Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung schlägt dem Ausschuss für Planung und Umwelt vor, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Die dem Landkreis Cloppenburg zugewiesenen Mittel aus dem
Kommunalinvestitions-förderpaket einschließlich Eigenanteil werden -
vorbehaltlich der Kofinanzierung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in
gleicher Höhe - für die Glasfaserversorgung von Gewerbegebieten/Gewerbeflächen
eingesetzt.
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes
(KInvFG), der dazu zwischen Bund und Ländern geschlossenen
Verwaltungsvereinbarung sowie dem Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(NKomInvFöG) werden finanzschwache Kommunen in Niedersachsen bei ihrer
Investitionstätigkeit gefördert. Dafür stehen über einen Zeitraum von
dreieinhalb Jahren 327,5 Mio. € bereit. Der Landkreis Cloppenburg erhält aus
diesem Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) des Bundes eine
Investitionszulage in Höhe von 1.992.106,53 €. Der dazu vom Landkreis
aufzubringende Eigenanteil beträgt 268.119,03 €, so dass insgesamt ein Budget
in Höhe von 2.260.225,56 € zur Verfügung steht. Die Kommunen haben die
Freiheit, die Mittel gemäß den Vorgaben
des Bundes nach ihren örtlichen
Bedürfnissen einzusetzen.
Mit dem anliegenden Antrag vom 21.07.2015 hat die CDU-Fraktion
vorgeschlagen, die Mittel – vorbehaltlich der Prüfung der gesetzlichen Vorgaben
- für das Lebensmitteltechnikum und/oder die Breitbandversorgung zu verwenden.
Beide Vorhaben sind im Haushalts- bzw. Finanzplan des Landkreises veranschlagt.
Der Einsatz der Mittel für diese Maßnahmen würde somit zu einer Entlastung der
Kreishaushalt in Höhe von 1.992.106,53 € führen.
Vor dem Hintergrund, dass die Mittel aus dem KIP
-
nur sehr
eingeschränkt einsetzbar sind,
o
Investition mit Schwerpunkt Infrastruktur §
Krankenhäuser, §
Lärmbekämpfung,
insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbedingtem Lärm §
Städtebau (ohne
Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im
öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung, §
Informationstechnologie,
beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung
des 50 MBit/s-Ausbauziels §
Energetische Sanierung
sonstiger Infrastrukturinvestitionen §
Luftreinhaltung o
Investitionen
mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur §
Einrichtungen der
frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser
Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren
Energieträgern bezogen wird, §
Energetische Sanierung
von Einrichtungen der Schulinfrastruktur, §
Energetische Sanierung
kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung § Modernisierung von überbetrieblichen
Berufsbildungsstätten |
-
nicht mit EU-
und anderen Bundesmitteln kumulierbar sind,
-
bis zum
31.12.2018 gebunden werden müssen,
-
nur für
Investitionen eingesetzt werden können, die nicht bereits vor dem 30.06.2015
begonnen wurden,
sind die Breitbandversorgung und das
Lebensmitteltechnikum auf ihre „KIP-Eignung“ geprüft worden.
a)
Rahmenbedingungen
für die Realisierung des Lebensmitteltechnikums
Vorläufige Eckdaten des von der
Ernährungswirtschaft geforderten Lebensmitteltechnikums sind
Baulichkeit: |
Errichtung
einer 50 x 28 m großen praxisorientierten Schulungseinrichtung
im Bereich Lebensmitteltechnik |
Ort: |
Angliederung
an die BBS Technik, Lankumer Ring |
Kosten: |
4,5
Mio. € (ohne Grundstück und Planungskosten) |
Aufgabe des Technikums: |
Ergänzung des bisher rein schulischen d.h.
theoretischen Angebotes durch ·
Berufsorientierung im
Bereich Lebensmitteltechnik mit möglichst vielen Jugendlichen (z.B.
Berufsorientierungs-maßnahmen und Profilfachunterrricht im Auftrage von
Haupt-, Real- und Oberschulen) ·
Praxisorientierte
Ausbildung i. S. der Wirtschaft ·
Bedarfsorientierte und
individuelle Weiterbildungsangebote (z.B. im Auftrage von Bildungsträgern,
Agentur für Arbeit, Großunternehmen, etc.) ·
Seminare,
Projektwochen, Aktionstage |
Ziele: |
Fachkräftesicherung, Aus- und Weiterbildung, Qualitätssteigerung,
Erhöhung der Fachkompetenz in der Branche, Profilierung der Region und der Ernährungsbranche |
Projektträger: |
Landkreis
Cloppenburg |
Projektmanagement/ Betrieb: |
BBS/Verein/Stiftung
(noch zu klären) |
Umfang des Vorhabens |
·
Gebäude einschl. Erschließung;
Möbel, Hygieneschleuse, Analyselabor,
Umkleideräume, Unterrichtsraum, sanitäre Anlagen (insgesamt 3,1 Mio. €) ·
Produktionsanlagen für
den Betrieb mit Kunststoffprodukten – jedoch mit der Möglichkeit des
Echtbetriebes in Projektwochen, Aktionstagen, Weiterbildungskomponenten;
Anlagenbestandteile (Mischer, Portionierer, Verpackungsma-schine, Entstapler,
Röntgengerät, Waage, Etikettiergerät,
Förderanlage, Robotik, Gasmischung, Videosystem, Automatisierungstechnik,
Drucklufterzeugung, Kühlwasserauf-bereitung, Vakuumerzeugung) für die
Kleinserienfertigung in den Bereichen Fleisch/Wurst, Backwaren, Kartoffeln
(insgesamt 1,4 Mio. €.) |
Finanzierung: |
50%
Förderung 25% Beteiligung der hiesigen
Wirtschaft (Unternehmen aus LK
Cloppenburg, LK Vechta und ggf. weiteren Umkreis) – wenn möglich über
Jahre verteilt; entsprechende letter of intents sind bzw. werden ergänzend
eingeholt 25% LK Cloppenburg |
Folgekosten: |
45.000 € jährlich für ½ Stelle Anlagenführer,
Energie, Verpackungsmaterial, Instandhaltung, Wartung,
Reinigung, Laborbedarf, Müllentsorgung |
Regionale Bedeutung: |
Einrichtung hat Alleinstellungsmerkmal in
Niedersachsen; vergleichbare Einrichtung gibt es bislang nicht; ·
Ausstrahlung auf
Gesamtniedersachsen ·
das Vorhaben kann als
Leuchtturmprojekt im Rahmen der regionalen Handlungsstrategie Weser-Ems und
im Rahmen der Wissensökonomie Weser-Ems bezeichnet werden ·
Bestandteil der
nachhaltigen Fachkräftesicherung ·
Kompetenz- und
Qualitätssteigerung in der Branche ·
Imageverbesserung |
Vorteile des Mitteleinsatzes aus dem KIP
für das Lebensmitteltechnikum:
· Der Bau des Technikums erfolgt bedarfsgerecht, weil die Schwerpunktbranche seit Jahren auf diese Kompetenzeinrichtung zur Fachkräftesicherung drängt
· Das Vorhaben unterstützt die Kompetenz- und Qualitätssteigerung in der Branche und dient gleichzeitig der Imageverbesserung der Region (OM-Studie)
· Das Technikum ist durch die Verankerung in der Regionalen Handlungsstrategie Weser-Ems sowie im Masterplan Bioökonomie der Wissensvernetzung Weser-Ems 2020 ein Leuchtturmprojekt in Weser-Ems
· Es ist eine kurzfristige Umsetzbarkeit möglich; da der Landkreis als Bauherr die Planung, Abstimmung, Ausschreibung, Vergabe und Baubetreuung in eigener Zuständigkeit wahrnimmt
·
Es besteht gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 des NKomInvFöG theoretisch die Möglichkeit zusätzliche
KIP-Mittel aus Budgets, die von anderen Kommunen bis 31.12.2018 nicht abgerufen
wurden, einzuwerben (das Land kann Kommunen
zusätzliche Mittel gewähren, wenn der Eigenanteil bei den mit der
Investitionspauschale geförderten Investitionsvorhaben so weit überschritten
wird, dass die geforderte Eigenanteilsquote auch nach Zuweisung von Mitteln aus
der Neuverteilung noch erfüllt wird).
Das KIP fördert jedoch nur die
„Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten“. Eine Anfrage bei
den zuständigen KIP-Beratern im Nds. Ministerium für Inneres und Sport ergab,
dass die Modernisierung das Vorhandensein einer überbetrieblichen
Bildungsstätte voraussetzt. Dann kann auch eine großzügige Erweiterung erfolgen.
Ein gänzlicher Neubau wurde jedoch sehr kritisch gesehen. Es besteht der
Auskunft zufolge ein Risiko, dass das Vorhaben im Nachhinein nicht als zulässig
angesehen wird und in der Folge die Mittel zurückzuzahlen sind. Vor diesem
Hintergrund wurde empfohlen eine „sichere“ Maßnahme in Angriff zu nehmen.
b)
Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau
Für den Breitbandausbau sind bislang im
Kreishaushalt Investitionsausgaben von insgesamt 6 Mio. € für die Jahre
2015/2016 eingeplant. Dem stehen zur Kofinanzierung Einnahmen der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Höhe von 2 Mio. € und Fördermittel in
Höhe von 2 Mio. € gegenüber.
Mit den zur Verfügung stehenden KIP-Mitteln
des Landkreises allein lässt sich im Bereich „Informationstechnologie zur
Erreichung des 50MBit/s Ausbauziels“ nur ein sehr begrenzter Ausbau
realisieren. Bereits in 2013 wurde jedoch mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden vereinbart, dass der Eigenanteil an den Breitbandausbaukosten zur
Hälfte vom Landkreis und zur anderen Hälfte von den Städten und Gemeinden
getragen wird. Vor diesem Hintergrund könnte mit den dann insgesamt zur
Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rd. 4,5 Mio. € die Versorgung von
Gewerbegebieten (619 Gewerbeflächen) im Landkreis mit Glasfaser (> 50MBit/s)
als ein abgegrenztes Ausbauziel erreicht werden. Andere geeignete
Breitbandförderungen speziell für die Versorgung von Gewerbebetrieben sind auch
perspektivisch nicht erkennbar. Insbesondere stellen die vom Land angekündigten
EU-Mittel für die Breitbanderschließung von Gewerbegebieten in Höhe von rd. 10
Mio. € bis 2020 für ganz Niedersachsen keine Alternative dar. Zudem sollen mit
den EU-Mitteln nur Gewerbeflächen innerhalb von ausgewiesenen Gewerbegebieten
erschlossen werden dürfen. Gewerbliche Versorgungslücken liegen im Landkreis
Cloppenburg jedoch oftmals auch außerhalb von ausgewiesenen Gewerbegebieten.
Die Versorgung der Haushalte mit mind. 30
MBit/s ist ein Ausbauziel, dass dann ggf. aus Kostengründen zunächst
zurückgestellt werden müsste. Diese Erschließung könnte im Anschluss an die
Versorgung von Gewerbeflächen unter Einwerbung bereits angekündigter Bundes-
und Landesförderungen in einem nächsten Schritt erfolgen.
Vorteile des Mitteleinsatzes aus dem KIP
für den Breitbandausbau im gewerblichen Bereich:
· Die Erschließung erfolgt bedarfsgerecht, weil aktuell insbesondere Gewerbebetriebe verstärkt schnelleres Internet benötigen und nachfragen
·
Es ist eine kurzfristige Umsetzbarkeit möglich, weil
sonstige in Aussicht gestellte Breitbandförderungen der EU, des Bundes und
Landes rechtlich und finanziell noch nicht abschließend geregelt sind und
insbesondere für das Gewerbe allein voraussichtlich auch nicht erreicht werden
können
· Der Landkreis muss sich mit dem Vorhaben nur den EU-Leitlinien und Vergabevorschriften unterwerfen jedoch nicht mit Qualitätsnachweisen (Förderbedarf, Anzahl der Anschlussnehmer, Kosten je Anschlussnehmer, Nachhaltigkeit, etc.) im Wettbewerb um Fördergelder bewähren
· Es wird eine große Breitenwirkung erreicht d.h. es werden alle Branchen und das gesamte Kreisgebiet erfasst
· Die FttB-Erschließung stellt aktuell die nachhaltigste und zukunftsträchtigste Lösung dar
· Der Landkreis kann damit die Versorgung der aktuellen weißen Flecken (d.h. die zulässigen Aktivitäten) hinsichtlich der Gewerbebetriebe im Kreisgebiet zu einem Großteil abschließen (abgegrenztes Ausbauziel)
·
Auch hier besteht gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 des NKomInvFöG
zumindest theoretisch die Möglichkeit
zusätzliche KIP-Mittel aus Budgets, die von anderen Kommunen bis 31.12.2018
nicht abgerufen wurden, einzuwerben.
Voraussetzung ist jedoch, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dem Ausbau zustimmen und die Kofinanzierung (aus eigenen Mitteln oder auch aus KIP-Mitteln) stellen.
In der Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten am 14.09.2015 soll das Thema erörtert werden. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt berichtet.
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