Der
Kreistag beschloss einstimmig, die Sportförderrichtlinien des Landkreises
Cloppenburg wie folgt zu ändern:
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In Nummer 4.1 zweiter Absatz 1. Spiegelstrich
der Richtlinien wird die Zahl „20“ durch die Zahl „12“ ersetzt.
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In Nummer 4.1 zweiter Absatz 2. Spiegelstrich
der Richtlinien wird folgender Satz angefügt:
„In begründeten Ausnahmefällen kann von der Forderung des finanziellen
Eigenanteils ganz oder auch teilweise abgesehen werden.“
Kreistagsabgeordnete Wichmann, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Freizeit, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KUL/17/098 vor.