Der
Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Der
Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im
Landkreis Cloppenburg entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d.
MS v. 30.10.20156 – 306-51 742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 € jährlich pro
Jugendwerkstatt.
Dies
gilt für den Bewilligungszeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020.
Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/17/106 vor.