Betreff
Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet des Landkreises Cloppenburg, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen
Vorlage
V-PLA/11/032
Aktenzeichen
39
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung e.V. hat mit Schreiben vom 16.03.2011 unter Einbeziehung einer Unterschriftensammlung in der Bevölkerung beantragt, dass alle Gemeinden im Landkreis Cloppenburg hinsichtlich einer Katzenschutzverordnung eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen – ähnlich wie in Delmenhorst und Paderborn – einführen. Hintergrund ist, dass die Kapazitäten für die Aufnahme von Katzen im Tierheim Sedelsberg erschöpft sind - allein im letzten Jahr mussten 300 Katzen abgelehnt werden – und die Populationsdichte von freilaufenden Katzen im Landkreis Cloppenburg aufgrund der immensen Vermehrungsrate weiter ansteigt. Viele frei herumlaufende Katzen haben gesundheitliche Beeinträchtigungen und fristen oftmals ein jämmerliches, erbärmliches Dasein. Es fehlt diesen Tieren an allem. Dieses Elend vermehrt sich mangels Kastration mehrmals im Jahr. Um diesem Problem zu begegnen, haben Städte wie Delmenhorst und Paderborn eine Katzenschutzverordnung mit einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht erlassen.

 

Nach Prüfung durch das Rechtsamt werden die vom Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung e.V. vorgelegten Daten als ausreichend angesehen, um eine Verordnung zur Kastration und Kennzeichnung von frei laufenden Katzen erlassen zu können. Das Schutzgut der öffentlichen Ordnung ist betroffen, wenn in die Vermehrung der Katzen nicht eingegriffen wird und sich das Leid der Katzen vermehrt. Zum Zwecke der Gefahrenabwehr müssen deshalb weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen getroffen werden. Primär zuständig für die Schaffung einer Gefahrenabwehrverordnung sind die Gemeinden in ihrem Gebiet. Der Landkreis ist zuständig, wenn es sich um eine gemeindeübergreifende Gefahr handelt. Da das Katzenaufkommen vorliegend nicht auf eine Gemeinde oder einzelne Gemeinden beschränkt ist, liegt die Verordnungskompetenz hier beim Landkreis Cloppenburg. Der Vollzug der Verordnung obliegt dagegen den Gemeinden.

 

Mit der Verordnung soll auch das Bewusstsein für die Folgen einer unkontrollierten Vermehrung geweckt und ein abschreckender Effekt erzielt werden.

 

Der ausgearbeitete Verordnungsentwurf einschl. Begründung wurde in der letzten Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten am 28.06.2011 mit den Gemeinden diskutiert. Die von den Städten und Gemeinden vorgebrachten Hinweise, insbesondere zum Vollzug der Verordnung, wurden geprüft und soweit möglich in der Verordnung berücksichtigt. Darüber hinaus wurde ein Ablaufplan zur Umsetzung einer solchen Kastrations- und Kennzeichnungsverordnung erstellt, in welchem die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Cloppenburg, den Städten und Gemeinden sowie dem Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung e.V. im Hinblick auf Kontrollen sowie den Vollzug der Verordnung geregelt ist.

 

Die als Anlage beigefügte Verordnung einschl. Begründung soll dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

·         Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet des Landkreises Cloppenburg, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei

bewegen -  Entwurf -

  • Begründung des Entwurfs