Der
Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
„Die „Satzung zur Festsetzung und zum
Ausgleich von Höchsttarifen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des Landkreises
Cloppenburg“ soll dahingehend geändert werden, dass der zweite Satz 2 unter
Punkt 1.5 folgendermaßen formuliert wird:
„Verkehre mit alternativen
Bedienungselementen und alle neuen Verkehre des vom Landkreis beschlossenen
Rufbussystems fallen nicht unter den Anwendungsbereich dieser Allgemeinen
Vorschrift“.
Die geänderte Satzung soll zum 01.01.2018
in Kraft treten.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt trug den Sachverhalt gemäß Vorlage
V-KA/17/421 vor.