Der Kreistag beschloss einstimmig, die Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg wie folgt zu ändern:

 

-       In Nummer 4.1 zweiter Absatz 1. Spiegelstrich der Richtlinien wird die Zahl „20“ durch die Zahl „12“ ersetzt.

 

-       In Nummer 4.1 zweiter Absatz 2. Spiegelstrich der Richtlinien wird folgender Satz angefügt:
„In begründeten Ausnahmefällen kann von der Forderung des finanziellen Eigenanteils ganz oder auch teilweise abgesehen werden.“

 

 


Kreistagsabgeordnete Wichmann, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Freizeit, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KUL/17/098 vor.