Betreff
Vergabe von Wirtschaftsförderungsmitteln
Vorlage
V-PLA/15/117
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Gemeinde Lindern – Endausbau der „Von-Siemens-Straße“ im Gewerbegebiet „Stühlenfeld“

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Gemeinde Lindern wird ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln für den Endausbau der „Von-Siemens-Straße“ im Gewerbegebiet „Stühlenfeld“ in Höhe von 25 %, max. 39.825,46 Euro gewährt.

 

 

b) Gemeinde Lindern – Erweiterung der Gewerbegebietes „Stühlenfeld“

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Gemeinde Lindern wird ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln für den Ausbau der Straße „Riehendamm“ im Gewerbegebiet Stühlenfeld in Höhe von 25 %, max. 16.738,69 Euro gewährt.

 

 

c) Stadt Löningen – Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes „Löningen-Ost II“

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Stadt Löningen wird ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln für die Erschließung des Industriegebietes „Löningen-Ost II“ in Höhe von 25 %, max. 479.268,78 Euro gewährt. Der Zuschuss wird wie folgt ausgezahlt: 200.000,00 Euro in 2015 und vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln 279.268,78 Euro in 2016.

 

 


Sachverhalt:

 

a) Gemeinde Lindern – Endausbau der „Von-Siemens-Straße“ im Gewerbegebiet „Stühlenfeld“

 

Die Gemeinde Lindern hat mit Schreiben vom 24.04.2015 beantragt, Wirtschaftsförderungsmittel für den Endausbau der „Von-Siemens-Straße“ im Gewerbegebiet „Stühlenfeld“ zur Verfügung zu stellen.

 

Die „Von-Siemens-Straße“ befindet sich südlich der neuen Ortsumgehung. Sie beginnt an der Straße „Riehendamm“ und führt in östlicher Richtung bis zum Wasserzug „Wachtum-Liener-Grenzgraben“. Die vorhandene Erschließungsstraße, die derzeit lediglich aus einer Baustraße mit Asphalttragschicht besteht, soll nun endgültig fertiggestellt werden, da die anliegenden Gewerbegrundstücke zwischenzeitlich veräußert und bebaut sind. Angesiedelt haben sich Unternehmen aus der Metallbau- und Elektrotechnikbranche, eine Zimmerei und ein Saalbetrieb. Die endgültige Fertigstellung der Erschließungsarbeiten umfasst den Endausbau der Straße zur Länge von 225 m und Ausbaubreite von 6,00 m mit einer Asphalttrag-, Binder- und Deckschicht einschließlich beidseitiger Rinnenanlage. Ferner ist die Herstellung der Regenwasserkanalisation vorgesehen.

 

Durch die Ansiedlung des Unternehmens Viktor Haar, der im Dreischichtbetrieb ausschließlich Auflieger für die Firma Krone in Werlte produziert, ist ein erhöhtes LKW-Verkehrsaufkommen zu verzeichnen. Da diese nicht auf dem Betriebsgelände wenden können, sondern teilweise auf die Nachbargrundstücke ausweichen müssen, ist die Erstellung eines Wendehammers zwingend erforderlich. Daher ist am Ende der Straße im Bereich des Wasserzuges die Anlegung eines Wendehammers mit einem Außendurchmesser von 24 m vorgesehen. Aus diesem Grund ist die Verlängerung des Durchlasses auf beiden Seiten um jeweils ca. 8,50 bzw. 5,00 m erforderlich. Zusätzlich ist die Errichtung einer Straßenleuchte geplant.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten für die Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf 159.301,83 Euro.

 

Die Gemeinde Lindern beantragt hierzu einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises von 39.825,46 Euro (= 25%).

 

 

b) Gemeinde Lindern – Erweiterung der Gewerbegebietes „Stühlenfeld“

 

Die Gemeinde Lindern hat mit Schreiben vom 24.04.2015 beantragt, Wirtschaftsförderungsmittel für den Ausbau eines weiteren Teilstücks der Straße „Riehendamm“ zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Stühlenfeld“ zur Verfügung zu stellen.

 

Die Gewerbeflächen in der Gemeinde Lindern sind nahezu vollständig belegt. Daher plant die Gemeinde die Erweiterung des Gewerbegebietes „Stühlenfeld“, um ansiedlungswilligen Unternehmen geeignete Gewerbeflächen zur Verfügung stellen zu können. Die Gemeinde steht in konkreten Grundstücksverhandlungen mit einem Unternehmen aus der Agrartechnikbranche und einem Zimmereibetrieb. Beide haben an ihrem jetzigen Firmenstandort keine Erweiterungsmöglichkeiten und beabsichtigen daher eine Verlagerung ihres Betriebes. Daneben planen bereits im Gewerbegebiet ansässige Unternehmen aus den Bereichen Metallverarbeitung und Fahrzeugbau eine betriebliche Erweiterung am bestehenden Standort.

 

Die Antragsmaßnahme beinhaltet den Ausbau der vorhandenen Straße „Riehendamm“ von derzeit 2,75 m auf 5,00 m auf einer Länge von 115 m in südlicher Richtung mit einer Asphalt-trag-, Binder- und Deckschicht und die Herstellung der Seitenräume mit Bankettmaterial. Im Zuge der Fahrbahnverbreiterung ist die Erneuerung und Vergrößerung des vorhandenen Durchlasses mit einer Gesamtlänge von 15 m inkl. zweier Böschungsstücke notwendig. Gegenstand der Erschließungsmaßnahme ist ferner die Herstellung der Straßenbeleuchtung.

Der Ausbau schließt direkt an den in

 2013/2014 realisierten Ausbauabschnitt an.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten für die Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf  66.954,74 Euro.

 

Die Gemeinde Lindern beantragt hierzu einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises von 16.738,69 Euro (= 25%).

 

 

c) Stadt Löningen – Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes „Löningen-Ost II“

 

Die Stadt Löningen hat am 15.02.2015 beantragt, Wirtschaftsförderungsmittel für die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes „Löningen-Ost II“ zur Verfügung zu stellen.

 

Die Gewerbeflächen in den Gewerbegebieten in Löningen sind vollständig belegt. Zur Zeit können weder Industrie- noch Gewerbeflächen angeboten werden, da alle in städtischem Besitz befindlichen Gebiete, insbesondere im Bereich „Meerdorf“ und „Meerdorf-Ost“, verkauft werden konnten. Die Stadt plant und realisiert die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes „Löningen-Ost II“, um ansiedlungs- und expansionswilligen Unternehmen geeignete Gewerbe- und Industrieflächen in attraktiver verkehrsgünstiger Lage zur Verfügung stellen zu können. Die Stadt steht in konkreten Grundstücksverhandlungen mit zwei Unternehmen der KFZ-Branche sowie einem Garten- und Tiefbauunternehmen, die ihren Betrieb verlagern bzw. eine Betriebsstätte errichten wollen. Ferner beabsichtigt die Emsländische Eisenbahn GmbH eine Fläche angrenzend zur Ladestraße des Güterbahnhofs zu erwerben, um Waren sowie Schütt- und Stückgut zwischenzulagern, zum Weitertransport vorzubereiten sowie die Verladung durchzuführen. Die vorhandene Ladestraße mit einer Breite von 5 m ermöglicht eine Zwischenlagerung nur sehr eingeschränkt.

 

Die Erschließungsmaßnahme beinhaltet folgende Vorhaben:

 

·        Herstellung einer 535 m langen und 6,5 m breiten Erschließungsstraße mit einem 2,1 m breiten mit Hochbord abgesetzten Geh- und Radweg, einem 2,5 m breiten Längsparkstreifen und einem 0,6 m breiten Seitenstreifen

·        Herstellung einer Stichstraße zur Länge von 140 m (ohne Nebenanlagen)

·        Anlegung eines Wendehammers mit einem Durchmesser von 26 m

·        Herstellung der Regen- und Schmutzwasserkanalisation (einschließlich Schmutzwasserpumpstation)

·        Herstellung der Regenwasserrückhaltung durch Anlegung eines Regenrückhaltebeckens mit einem Fassungsvermögen von ca. 12.000 m³

·        Errichtung der Straßenbeleuchtung in LED-Ausführung

·        Begrünung

 

Das geplante Gewerbe- und Industriegebiet schließt sich an das vorhandene und fast vollständig bebaute Industriegebiet Löningen-Ost I an, das u. a. mit den Industriebetrieben der Unternehmensgruppe Bröring und der Firma Groß belegt ist.

 

Durch die nahezu direkte Anbindung des Gewerbe- und Industriegebietes an die Landesstraße 838, die sich in dem Bereich mit dem Bau als Nord-Ost-Tangente in 700 m Entfernung als ein direkter Zubringer zur Europastraße 233 (B 213) darstellt, liegt der Planbereich in einer sehr guten Verkehrslage.

 

Mit der Erschließungsmaßnahme werden Industrieflächen in der Größe von rd. 7 ha und Gewerbeflächen in der Größe von rd. 4 ha erschlossen.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten für die Erschließungsmaßnahme belaufen sich 1.917.075,13 €.

 

Die Stadt Löningen beantragt hierzu einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises von 479.268,78 Euro (= 25%).

 

 

Investives PSP-Element

I1.500053.525