Betreff
Beschlussfassung über die Höhe des Zuschusses des Landkreises Cloppenburg an die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
V-KUL/15/056
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit empfiehlt dem Kreistag, der Gewährung eines Zuschusses an die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. in Höhe von 570.000,00 Euro als Festbetragszuschuss im Haushaltsjahr 2016 zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Cloppenburg ist Mitglied des Vereins „Musikschule für den Landkreis

Cloppenburg e.V.“

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 19.10.2015 beantragt der Verein

einen Zuschuss für den Haushalt 2016 in Höhe von 570.000,00 € als Festbetragszuschuss.

Nach Auffassung des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes des Landkreises ist

eine Beteiligung an privatrechtlichen Vereinen seitens des Landkreises nur dann

zulässig, wenn die Haftungs- und Einzahlungspflicht auf einen der Leistungsfähigkeit

des Landkreises angemessenen Betrag begrenzt wird.

 

Über die Höhe des Zuschussbetrages ist daher jährlich neu zu beschließen.

Nach der Satzung wird das Defizit des Vereins bis zur Höhe von 500.000,00 € hälftig von den Städten/Gemeinden und dem Landkreis getragen.

Den über 500.000,00 € hinausgehenden Defizitbetrag übernimmt laut Satzung der Landkreis zu 100 %.

Der auf die Städte und Gemeinden entfallende Defizitanteil von 250.000,00 € wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und der jeweiligen Zahl der Musikschüler in den Städten und Gemeinden aufgeteilt.

 

In seiner Sitzung am 19.02.2015 beschloss der Kreistag, der Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. für die Jahre 2014 und 2015 einen Zuschuss in Höhe von 570.000,00 EUR als Festbetrag zu gewähren.

 

Begründet wurde dies u.a. damit, dass es der Musikschule so ermöglicht werde,

zukünftig zweckgebundene Rücklagen zu bilden und so Defizite durch Tariferhöhungen im Personalbereich, allgemeinen Steigerungen bei den Bewirtschaftungs- und baulichen Unterhaltungskosten in der Zukunft aufzufangen.

Weiterhin wurde erörtert, dass damit auch die Motivation zum Sparen gefördert werden könnte und zur Selbständigkeit der Musikschule beigetragen werde.

 

Der Zuschussbetrag in Höhe von 570.000,00 € ist im Haushaltsplan 2016 veranschlagt.