Der Kreistag beschloss einstimmig die Änderung / Neufassung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. der Anlage zur Vorlage zum 01.08.2018 mit folgender Fassung der Ergänzung des § 5:

 

Ab dem 01.08.2018 wird seitens des Landkreises Cloppenburg, sofern das Land vorläufig nicht fördert, für Kinder in der Kindertagespflege ab Vollendung des 3. Lebensjahres grundsätzlich bis zum Beginn des 3. Kindergartenjahres der Kostenbeitrag übernommen.

 

 

 

 


Kreistagsabgeordneter Schmidt, Mitglied des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/18/120 vor.