Betreff
Raumbedarfsprüfung für das Laurentius-Siemer-Gymnasium in Ramsloh/ hier: Sachstandsmitteilung
Vorlage
V-SCHUL/23/233
Art
Sitzungsvorlage

 

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Mit Antrag vom 09.01.2023 wird seitens des Schulleiters des Laurentius-Siemer-Gymnasiums (LSG), Herrn Finsterhölzl, aufgrund des gestiegenen Raumbedarfs eine bauliche Erweiterung des LSG beantragt (s. Anlage 1).

 

Begründet wird der zusätzliche Raumbedarf mit der Weiterentwicklung der Schule, insbesondere durch die stetig gestiegenen Schülerzahlen.

Das LSG wurde im August 2004 ursprünglich als eine Außenstelle des Albertus-Magnus-Gymnasiums auf dem Gelände der Haupt- und Realschule Saterland eingerichtet. Im Jahr 2007 wurde das LSG schließlich als eigenständiges Gymnasium anerkannt. Seinerzeit wurde das LSG als zweizügiges Gymnasium mit Sekundarbereich I konzipiert. Aufgrund der weiteren Schülerzahlentwicklung ist das LSG bereits seit mehr als 10 Jahren in fast allen Klassen dreizügig.

 

Folgender Bedarf wird im Antrag geltend gemacht:

  • Neuer Verwaltungsbereich:
    • Sekretariat im EG: Erreichbarkeit für Rollstuhlfahrer
    • Eigener Arbeitsplatz für eine zweite Sekretärin
    • Erste-Hilfe-Raum in unmittelbarer Nähe zum Sekretariat
    • Konferenz- und Besprechungsraum für die Schulleitung
    • Angemessener Arbeitsbereich für den Hausmeister

 

  • Differenzierungsräume / Gruppenarbeitsräume
    • Für zwei bis drei Klassenräume ein zusätzlicher Arbeitsraum (Inklusion, Differenzierung) -> ca. sechs Räume

 

  • Ersatz für den Container und die von der Gemeinde angemieteten Klassen- und Fachräume:
    • Mindestens zehn Klassenräume
    • Zwei Musikräume
    • Fachraum Biologie incl. Raum für die Sammlung
    • Fachraum Chemie incl. Raum für die Sammlung

 

  • Zusätzlicher Fachraum:
    • Informatikraum (Informatik als Pflichtfach, Einführung von Tablets als Lernmittel, Digitalisierung)

 

  • Räume für Lehrkräfte
    • Größeres Lehrerzimmer
    • Besprechungsraum für Lehrkräfte und Elterngespräche
    • Lehrerarbeitsplätze: größere Anzahl und räumlich getrennt von Besprechungsraum
    • Büro für Schulsozialarbeit

 

  • Behindertengerechte Toilette und Küche im Verwaltungstrakt

 

Im Rahmen einer vorläufigen Raumbedarfsprüfung wurde der rechnerische Fehlbedarf des LSG in Ramsloh ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung wurde das Standardraumprogramm für Gymnasien der Landeshauptstadt Hannover herangezogen. Ein Mehrbedarf an Unterrichtsräumen ergibt sich bereits durch die Anwendung des aktuellen Standardraumprogramms, da zum Zeitpunkt des Neubaus des LSG im Jahr 2008 noch die Schulbauhandreichung für die Raumbedarfsermittlung angewandt wurde.

 

Die Vorgaben des Standardraumprogrammes gelten für Gymnasien mit einem dreizügigen Sekundarbereich I und einem Sekundarbereich II. Das LSG verfügt ausschließlich über einen Sekundarbereich I. Die Vorgaben des Standardraumprogrammes wurden daher für ein Gymnasium mit ausschließlich einem Sekundarbereich I umgerechnet und angewandt.

 

Insgesamt stehen dem Laurentius-Siemer-Gymnasium aktuell 57 Räume im Bestand zur Verfügung. Hierbei sind jedoch die genutzten Räume im Schulzentrum Saterland (23 Räume) sowie im Container (5 Räume) mit enthalten.

 

Insgesamt besitzt das Laurentius-Siemer-Gymnasium als dreizügiges Gymnasium im Sekundarbereich I laut den Vorgaben des Standardraumprogrammes und dem individuellen Bedarf einen Gesamtbedarf von 87 Räumen.

Es ergibt sich ein vorläufiger Fehlbedarf von 33 Räumen, die dem LSG grundsätzlich fehlen und nach Standardraumprogramm vorgesehen sind. Hinzu kommen 28 Räume, die im Schulzentrum sowie im Container untergebracht sind, sodass sich ein rechnerischer Gesamtfehlbedarf von 61 Räumen ergibt.

 

Dieser rechnerische Fehlbedarf muss im nächsten Schritt mit der tatsächlichen Nutzung und Umsetzung am LSG verifiziert werden und stellt daher nur eine vorläufige, rein theoretische Berechnungsgrundlage dar, welche im Praxisbezug vor Ort abgeglichen werden muss.

 

Nach den Vorgaben des Standardraumprogrammes ergibt sich für das Laurentius-Siemer-Gymnasium hinsichtlich der Raumfläche ein rechnerischer Gesamtflächenfehlbedarf von 2.481,40 m².

 

Da die Vorgaben des Standardraumprogrammes nicht verbindlich sind und ausschließlich als Richtlinie dienen, muss der rechnerische Bedarf im nächsten Schritt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung mit dem vor Ort benötigten Bedarf abgeglichen und verifiziert werden. Hierbei sind neben den Schülerzahlen auch die Themen Inklusion, Digitalisierung und Barrierefreiheit sowie der Eigenbedarf des Schulzentrums an den derzeit angemieteten Räumen und die Nutzung des Containers zu betrachten.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich ausschließlich feststellen, dass ein zusätzlicher Raumbedarf gegeben ist. Die tatsächliche Größenordnung ist noch zu ermitteln.

 

Bei der Verifizierung der Bedarfe wird auch die Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten Jahren zu berücksichtigen sein. Im Jahrgang 5 (Schuljahr 2023/2024) ist das LSG erstmalig vierzügig seit dem Schuljahr 2012/2013.

 

Ausgehend von den Gesamtschülerzahlen in den Grundschulen der Gemeinden Saterland und Barßel der Jahre 2019 bis 2023 ist davon auszugehen, dass die Vierzügigkeit auch in Zukunft bestehen bleiben wird.

 

 

Grundschulen

 

 

Saterland

Barßel

Gesamt

2019

543

515

1.058

2020

531

509

1.040

2021

569

520

1.089

2022

605

530

1.135

2023

634

540

1.174

 

Bezogen auf eine durchgängige Vierzügigkeit, würde sich der rechnerische Fehlbedarf nochmals um 9 Räume bzw. 726 m² erhöhen.

 

 


 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag Laurentius-Siemer-Gymnasium vom 09.01.2023 (Anlage 1)