Betreff
Neuausrichtung der Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg
Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-KUL/18/115
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit schlägt dem Kreistag folgende Beschlussfassung vor:

 

1.

a) Der Landkreis Cloppenburg bekennt sich weiterhin zur institutionellen Förderung der in seinem Gebiet vorhandenen musealen Einrichtungen. Eine grundsätzliche Förderung kommt in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale und/ oder überregionale Ausstrahlungswirkung sowie über ein hohes Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügt.

 

b) Derzeit erfüllen folgende Einrichtungen im Landkreis Cloppenburg die Voraussetzung für eine institutionelle Förderung:

aa) Museumsdorf Cloppenburg – Niedersächsisches Freilichtmuseum

bb) Moor- und Fehnmuseum Elisabethfehn

cc) Postgeschichtliches Museum Friesoythe e.V.

dd) Historisches Kinotechnisches Museum in Löningen

 

c) Weitere museale Einrichtungen können in die Liste aufgenommen werden, sofern sie ebenfalls die unter 1 a) genannten Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme weiterer Einrichtungen in die Liste entscheidet der Kreistag.

 

d) Über die Höhe des Zuschusses der jeweiligen musealen Einrichtung entscheidet der Kreistag.

 

e) Die Förderung wird unter der Voraussetzung einer Mitförderung in Höhe von mindestens 50 % der Förderhöhe des Landkreises durch die jeweilige Sitzgemeinde gewährt. Die Unterstützung der Sitzgemeinde kann auch in Form der Gewährung von Sachleistungen erfolgen.

 

2.

a) Der Landkreis Cloppenburg bekennt sich zur institutionellen Förderung musikalischer Einrichtungen und Initiativen. Eine grundsätzliche Förderung kommt in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung oder Initiative sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale und/ oder überregionale Ausstrahlungswirkung sowie über ein hohes Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügt.

 

b) Hierzu fördert der Landkreis Cloppenburg das Jugendsymphonieorchester des Oldenburger Münsterlandes (JUSOM) institutionell mit dem Ziel, ein dauerhaft spielbereites Orchester zu erreichen. Das JUSOM wird unter der Voraussetzung der gleichen Mitfinanzierung durch den Landkreis Vechta und vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel mit einer Summe i.H.v. 20.000,00 EURO pro Jahr unterstützt.

 

c) Weitere musikalische Einrichtungen und Initiativen können in die Liste aufgenommen werden, sofern sie ebenfalls die unter 2 a) genannten Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme weiterer Einrichtungen in die Liste entscheidet der Kreistag.

 

d) Über die Höhe des jeweiligen Zuschusses entscheidet der Kreistag.

 

3.

a) Der Landkreis Cloppenburg begrüßt die vielfältigen kulturellen Aktivitäten verschiedenster Akteure in den Städten und Gemeinden. Sie sind Ausdruck der lebendigen Kulturarbeit. Sie sind darüber hinaus ein unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Identität und bereichern die kulturelle Vielfalt in unserem Landkreis.

 

Der Landkreis Cloppenburg fördert gezielt die Kulturarbeit im Kreisgebiet. Zu den förderfähigen Veranstaltungen gehören insbesondere Konzertveranstaltungen, Kinder- und Jugendkultur, Folklore, Kabarett, Theateraufführungen, Autorenlesungen und Ausstellungen.

Förderfähig sind bedeutsame bzw. herausragende Projekte und Veranstaltungen mit kreisweiter bzw. regionaler/ überregionaler Bedeutung und Ausstrahlungswirkung, die Modellcharakter tragen oder zur Unterstützung bewahrenswerter kultureller und historischer Traditionen beitragen.

 

b) Die Kreisverwaltung wird beauftragt, hierzu „Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg“ zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

c) Für die Förderung der Kulturarbeit im Landkreis sind für das Haushaltsjahr Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 EUR einzuplanen.

 

 


Sachverhalt:

I. Ausgangslage

 

Der Landkreis Cloppenburg fördert verschiedene Einrichtungen, Museen, Verbände und Vereine im kulturellen und musischen Bereich sowohl institutionell als auch anlass- bzw. projektbezogen. Den jeweiligen Förderungen sowie den Fördersummen liegen dabei jeweils Einzelfallentscheidungen der zuständigen Organe zu Grunde, die teilweise bereits sehr lange zurückliegen.

 

Eine institutionelle Förderung findet derzeit für das Museumsdorf Cloppenburg – Niedersächsisches Freilichtmuseum (Fördersumme in 2018: 124.000 EUR) sowie für das Moor- und Fehnmuseum Elisabethfehn (Fördersumme seit 2017: 90.000 EUR) statt. Das Museumsdorf Cloppenburg erhielt zudem in den vergangenen Jahren einzelne Sonderförderungen insbesondere zur Sanierung und Instandhaltung von Gebäuden.

Der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland erhält zudem eine jährliche Förderung i.H.v. 38.400 EUR für die Unterhaltung der Geschäftsstelle sowie weitere 12.000 EUR als Personalkostenzuschuss für die Heimatbibliothek und 15.000 EUR als Personalkostenzuschuss für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter.

 

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 19.06.2018 wird das noch zu gründende Institut für Kulturanthropologie des Oldenburger Münsterlandes mit Kreismitteln in Höhe von 170.000 EUR pro Jahr unterstützt.

 

Gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 13.03.2018 ist der Landkreis Cloppenburg zunächst für die Jahre 2018 und 2019 Kooperationspartner des Musikfestes Bremen für die Durchführung der Konzeption „Musikfest Bremen zu Gast im Landkreis Cloppenburg“. Für die Jahre 2018 und 2019 zahlt der Landkreis für diese Zusammenarbeit insgesamt 70.000 EUR.

 

Für die Unterhaltung der Geschäftsstelle wird dem Kreismusikerverband Cloppenburg ein jährlicher Zuschuss i.H.v. 1.500 EUR und für die Aus- und Fortbildung junger Musikerinnen und Musiker ein jährlicher Zuschuss i.H.v. 2.600 EUR gewährt.

 

Schließlich erhalten die Sängerbünde „Heimattreu Cloppenburg“ und „Concordia Altes Amt Friesoythe“ je 550 EUR sowie die EURO Bösel (EURO-Musiktage) eine Unterstützung von jährlich 1.600 EUR.

 

Darüber hinaus steht für kleinere, besondere kulturelle oder sonstige Veranstaltungen sowie zur Förderung kultureller Einrichtungen ein Betrag in Höhe von 10.000 EUR zur Verfügung. Unter anderem ist aus diesem Haushaltstitel der Aufbau des Jugendsymphonieorchesters des Oldenburger Münsterlandes (JUSOM) und weitere Veranstaltungen mit kleineren Beträgen gefördert worden.

 

Schließlich ist der Landkreis Cloppenburg Mitglied in einigen kulturellen Vereinigungen und Vereinen:

 

(1) Oldenburgische Landschaft (gesetzl. Pflichtmitgliedschaft; Mitgliedsbeitrag 2018; 109.351,45 EUR)

 

(2) Historische Kommission für Niedersachsen und Bremen e.V. (100,00 EUR)

 

(3) Kulturportal Nordwest (via Museumsdorf) (491,00 EUR)

 

(4) Oldenburger Landesverein für Geschichte, Natur- und Heimatkunde e. V. (OLV) (51,13 EUR)

 

(5) Nds. Heimatbund (165,00 EUR)

 

(6) Mühlenvereinigung Bremen/Niedersachsen e. V. (60,00 EUR)

 

Aus der vorgenannten Zusammenstellung über die kulturellen Förderaktivitäten inkl. der Mitgliedschaften des Landkreises Cloppenburg ergibt sich zusammenfassend ein Haushaltsvolumen in der Kulturförderung i.H.v. derzeit rund 620.000,- EUR.

 

Nachrichtlich: Die Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. erhält vom Landkreis Cloppenburg einen jährlichen Festbetragszuschuss i.H.v. 570.000 EUR.

 

Die Kontaktstelle Musik im Landkreis Cloppenburg e.V. wird mit einem jährlichen Betrag von 5.000 EUR unterstützt.

 

 

II. Anlass für eine Neuaufstellung der Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg

 

Die Imagestudie für das Oldenburger Münsterland hat deutlich gemacht, dass die Landkreise Cloppenburg und Vechta in den Bereichen „Kunst und Kultur“ sowohl bei den Einheimischen als auch bei den zu uns kommenden Besuchern und Gästen weniger bis gar nicht wahrgenommen werden. So treten bei den Fragestellungen „kultureller Veranstaltungen“ und „interessanter Museen“ starke Defizite in der Wahrnehmung sowohl der Menschen von Innen als auch der auswärtigen Gäste zu Tage. Diese Bereiche werden mit den Landkreisen im Oldenburger Münsterland nicht in Verbindung gebracht. Das Defizit beeinträchtigt somit auch die Attraktivität der Region als Beschäftigungs- und Wohnort für Fachkräfte. Die in der Studie aufgezeigten Kritikfelder sollten daher angegangen werden und als Chance zur Verbesserung der Attraktivität des Landkreises Cloppenburg und damit des Oldenburger Münsterlandes genutzt werden.

 

Der Nachholbedarf im kulturellen Bereich sollte in den kommenden Jahren gezielt und professionell aufgearbeitet werden.

 

Daher hat der Kreistag die Entscheidung zur Zusammenarbeit mit dem Musikfest Bremen für das Konzept „Musikfest Bremen zu Gast im Landkreis Cloppenburg“ für die Jahre 2018 und 2019 getroffen.

Durch die Teilnahme im Rahmen der bestehenden etablierten Premiumkulturmarke „Musikfest Bremen“ profitiert der Landkreis vom positiven Ansehen der Marke, ohne eine eigene kulturelle Marke schaffen zu müssen, die einen erheblich höheren finanziellen Aufwand bedeuten würde. Das bundesweite hochprofessionelle Marketing des Musikfestes Bremen stellt für den Landkreis Cloppenburg bei langfristiger Beteiligung ganz sicher einen erheblichen Imagegewinn dar.

 

Eine konzeptionelle Förderung der Aktivitäten der verschiedenen Einrichtungen, Museen, Vereine, ehrenamtlichen Initiativen, etc. findet derzeit jedoch nicht statt. Die Kulturförderung des Landkreises fußt bis dato auf der Basis von Einzelbeschlüssen der politischen Gremien. Ebenso wenig existieren Fördergrundsätze bzw. Richtlinien, nach denen eine Förderung dem Grunde nach möglich ist.

 

In der politischen Diskussion bezüglich der Kooperation des Landkreises für das Konzept „Musikfest Bremen zu Gast im Landkreis Cloppenburg“ wurde u.a. gefordert, ein Konzept für die Kulturförderung im Landkreis Cloppenburg zu erstellen.

 

 

III. Konzept zur Neuausrichtung der Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg

 

Um die durch die Imagestudie für das Oldenburger Münsterland aufgezeigten Defizite in der Wahrnehmung der Bereiche „Kunst und Kultur“ aufzuholen, sollte die Kulturförderung des Landkreises Cloppenburg zukünftig breiter aufgestellt werden.

Ziel muss die bessere Außen- und Innenwahrnehmung im kulturellen Bereich und damit eine Attraktivitätssteigerung für Einheimische und zu uns kommende Besucher und Facharbeitskräfte sein.

 

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg leisten bereits eine sinnvolle Arbeit bei der Organisation, Durchführung und Förderung kultureller Angebote. Diese unverzichtbaren Aktivitäten sollen durch die Förderung des Landkreises keinesfalls in Frage gestellt, vielmehr in Teilen ergänzt und zusätzlich unterstützt werden.

 

Der Landkreis sollte sich bei der Neuaufstellung seiner kulturellen Förderung stets dem Ziel unterwerfen, regionale und überregionale Aktivitäten, Einrichtungen und Konzeptionen mit einer großen Ausstrahlungswirkung zu unterstützen.

 

Neben der Förderung einzelner Initiativen und der institutionellen Förderung diverser Institutionen sollte ein Schwerpunkt der Förderung auch auf die Einzelförderung von Veranstaltungen gelegt werden.

 

1. Institutionelle Förderung musealer Einrichtungen im Landkreis Cloppenburg

Der Landkreis hat bisher stets die Auffassung vertreten, dass neben der institutionellen Förderung des Museumsdorfes sowie des Moor- und Fehnmuseums mit überregionaler Ausstrahlungswirkung eine Förderung von „kleineren“ musealen Einrichtungen wegen der geringeren Ausstrahlungswirkung über die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde hinweg nicht in Betracht kommt. Bezüglich einer Unterstützung derartiger Einrichtungen ist bisher ausschließlich auf die Zuständigkeit der jeweiligen Städte und Gemeinden verwiesen worden.

 

Diese Argumentation sollte auch bei einer zukünftigen Ausrichtung institutioneller Förderung musealer Einrichtungen grundsätzlich weiter aufrecht erhalten bleiben. Auch zukünftig sollten derartige Institutionen nur dann mit Kreismitteln gefördert werden, wenn sie sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale oder überregionale Ausstrahlungswirkung und dadurch auch über ein hohes Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügen.

 

In einem Grundsatzbeschluss sollte daher die Bereitschaft des Landkreises Cloppenburg zur institutionellen Förderung musealer Einrichtungen im Landkreis unter den zuvor genannten Voraussetzungen nochmals bekräftigt werden. In diesem Beschluss sollten zudem diejenigen Einrichtungen genannt werden, die derzeit die Voraussetzungen für eine grundsätzliche Förderung erfüllen.

 

Die Voraussetzungen treffen mittlerweile neben den zuvor genannten Einrichtungen auch auf das Postgeschichtliche Museum in Friesoythe sowie auf das Kinotechnische Museum (Kinotechnische Sammlung Dr. Heinz Dobelmann e.V.) in Löningen zu. Deshalb schlägt die Kreisverwaltung bezüglich dieser Einrichtungen den Einstieg in die institutionelle Förderung vor.

 

Weitere Einrichtungen erfüllen nach Auffassung der Kreisverwaltung die Voraussetzungen derzeit nicht, können aber bei Erfüllung der Voraussetzungen jederzeit durch Beschluss des Kreistages in die Liste der förderfähigen Einrichtungen aufgenommen werden. Die regelmäßige Unterstützung von Sammlungen jeglicher Art (z.B. von landwirtschaftlichen Geräten, Maschinen, Fahrzeugen oder Handwerksgegenständen und Anlagen) fallen nicht unter die vorgenannten Fördervoraussetzungen und müssen hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung der jeweiligen örtlichen Kommune unterfallen.

 

Die konkrete Höhe der Förderung pro Einrichtung muss – wie bisher auch – durch Einzelbeschlüsse festgelegt werden.

 

Da durch die Förderung des Landkreises eine Förderung der Sitzgemeinde in Teilen ergänzt und zusätzlich unterstützt werden soll, darf die Unterstützung durch den Landkreis nicht zu einer Aufgabe der Förderung durch die jeweilige Sitzgemeinde führen. Deshalb sollte die Förderung des Landkreises stets unter der Voraussetzung erfolgen, dass die jeweilige örtliche Gemeinde die Institution in Höhe von mindestens 50 % der Förderhöhe des Landkreises unterstützt. Die Unterstützung kann auch in Form der Gewährung von Sachleistungen erfolgen.

 

2. Institutionelle Förderung musikalischer Einrichtungen und Initiativen

Neben der Förderung musealer Einrichtungen sollte der Landkreis Cloppenburg ebenso in die institutionelle Förderung musikalischer Einrichtungen und Initiativen mit regionaler und/ oder überregionaler Ausstrahlungswirkung einsteigen bzw. die bestehenden übergemeindlichen Einrichtungen weiterhin unterstützen.

 

a) Das Jugendsymphonieorchester des Oldenburger Münsterlandes, kurz JUSOM, ist ein gemeinschaftliches Projektorchester der Kreismusikschulen Cloppenburg und Vechta. Geleitet wird das Symphonieorchester von Gabriele Mele, Instrumentallehrer der KMS Vechta, mit Unterstützung durch weitere Fachlehrer der Musikschulen. Das Projekt soll fortgeschrittenen Musikschülerinnen und Musikschülern zwischen 12 und 20 Jahren aus den Landkreisen Cloppenburg und Vechta die Chance bieten, Erfahrungen in einem großen Symphonieorchester zu sammeln. Etwa 40 junge Musiker treffen auf rund 15 Profis und arbeiten gemeinsam mit dem Dirigenten am gemeinsamen Klang. In den Jahren 2017 und 2018 hat das JUSOM nach jeweils durchgeführten Probephasen pro Jahr je ein Konzert pro Landkreis gegeben.

 

Die beiden Landkreise Vechta und Cloppenburg haben das JUSOM 2017 und 2018 mit überschaubaren Mitteln von 1.500,00 Euro je Landkreis pro Jahr unterstützt. Die wesentlichen Kosten konnten darüber hinaus durch Spenden und Sponsoring aus der Wirtschaft eingeworben werden.

 

Nach dem Erfolg in den vergangenen Jahren sollen nun jährlich drei Probenphasen mit anschließenden Konzertwochenenden stattfinden. Angestrebt ist ein dauerhaft spielbereites Orchester.

 

Einige Sponsoren haben Ihren bisherigen Einsatz als Anschubfinanzierung verstanden und wollen in keine dauerhafte Finanzierung einsteigen. Auch wenn weiterhin ein Teil der Mittel durch private Förderer und Sponsoren aus der Wirtschaft aufgebracht werden soll, ist das JUSOM zum Erreichen des Ziels eines dauerhaft spielbereiten Orchesters auf ein größeres finanzielles Engagement der beiden Landkreise angewiesen.

 

Die Gesamtfinanzierung beläuft sich auf 55.000 bis 60.000 Euro pro Jahr, wovon die beiden Landkreise sich mit bis zu 20.000 Euro beteiligen sollen.

 

b) Die Sängerbünde „Heimattreu Cloppenburg“ und „Concordia Altes Amt Friesoythe“ umfassen mehrere Gemeinden und erfüllen überörtliche Aufgaben. Die Kreisverwaltung hält eine leichte Anpassung der bisher gewährten Zuschüsse von je 550 EUR für gerechtfertigt.

 

c) Gleiches gilt für die EURO Bösel (EURO-Musiktage). Seit über 50 Jahren leistet dieses einmalige Musikfestival weit über die Grenzen der Gemeinde Bösel und des Landkreises Cloppenburg hinaus einen erheblichen Beitrag zu internationalen musikalischen Begegnungen und genießt damit eine Ausstrahlungswirkung, die seinesgleichen sucht. Hier sollte die bisher gewährte Unterstützung des Landkreises in Höhe von jährlich 1.600 EUR ebenfalls erhöht werden.

 

3. Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg

Kommunen, örtliche Vereine, Verbände und Organisationen leisten im Landkreis Cloppenburg eine lebendige Kulturarbeit. So werden jährlich zahlreiche Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Theater, Kabarett, Ausstellungen, etc.) durchgeführt. Die örtlichen Initiativen in den Städten und Gemeinden sind unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Identität und bereichern die kulturelle Vielfalt in unserem Landkreis.

Der Landkreis Cloppenburg hat auch bei dieser Art des vielfältigen Kulturengagements in den Städten und Gemeinden bisher stets die Auffassung vertreten, dass eine Förderung der diversen Veranstaltungen und Aktionen nicht in Betracht kommt und hat hinsichtlich einer Unterstützung kultureller Aktivitäten ausschließlich auf die Zuständigkeit der jeweiligen Städte und Gemeinden verwiesen.

Zukünftig sollte jedoch die Förderpraxis des Landkreises Cloppenburg zugunsten einer breiteren Förderung der kulturellen Aktivitäten in den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg für bedeutsame und herausragende Projekte geändert werden.

Auf der Grundlage noch zu erstellender „Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg“ könnte der Landkreis zukünftig gezielt die Kulturarbeit im Landkreis fördern. Förderfähig sollte jedoch nicht jede Art und jeder Umfang von Projekten und Veranstaltungen sein. Der Landkreis sollte sich – analog zur institutionellen Förderung musealer Einrichtungen und musikalischer Initiativen – bei der Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis nur auf bedeutsame bzw. herausragende Projekte und Veranstaltungen (z.B. Konzertveranstaltungen, Kinder- und Jugendkulturaktionen, Kabarett, Folklore, Theateraufführungen, Autorenlesungen und Ausstellungen, etc.) mit kreisweiter bzw. überregionaler Bedeutung und Ausstrahlungswirkung konzentrieren.

Neben der Festlegung des Antrags- und Prüfungsverfahrens sollte die Richtlinie Regelungen zum Gegenstand der Förderung sowie zum Auszahlungsverfahren und Verwendungsnachweis enthalten. Die Förderrichtlinie kann zum 01.01.2019 in Kraft treten und deshalb für alle Anträge gelten, die ab dem 01.01.2019 beim Landkreis eingehen, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

IV. Personelle Umsetzung der Neuaufstellung der Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg

 

Die Umsetzung der Neuaufstellung der Förderaktivitäten im Landkreis Cloppenburg wird nicht ohne zusätzlich hierfür benötigtes Personal zu bewerkstelligen sein. Der genaue Personalbedarf kann derzeit jedoch noch nicht beziffert werden.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

Die dargestellten Förderungen des Landkreises Cloppenburg sowie Haushaltsmittel für die noch zu erarbeitenden „Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg“ in Höhe von 100.000 EUR werden in den Haushalt 2019 eingeplant.

 


Anlagenverzeichnis: