Der Kreistag beschloss einstimmig die
Änderung / Neufassung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung
von Kindern in Kindertagespflege gem. der Anlage zur Vorlage zum 01.08.2018 mit
folgender Fassung der Ergänzung des § 5:
Ab dem 01.08.2018
wird seitens des Landkreises Cloppenburg, sofern das Land vorläufig nicht
fördert, für Kinder in der Kindertagespflege ab Vollendung des 3. Lebensjahres
grundsätzlich bis zum Beginn des 3. Kindergartenjahres der Kostenbeitrag
übernommen.
Kreistagsabgeordneter Schmidt, Mitglied des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/18/120 vor.