den Antrag
unterstützen.
Landrat Wimberg wies daraufhin, dass es sich nicht um
eine dauerhafte Bezuschussung handele, sondern um eine Investitionsförderung
auf einen konkreten Antrag hin, wenn die Kosten vom Land als förderfähig
anerkannt seien. Es sei ein vorbereitender Grundsatzbeschluss zu fassen, der
als Handreichung gesehen werden solle, sich um einen bestimmten Betrag – hier
20 % - bewerben zu können. Eine pauschale Einstellung eines Betrages in den
Kreishaushalt sei nicht vorgesehen. Dies werde erst nach der politischen
Beratung in den Gremien geschehen.
Er halte es für wichtig, etwas für Fortbildung und
Qualifizierung zu tun. Daher seien hierfür Rahmenbedingungen zu schaffen. Die
vorgeschlagene Förderung sei überschaubar und gerechtfertigt. Gleiche Betriebe
müssten auch gleiche Voraussetzungen erfüllen. Dass es zu ähnlichen weiteren
Anträgen komme, sei nicht auszuschließen, aber mit einer Antragsflut sei nicht
zu rechnen.
Kreistagsabgeordneter Bothe gab zu bedenken, dass die
vorgesehenen angemessenen Eigenmittel nicht näher bestimmt seien. Im Vergleich
zu den Sportförderrichtlinien sei dies dort sehr genau definiert.
Hierauf erwiderte
Kreisrat Varnhorn, dies werde im Einzelfall entschieden und unterliege der
politischen Beschlussfassung.
Kreistagsabgeordneter
Hackstedt sprach sich für die beantragte Beschlussfassung aus. Der Vorschlag
sei ausreichend. Es gehe hier um die Steigerung der Attraktivität des
Handwerksberufes.
Landrat Wimberg
schlug vor, die Beschlussfassung deutlicher zu fassen.