Zu diesem Tagesordnungspunkt trug Leitender Veterinärdirektor Dr. Paschertz den Sachverhalt vor. Er verwies darauf, dass der Anstieg der Katzenpopulation ein kreisweites Problem darstelle. Aufgrund der immer weiter ansteigenden Population solle nunmehr mit der Verordnung regelnd eingegriffen werden.

Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff sprach sich für der Erlass der Verordnung aus, wies aber darauf hin, dass seiner Ansicht nach die Verordnung in zwei Punkten unklar sei. Zum einen enthalte sie keine Übergangsfrist, bis wann die Katzen gechippt werden müssten. Andererseits sei nicht geklärt, wie mit tätowierten Katzen umgegangen werden solle. Er sprach sich dafür aus, die Tätowierung als gleichwertige Kennzeichnung anzuerkennen und dies in die Verordnung mit aufzunehmen. Es sei nicht hinnehmbar, das Katzenbesitzer, die ihre Tiere bereits mittels Tätowierung gekennzeichnet hätten, nun aufgrund der Verordnung eine Ausnahmegenehmigung einholen müssten.

 

Dr. Paschertz wies darauf hin, dass in der Begründung der Verordnung klargestellt sei, das auch eine Tätowierung ausreiche. Im übrigen sei es Wunsch der Städte und Gemeinden gewesen, die Möglichkeit der Tätowierung aus dem reinen Verordnungstext herauszunehmen.

 

Auf Rückfrage der Abgeordneten Nüdling erklärte Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn, dass es derzeit keine Erhebungen darüber gebe, welche Kosten sich durch den Vollzug ergeben würden. Weder von der Stadt Paderborn noch von der Stadt Delmenhorst, die beide eine derartige Verordnung erlassen hätten, lägen hierzu Aussagen vor. Der Erlass der Verordnung sei mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Vorfeld abgestimmt worden. Die Gemeinden seien für den Vollzug zuständig und sähen sich hierzu – mit Unterstützung des Kreisveterinäramtes – auch in der Lage.

 

Dr. Paschertz ergänzte, dass das Veterinäramt des Landkreises regelmäßig Katzenhalter kontrolliere. Hierbei handele es sich in der Regel um Tierschutzfälle. In Zukunft werde dabei zusätzlich die Kastration und die Kennzeichnung mit überprüft werden. Dieser Aufwand sei tragbar. Erhöhter Aufwand werde dagegen für das Tierheim entstehen, welches Verstöße an die Gemeinden zu melden und daraufhin evtl. zusätzliche Kastrationen und Kennzeichnungen durchzuführen habe. Dort würden im übrigen immer wieder Tiere als „Fundtiere“ abgegeben, obwohl der Verdacht bestehe, dass sich hierbei ein Halter seines Tieres entledigen wolle. Diesem Missbrauch der Einrichtung solle mit der Kennzeichnungspflicht ebenfalls vorgebeugt werden. In Paderborn habe der Erlass und Vollzug der Verordnung zu einer Reduzierung der Katzenpopulation geführt.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Haupt ergänzte Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn, dass in der Verordnung ein Bußgeldrahmen von maximal 5.000 Euro gesetzt werde, es aber im Ermessen der Gemeinden liege, die Höhe des Bußgeldes bei Verstößen festzulegen. Das erste Bußgeld solle in etwa in Höhe der Kosten einer Kastration liegen. Bußgelder würden durch die Gemeinden festgesetzt und auch vereinnahmt. In der Vergangenheit seien Appelle an die betroffenen Katzenhalter überwiegend fruchtlos gewesen, so dass nunmehr der Weg der Verordnung beschritten werden solle. Hinsichtlich der Durchführung gehe er davon aus, dass Halter bei der ersten Kontrolle auf die Einhaltung der Verordnung hingewiesen würden und bei weiteren Kontrollen dann Bußgelder verhängt würden. 

 

Landrat Hans Eveslage führte aus, dass sich die Kostenfrage nur am Rande stelle. Wichtig sei, dass alle kreisangehörigen Gemeinden bereit seien, die Verordnung zu vollziehen. Das Land Niedersachsen sei zur Zeit nicht bereit, hier regelnd tätig zu werden.

Er erklärte weiterhin, dass die Kreisverwaltung bis zur Beschlussfassung im Kreisausschuss und im Kreistag prüfen werde, ob im Verordnungstext eine Ausnahme für bereits tätowierte Katzen zugelassen werden solle.

 

Kreistagsabgeordnete Ursula Meyer sprach sich im Namen der CDU- Fraktion für den Erlass der Verordnung aus.

 

Abschließend beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, die mit Vorlagen- Nr. PLA/11/032 vorgelegte Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet des Landkreises Cloppenburg, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen, zu erlassen.