Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, die
außerplanmäßige Auszahlung des vollen Zuwendungsbetrages in Höhe von 1.500.000
Euro an die Städte und Gemeinden im Verhältnis der für 2014 gezahlten
Kreisumlage zu beschließen.
Die Abdeckung der außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung soll - wie von
der Verwaltung vorgeschlagen - durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen
und der Dividende des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes
erfolgen.
Sach- und Rechtslage:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.02.2015 unter TOP 25 einstimmig beschlossen, den Städten und Gemeinden einmalig eine außerplanmäßige Zuwendung bis zur Höhe von maximal 1,5 Mio. Euro zu zahlen, soweit der geprüfte Jahresabschluss 2014 über das geplante ordentliche Ergebnis für 2014 in Höhe von 4.326.400 Euro hinaus einen entsprechenden Überschuss ausweist. Falls der Überschuss niedriger als 1,5 Mio. Euro ausfällt, verringert sich der Überschuss demensprechend. Die Auszahlung erfolgt im Verhältnis der von den Städten und Gemeinden gezahlten Kreisumlage.
Der vom RPA geprüfte Jahresabschluss weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 9.986.276,49 Euro aus, übersteigt das geplante ordentliche Ergebnis also um 5.659.876,49 Euro. Demnach ist nach dem Vorbeschluss die einmalige außerplanmäßige Zuwendung von 1,5 Mio. Euro in voller Höhe an die Städte und Gemeinden auszuzahlen.
Da dieser Betrag noch nicht im Haushaltsplan 2015 veranschlagt werden konnte, ist eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung erforderlich, die durch Mehrerträge wie folgt abgedeckt werden kann:
PSP-Element |
Sachkonto |
Betrag |
Grund |
P1.531000 |
365100 |
513.000
€ |
Mehreinnahme
Dividende Ems-Weser-Elbe-Versorgungs u. Entsorgungsverband |
P1.611000 |
313100 |
987.000
€ |
Mehreinnahmen
Schlüsselzuweisungen |
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
P1.611000, neues Sachkonto 435200 für Auszahlung