Betreff
Aufstellung und Beschlussfassung über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Vorlage
V-JHA/18/121
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgelegten Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts bei dem Amtsgericht Cloppenburg hat mitgeteilt, dass in diesem Jahr die Jugendschöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 ansteht. Nach den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) hat hierfür der Jugendhilfeausschuss dem Amtsgericht eine Vorschlagsliste einzureichen. Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 hat der Jugendschöffenwahlausschuss bei dem Amtsgericht Cloppenburg

 

8 Hauptjugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg

(4 Frauen und 4 Männer) und

 

8 Hauptjugendschöffen für das Jugendschöffengericht in Cloppenburg

(4 Frauen und 4 Männer) sowie

 

10 Hilfsjugendschöffen für das Jugendschöffengericht in Cloppenburg

(5 Frauen und 5 Männer)

 

zu wählen.

 

Es sollen ebenso viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorgeschlagen werden, die als Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen benötigt werden. Die Vorschlagsliste ist getrennt nach Frauen und Männern aufzustellen, aber nicht nach Haupt- und Hilfsschöffen. Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

Der Landkreis hat – wie auch in früheren Verfahren – zwecks Vorbereitung der Vorschlagsliste die Städte und Gemeinden, die Fraktionen und Gruppen des Kreistages des Landkreises Cloppenburg und die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses um Vorschläge gebeten.

 

Alle vorgeschlagenen Personen wurden von der Verwaltung über das Wahlverfahren, über die Voraussetzungen, aber auch über mögliche Ablehnungsgründe informiert.

 

In der jetzt vorliegenden Vorschlagsliste sind nur Personen aufgeführt, die auch bereit sind, das Amt eines Jugendschöffen zu übernehmen.

 

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Vorschlagsliste - Frauen -

Vorschlagsliste - Männer -