Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Mit dem NLWKN wird vereinbart, die Brücke im Zuge der K 351 über den
Dreyschloot einstreifig mit einer verbreiterten Nebenanlage (2,00 m) gemäß der
1. Alternative zu planen und zu bauen. Die erforderlichen Haushaltsmittel
sind im Haushaltsplan 2016 einzuplanen.
Sach- und Rechtslage:
Die
denkmalgeschützte Klappbrücke im Zuge der K 351 (Deichstraße) über den
Dreyschloot in Roggenberg befindet sich in einem baulich schlechten Zustand, so
dass die Klappfunktion nicht mehr gegeben ist. Aufgrund dessen musste bereits
der Dreyschloot für den Schiffverkehr gesperrt werden. Der Niedersächsische
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
beabsichtigt nunmehr, das Brückenbauwerk zu erneuern, um die uneingeschränkte
Befahrbarkeit der Brücke und die Schiffbarkeit des Dreyschloots
wiederherzustellen.
Für die Erneuerung
dieser Brücke wurden dem NLWKN für das Jahr 2015 entsprechende Mittel vom Land
zugeteilt. Um die Baumaßnahme in 2015 durchführen und die zugeteilten Mittel in
Anspruch nehmen zu können, ist es nach Aussage des NLWKN erforderlich, noch vor
den Sommerferien Klarheit über die Planung zu erlangen. Nur so könne
sichergestellt werden, dass unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben noch
eine Vergabe in diesem Jahr erfolgen kann.
Der NLWKN
beabsichtigt, den Ersatzbau der Brücke so wie er sich im Bestand darstellt,
unter Berücksichtigung der neuesten Richtlinien und der Vorgaben des
Denkmalschutzes vorzunehmen. Sofern seitens des Landkreises Cloppenburg
weitergehende Ausbauwünsche bestehen, sind diese dem NLWKN somit rechtzeitig
zur Erstellung der Planunterlagen mitzuteilen. Die Mehrkosten für einen
weitergehenden Ausbau sind vom Landkreis Cloppenburg zu tragen.
Für eine
entsprechende Erweiterung des Brückenbauwerkes bedarf es der Beschlussfassung
des Kreisausschusses.
Folgende
Ausbauvarianten kommen für die Erneuerung der Brücke in Betracht:
·
Wiederherstellung
des Status quo: einstreifige Fahrbahn, 3,70 m breit mit Notgehweg (ca. 1,00 m)
·
1. Alternative:
einstreifige Fahrbahn, 3,70 m breit mit Radweg (2,00 m)
·
2. Alternative:
zweistreifige Fahrbahn, 7,00 m breit mit Radweg (2,00 m)
Die Kosten für eine
Erweiterung um einen Radweg (1. Alternative) würden sich nach einer ersten
groben Schätzung auf 270.000,- € belaufen. Beim Ausbau der 2. Alternative
würden Kosten in Höhe von 800.000.- € anfallen. Darüber hinaus müsste für die
Unterhaltung der Erweiterung eine Ablösesumme in Höhe von geschätzten 50 % der
Bausumme an den NLWKN gezahlt werden. Somit würden für die 1. Alternative
insgesamt ca. 405.000,- € und für die 2. Alternative insgesamt 1.200.000,- € an
Kosten anfallen. Unabhängig davon sind zusätzlich anteilig Kosten für
Ingenieurleistungen zu tragen.
Eine Förderung der
Baumaßnahme mit GVFG-Mitteln kann nach Aussage der Förderstelle nicht in
Aussicht gestellt werden. Die Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2015 ist nicht
mehr möglich, da dieses bereits ausgeschöpft ist. Eine Anmeldung für das
Jahresbauprogramm 2016 kann nicht erfolgen, wenn bereits mit der Baumaßnahme in
2015 begonnen wurde, wie dies vom NLWKN beabsichtigt ist.
Bei der K 351
handelt es sich um eine 4,50 m breite ca. 1 km lange Kreisstraße. Sie beginnt
an der K 307 im Süden und bindet an der Kreisgrenze des Landkreises Leer im
Norden an die dortige K 61 an. Die K 351 stellt die direkte Verbindung für
Verkehre aus Barßel nach Detern und weiter zur B 72 dar.
Das
durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen auf der K 351 hat sich nach den
Verkehrszählungen im Jahre 2005 und 2010 von 1.408 Kfz. auf 1.142 Kfz.
verringert und liegt damit im letzten Drittel der Kreisstraßen des Landkreises
Cloppenburg hinsichtlich der Verkehrsbelastung. Die K 351 ist somit von der
Verkehrsbedeutung eher gering einzustufen.
Auf der westlichen
Seite der K 351 verläuft ein Radweg, der südlich der Klappbrücke endet.
Unmittelbar nördlich der Klappbrücke schließt nach Westen hin in Richtung
Stickhausen (Stickhauser See) im Zuge des Deichsicherungsweges ein offiziell
ausgeschilderter Radwanderweg an. Insgesamt stellt die K 351 eine touristisch
wichtige Verbindungsstrecke für den Radwanderverkehr aus dem Raum des
Erholungsgebietes Barßel – Saterland nach Ostfriesland dar.
Die K 351 durchquert
den Landschafts- und Erholungsraum des Grenzgewässers Dreyschloot im
Erholungsgebiet Barßel-Saterland. Der Bereich zeichnet sich durch einen hohen
Freizeitwert und eine überdurchschnittliche Umweltqualität aus. Entsprechend
der Zielrichtung, die Gebietsansprüche im Erholungsgebiet zu erhalten und
auszubauen, ist der Talraum, in dem sich auch die denkmalgeschützte Brücke
befindet, im Regionalen Raumordnungsprogramm als Vorranggebiet für ruhige
Erholung in Natur und Landschaft und als Vorranggebiet für Natur und Landschaft
festgelegt.
Aufgrund dieser
Kombination von landschaftlichen Vorzügen und der Vorhaltung erholungswirksamer
Infrastruktur bietet sich eine verkehrstechnisch maßvolle Ausgestaltung der Brücke
an, zumal das KFZ-Verkehrsaufkommen hier relativ stark abgenommen hat.
Daher wird
empfohlen, entsprechend der 1. Alternative eine Brücke mit einstreifiger
Fahrbahn und einem Radweg umzusetzen.