Betreff
Weitere Bezuschussung der Jugendwerkstätten ab 01.04.2018
Vorlage
V-JHA/17/106
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgendes zu beschließen:

Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v. 30.10.20156 – 306-51 742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 € jährlich pro Jugendwerkstatt.

Dies gilt für den Bewilligungszeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020.

 

 


Sachverhalt:

Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 21.07.2015 folgendes beschlossen:

„Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg entsprechend der noch zu verabschiedenden Richtlinie die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 € jährlich pro Jugendwerkstatt.

Dies gilt zunächst für den ersten Bewilligungszeitraum vom 01.07.2015 bis 31.03.2018.“

 

Der Landescaritasverband für Oldenburg e.V. hat mit beigefügtem Schreiben vom 19.10.2017 einen weiteren Zuschuss für die freien Träger der Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg zur Kofinanzierung der ESF-/Landesmittel für den zukünftigen Förderzeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020 beantragt.

 

Hierzu folgender Hintergrund:

In Jugendwerkstätten sollen jungen Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf, bei denen ein direkter Übergang in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht zu erwarten ist, durch arbeitsmarktorientierte Qualifizierung, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Beratung, Bildung, persönliche Stabilisierung, soziale Integration und Bewältigung individueller Probleme auf Ausbildung, Beruf oder Angebote der beruflichen Integration nach dem SGB II und dem SBG III vorbereitet werden.

In Jugendwerkstätten können auch Schülerinnen und Schüler mit fehlender Lernmotivation durch die Nutzung alternativer, außerschulischer Lernorte in Einzelfällen sozial, schulisch und beruflich wiedereingegliedert werden.

 

Das Land Niedersachsen fördert die Arbeit der Jugendwerkstätten nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren vom 30.10.2015 mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF), um diesen individuell beeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu Beschäftigung sowie ihre soziale Integration zu verbessern. Es unterstützt die Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) und ergänzt die Leistungen des SBG II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bzw. des SBG III (Arbeitsförderung).

 

Der Landescaritasverband für Oldenburg e.V. hat für die vier Jugendwerkstätten seinerzeit den Antrag für den Bewilligungszeitraum vom 01.07.2015 bis 31.03.2018 gestellt, weil sich die Förderbedingungen dahingehend geändert haben, dass für die Förderung mit ESF- und Landesmitteln eine finanzielle kommunale Beteiligung von 10% erwartet wird.

Die Jugendwerkstätten haben – unter Berücksichtigung der erfolgten Richtlinienänderungen und der unterschiedlichen Finanzierungen/ Kofinanzierungen – ihre bisherige Arbeit erfolgreich weitergeführt. Weitere Informationen zu den Tätigkeiten der vier Jugendwerkstätten in 2016 sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die Finanzierung wurde auch im Antrag des Landescaritasverbandes entsprechend dargestellt. Danach würde jeder Jugendwerkstatt – bei zusätzlicher SGB II/III-Förderung – pro Jahr ein Maximalbetrag von 183.334,00 € zur Verfügung stehen, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

ESF- und Landesförderung (90%)                                                                        165.000,00 €

Landkreisförderung (10%)                                                                                      18.334,00 €

 

Die neue Förderperiode umfasst den Zeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020 und sollte - wie bisher – vom Landkreis Cloppenburg finanziell gefördert werden.

 

 


Finanzierung:

Es wurden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 und die Folgejahre entsprechend dem bewilligten Zuschuss für die erste Förderperiode eingeplant.

Ausgaben: 73.400 €

Sachkonto:   445800/ PSP-Element/ P1.363100

 

 


Anlagenverzeichnis:

  • Zuschussantrag des Landes-Caritasverbandes vom 19.10.2017
  • Informationen zu den Jugendwerkstätten (2016)