Betreff
Wahl eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters
Vorlage
V-KA/24/781
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen: 

„Herr Franz-Josef Nording, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bösel, wird zum 01.07.2024 für weitere 6 Jahre bis zum 30.06.2030 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.“

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 21 Abs. 3 S. 1 NBrandSchG werden der Kreisbrandmeister sowie die stellvertretenden Kreisbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt gem. § 21 Abs. 3 S. 3 i. V. m. Abs. 4 NBrandSchG der Kreistag nach Anhörung des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister.

 

Herr Franz-Josef Nording ist mit Wirkung vom 01.07.2018 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt worden. Seine Amtszeit endet nach 6 Jahren mit Ablauf des 30.06.2024. Herr Franz-Josef Nording steht für eine erneute Amtszeit zur Verfügung.

 

Die Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Landkreises Cloppenburg haben auf ihrer Sitzung am 16.11.2023 einstimmig Herrn Franz-Josef Nording, Freiwillige Feuerwehr Bösel, für weitere 6 Jahre zur Ernennung als stellvertretender Kreisbrandmeister vorgeschlagen.

 

Herr Regierungsbrandmeister Udo Schwarz hat im Rahmen der vorgeschriebenen Anhörung Herrn Franz-Josef Nording mit Schreiben vom 17.01.2024 die persönliche und fachliche Eignung zur Übernahme der Funktion des stellvertretenden Kreisbrandmeisters bescheinigt. Die Voraussetzung zur Übernahme der Funktion des stellvertretenden Kreisbrandmeisters gemäß Anhang 1 der FwVO der Dienstgradgruppe 4. wird durch Herrn Franz-Josef Nording als bisheriger Amtsinhaber erfüllt.