Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
1.
a) Der Landkreis Cloppenburg bekennt sich
weiterhin zur institutionellen Förderung der in seinem Gebiet vorhandenen
musealen Einrichtungen. Eine grundsätzliche Förderung kommt in Betracht, wenn
die jeweilige Einrichtung sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als auch
hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein Alleinstellungsmerkmal
und damit über eine regionale und/ oder überregionale Ausstrahlungswirkung
sowie über ein hohes Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügt.
b) Derzeit erfüllen folgende Einrichtungen
im Landkreis Cloppenburg die Voraussetzung für eine institutionelle Förderung:
aa) Museumsdorf Cloppenburg –
Niedersächsisches Freilichtmuseum
bb) Moor- und Fehnmuseum Elisabethfehn
cc) Postgeschichtliches Museum Friesoythe
e.V.
dd) Historisches Kinotechnisches Museum in
Löningen
c) Weitere museale Einrichtungen können in
die Liste aufgenommen werden, sofern sie ebenfalls die unter 1 a) genannten
Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme weiterer Einrichtungen in die Liste
entscheidet der Kreistag.
d) Über die Höhe des Zuschusses der
jeweiligen musealen Einrichtung entscheidet der Kreistag.
e) Die Förderung wird unter der
Voraussetzung einer Mitförderung in Höhe von mindestens 50 % der Förderhöhe des
Landkreises durch die jeweilige Sitzgemeinde gewährt. Die Unterstützung der
Sitzgemeinde kann auch in Form der Gewährung von Sachleistungen erfolgen.
2.
a) Der Landkreis Cloppenburg bekennt sich
zur institutionellen Förderung musikalischer Einrichtungen und Initiativen.
Eine grundsätzliche Förderung kommt in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung
oder Initiative sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als auch hinsichtlich der
konzeptionellen Ausrichtung über ein Alleinstellungsmerkmal und damit über eine
regionale und/ oder überregionale Ausstrahlungswirkung sowie über ein hohes
Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügt.
b) Hierzu fördert der Landkreis Cloppenburg
das Jugendsymphonieorchester des Oldenburger Münsterlandes (JUSOM)
institutionell mit dem Ziel, ein dauerhaft spielbereites Orchester zu
erreichen. Das JUSOM wird unter der Voraussetzung der gleichen Mitfinanzierung
durch den Landkreis Vechta und vorbehaltlich zur Verfügung stehender
Haushaltsmittel mit einer Summe i.H.v. 20.000,00 EUR pro Jahr unterstützt.
c) Weitere musikalische Einrichtungen und
Initiativen können in die Liste aufgenommen werden, sofern sie ebenfalls die
unter 2 a) genannten Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme weiterer
Einrichtungen in die Liste entscheidet der Kreistag.
d) Über die Höhe des jeweiligen Zuschusses
entscheidet der Kreistag.
3.
a) Der Landkreis Cloppenburg begrüßt die
vielfältigen kulturellen Aktivitäten verschiedenster Akteure in den Städten und
Gemeinden. Sie sind Ausdruck der lebendigen Kulturarbeit. Sie sind darüber
hinaus ein unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Identität und bereichern
die kulturelle Vielfalt in unserem Landkreis.
Der Landkreis Cloppenburg fördert gezielt
die Kulturarbeit im Kreisgebiet. Zu den förderfähigen Veranstaltungen gehören
insbesondere Konzertveranstaltungen, Kinder- und Jugendkultur, Folklore,
Kabarett, Theateraufführungen, Autorenlesungen und Ausstellungen.
Förderfähig
sind bedeutsame bzw. herausragende Projekte und Veranstaltungen mit kreisweiter
bzw. regionaler/ überregionaler Bedeutung und Ausstrahlungswirkung, die
Modellcharakter tragen oder zur Unterstützung bewahrenswerter kultureller und
historischer Traditionen beitragen.
b) Die Kreisverwaltung wird beauftragt,
hierzu „Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis
Cloppenburg“ zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
c) Für die Förderung der Kulturarbeit im
Landkreis sind für das Haushaltsjahr Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 EUR
einzuplanen.
Kreistagsabgeordnete Wichmann, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und
Freizeit, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KUL/18/115 vor.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, teilte mit, dass ihre Gruppe den Beschlussvorschlag grundsätzlich mittrage. Zu Punkt 3. der Vorlage könne man jedoch verschiedener Meinung sein. Es gäbe auch den Bereich der politischen Kultur und der Willkommenskultur. Hier gäbe es ihrer Meinung nach noch Klärungsbedarf. Zu Punkt 3. b) der Vorlage teilte sie mit, hier sei bezüglich der Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten zu klären, was unter Kultur zu verstehen sei. Sie schlug vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um diese Auslegung zu klären.
Kreisrat Varnhorn erklärte, man könne darüber streiten, was unter die Förderthemen falle. Ein entsprechender Vorschlag würde erarbeitet und dann vorgetragen werden. Politische Bildung falle seiner Meinung nach nicht unter die hier angesprochenen Förderungen.