b) Änderung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Kreistag beschließt
die Änderung / Neufassung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die
Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. der Anlage zum 01.08.2018.
Sachverhalt:
a)
Die CDU-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom
15.03.2018 um Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Übernahme der Kosten für
Tagesmütter für Kinder ab dem 3. Lebensjahr“ gebeten. Danach solle beschlossen
werden:
1. Der Landkreis Cloppenburg übernimmt ab dem
01.08.2018 für alle Kinder ab drei Jahren bis zum Beginn des dritten
Kindergartenjahres die Kosten für eine Betreuung bei einer Tagesmutter oder in
einer vergleichbaren Einrichtung, sofern kein anderer Leistungsträger zur
Kostenübernahme verpflichtet ist.
2. Die Kostenübernahme erfolgt unter dem
Vorbehalt der Entscheidung des Landes Niedersachsen über die Übernahme dieser
Kosten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept
für eine unbürokratische Abwicklung der Kostenübernahme zu erarbeiten, um eine
Umsetzung ab dem 01.08.2018 zu gewährleisten.
Weitere Details des Schreibens der
CDU-Kreistagsfraktion vom 15.03.2018 können der Anlage entnommen werden.
Die Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg haben zum 01.01.1995 u.
a. die Aufgabe der Förderung der Kinder in Tagespflege übernommen. Näheres
hierzu wurde bereits in der Vorlage zur Änderung der Satzung über die Förderung
von Kindern in Kindertagespflege für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
23.05.2017 dargelegt. Hier wurde auch die Änderung der Satzung mit verbesserten
Regelungen für die Kindertagespflegepersonen (u.a. erhöhter Stundensatz) zum
01.08.2017 für den Kreistag empfohlen. Dieser hat einen entsprechenden
Beschluss in seiner Sitzung am 13.06.2017 gefasst.
Zum 01.08.2018 tritt die Beitragsfreiheit für Kinder ab dem 3. Lebensjahr
in den Kindertagesstätten in Kraft, wodurch eine steigende Nachfrage an
Kindergartenplätzen zu erwarten ist. Zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf
einen Betreuungsplatz ist der Landkreis auch auf das Angebot der
Kindertagespflege angewiesen. Die Übernahme der Elternbeiträge in der
Tagespflege durch den Landkreis Cloppenburg von Kindern ab dem 3. Lebensjahr
bis zum Schuleintritt soll vorbehaltlich eventueller Übernahmen durch das Land
erfolgen. Der Landkreis nimmt diesen Auftrag an und wird eine unbürokratische
Umsetzung der Abwicklung der Kostenübernahme mit den Städten und Gemeinden abstimmen.
b) Im
Hinblick auf die ab dem 01.08.2018 eintretende Beitragsfreiheit für Kinder ab
Vollendung des 3. Lebensjahres sollen Eltern, die ihr Kind von einer
Tagespflegeperson betreuen lassen und Eltern, deren Kinder im Kindergarten
betreut werden, gleichgestellt werden. Entsprechend
besteht Anpassungsbedarf hinsichtlich der Satzung des Landkreises Cloppenburg
über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege in folgenden Punkten:
§ 3 Leistungsumfang (Ergänzung)
Die
Kosten für die Tagespflege für bis zu 8 Stunden am Tag werden ohne Erhebung
eines Kostenbeitrages übernommen, wenn ein entsprechender, individueller Bedarf
festgestellt und diese Betreuung als Ersatz für einen fehlenden
Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt wird.
§
5 Kostenbeiträge (Ergänzung)
Ab
dem 01.08.2018 wird seitens des Landkreises Cloppenburg auch für Kinder in
Kindertagespflege ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt der
Kostenbeitrag der Eltern in dem Umfang analog der Regelungen zur Beitragsfreiheit
für Kinder in Kindertagesstätten übernommen.
Die vorgesehenen Änderungen führen zu einer Ausgabenerhöhung – bezogen auf
die für 2017 kalkulierten Ausgaben - von jährlich ca. 200.000,00 €.
Finanzierung:
PSP-Element P 1.361.000.200 / Sachkonto 445200
Für das Haushaltsjahr 2018 wurden Mittel in Höhe von 1.555.000 €
eingeplant.
Anlagenverzeichnis:
- Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion vom
15.03.2018
- Änderungsentwurf der Satzung des Landkreises
Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege