Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg zur
Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen
Personennahverkehrs ist wie folgt zu ändern:
In den Nummern 4.2 a) und b) werden die
Höchstbeträge von 35.000,00 € auf 50.000,00 € festgesetzt.
Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in
Kraft.
Kreistagsabgeordneter
Roder, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses, trug den
Sachverhalt gemäß Vorlage V-VERK/18/140 vor.