Betreff
Finanzielle Unterstützung des Berufsbildungszentrums Handwerk der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/18/232
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Künftig wird der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg als Träger des Berufsbildungszentrums Handwerk auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von bis zu 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Bund und/oder Land im Rahmen der Förderung der überbetrieblichen Bildungsstätten als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20% der vom Bund und/oder Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt und ist zweckgebunden zur Reduzierung des ansonsten durch die Kreishandwerkerschaft zu tragenden Eigenanteils einzusetzen. Die Kreishandwerkerschaft hat angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen. Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.

 


Sachverhalt:

 

1.         Grundlagenpapier und Förderbegehren der Kreishandwerkerschaft

 

Die Kreishandwerkerschaft Cloppenburg hat mit Schreiben vom 14.08.2018 beantragt, für das Bildungszentrums Handwerk im Rahmen beihilferechtlicher Zulässigkeiten künftig für neue Investitionen in das Bildungszentrum auf Antrag nicht rückzahlbare Zuwendungen in Höhe von max. 20% der förderfähigen Investitionskosten zur Deckung des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) zu bewilligen, soweit die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Der Zuschuss soll nachrangig zu sonstigen Fördermöglichkeiten (EU, Bund, Land, etc.) gewährt werden. Die Kreishandwerkerschaft verpflichtet sich, darüber hinaus Eigenmittel in angemessener Höhe aufzubringen.

 

Mit einem umfangreichen Grundlagenpapier (siehe Anlage) hat die Kreishandwerkerschaft auf die künftigen Herausforderungen zur Fachkräftesicherung, Berufsbildung, Kompetenz- und Qualitätssicherung sowie Imageverbesserung im Handwerk hingewiesen. Aufgrund der Bedeutung, die der Landkreis u.a. der Fach- und Führungskräftesicherung in wichtigen regionalen Clusterbranchen einräumt, erwartet die Kreishandwerkerschaft finanzielle Unterstützungen des Landkreises für bauliche und sachliche Investitionen in ihr Bildungszentrum.

 

2.         Aufgaben der Kreishandwerkerschaft und des Bildungszentrums

 

Die Kreishandwerkerschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Interessenvertreterin der handwerklichen Unternehmen. Sie vertritt als Teil der handwerklichen Selbstverwaltung mit 11 angeschlossenen Innungen rd. 600 Handwerksbetriebe im Landkreis Cloppenburg. Das Bildungszentrum ist eine Einrichtung der Kreishandwerkerschaft, die als wirtschaftsnahe, überbetriebliche Transfereinrichtung vor allem handlungsorientierte, fachpraktische Qualifizierungen vornimmt. Ausstattungen und Bildungsangebote des Zentrums steigern die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Handwerksunternehmen in der Region.

 

 

Konkret hält das Bildungszentrum folgende Angebote vor:

 

-          Vermittlung von handlungsorientierten und praxisnahen Ausbildungsinhalten für verschiedene Handwerksberufe, insbesondere in den Bereichen Metallbau, Feinwerkmechanik, Maurer, Zimmerer, KFZ-Technik, Elektrotechnik, Maler, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Tischler, Schweißen, CNC, CAD/CAM, Hydraulik/Pneumatik, Steuerungstechnik

-          Durchführung von berufs- und ausbildungsbegleitenden Seminaren und Lehrgängen

-          Ermöglichen von Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen

-          Durchführung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

-          Durchführung von Inhouse-, Firmen- und Branchenschulungen

-          Durchführung von Schulungen für Anlernkräfte, Helfer

-          Wissenstransferangebote in Zusammenarbeit mit anderen regionalen Bildungsträgern und Einrichtungen

-          Fachveranstaltungen, Erfahrungsaustausch, Seminare, Tagungen, Kongresse

-          Berufsorientierung und –beratung mit Jugendlichen, auch von allgemeinbildenden Schulen

-          Berufsorientierung und –beratung von Anlernkräften, Helfern, Flüchtlingen, ungenutzten Potenzialen des Arbeitsmarktes

-          Marketing für handwerkliche, gewerblich-technische Berufe in Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen

-          Präsentation und Imagepflege des Handwerks und der gewerblich technischen Berufe

-          Lehrer- und Erzieherfortbildungen

-          Projektwochen und Aktionstage

-          Überregionale Bewerbung der Einrichtung (Profilierung der Branche und der Region)

 

3.         Bisherige Finanzierung des Bildungszentrums

Investitionen und Angebote des Bildungszentrums werden mit Eigenmitteln der Kreishandwerkerschaft, Beiträgen der Innungsmitglieder sowie mit Bundes- und Landesmitteln aus den Programmen zur Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung finanziert. Aufgrund des erkennbar hohen Investitionsbedarfs in den folgenden Jahren und der rückläufigen Bundes-/Landesmittel (u.a. wegen Wegfall des Fördergebietsstatus nach der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) ist die Kreishandwerkerschaft auf alternative Finanzierungsquellen angewiesen.

 

 

4.         Unterstützungsbedarf

In der Vergangenheit hat der Landkreis Cloppenburg das Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft finanziell nicht unterstützt, weil die Tragfähigkeit der Einrichtung erreicht werden konnte. Für die Zukunft erwartet die Kreishandwerkerschaft eine Unterstützung des Landkreises bei folgenden Aufwendungen:

-          Investitionen in das 40 Jahre alte Gebäude z.B. hinsichtlich Netzwerktechnologie, Digitalisierung, Brandschutz, Erhalt und Modernisierung des Gebäudes

-          Laufende Anpassung und Modernisierung der Ausstattung

-          Ggf. Weiterentwicklung der überbetrieblichen Bildungsstätte zu einem Kompetenzzentrum im Bereich der Gebäude-, Metall- und Fahrzeugtechnik

 

5.         Rechtlich zulässige Unterstützungsleistungen des Landkreises

 

Der Landkreis kann die Förderung von Infrastrukturen Dritter nur im Rahmen von Art. 56 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU  (AGFVO) vornehmen. In gleicher Weise wurde auch die Förderung des Lebensmitteltechnikums durch das Land Niedersachsen beurteilt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass

 

-          Doppelstrukturen und Angebote vermieden werden. Vor diesem Hintergrund sind im Vorfeld der Förderung Recherchen über vorhandene Angebote z.B. der Berufsbildenden Schulen notwendig

-          der Bedarf der Investition u.a. durch Erklärungen von Unternehmen untermauert wird

-          alle sonstige Fördermöglichkeiten vorrangig ausgeschöpft sind

-          der Antragsteller einen angemessenen Eigenanteil an den Investitionen aufbringt

-          sich die Wirtschaft an den Investitionen (über Seminar-, Lehrgangs- und Veranstaltungsgebühren hinaus) beteiligt

-          die AGFVO eingehalten wird d.h. keine Förderung

o   von Betriebskosten bzw. laufenden Kosten,

o   von Unterhaltungs- und Sanierungskosten,

o   des Ersatzes von Ausstattungsgegenständen, Einrichtungen, Maschinen und Werkzeugen

Vor dem Hintergrund der beihilferechtlichen Einschränkungen kommt im Wesentlichen nur die Förderung neuer Infrastrukturen bzw. Einrichtungen in Betracht.

 

 

6.         Aufgaben des Landkreises 

Gesetzliche Aufgabe des Landkreises als Träger der Berufsbildenden Schulen ist die Unterhaltung und Bereitstellung der Gebäude sowie deren Ausstattung.

 

Eine finanzielle Förderung des Berufsbildungszentrums Handwerk könnte einen Einstieg in eine entsprechende Bezuschussung weiterer berufsständischer Vereinigungen (Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landvolkverband Cloppenburg e.V.), Erwachsenenbildungseinrichtungen (Bildungswerk, Volkshochschule) und Bildungseinrichtungen wie der Akademie Überlingen bedeuten.

 

In den Landkreisen in Weser-Ems erfolgte bislang keine Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen der Kreishandwerkerschaften.

 


Finanzierung:

Investives PSP-Element (Produkt):neu

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Kreishandwerkerschaft auf Förderung des Bildungszentrums Handwerk