Betreff
Mitteilung eines Öffentlichen Ehrenamtes des Landrats
Vorlage
V-KT/15/036
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Mitteilung des öffentlichen Ehrenamtes zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Die Tätigkeiten und Aufgaben des Landrates ergeben sich in erster Linie aus der Aufgabenstellung des Landkreises und aus den für ihn geltenden Vorschriften. Neben den Tätigkeiten im Hauptamt kann der Landrat öffentliche Ehrenämter wahrnehmen oder eine Nebentätigkeit ausüben

 

Neben den in der Sitzung am 29.01.2015 mitgeteilten öffentlichen Ehrenämtern nimmt Landrat Johann Wimberg folgendes Ehrenamt wahr:

 

Herr Wimberg wurde am 19.02.2015 vom Bischöflichen Offizial für eine Amtszeit bis zum 13.03.2018 zum Kuratoriumsmitglied der Stiftung Kardinal von Galen - Kath. Bildungswerk im Oldenburger Land berufen.