Kreisoberamtsrätin
Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/18/121 vor.
Frau
Lindner gab den Hinweis, dass Herr Vey (lfd. Nr. 4 der Vorschlagsliste der Männer)
bereits seit 2009 Schöffe ist und nach § 35 Nr. 2a Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) das Amt als Jugendschöffe auch ablehnen könne. Dies sei auf der
Vorschlagsliste noch zu vermerken.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
beschloss einstimmig die vorgelegten Vorschlagslisten für die Wahl der
Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.