Betreff
Antrag der Stadt Löningen auf Gewährung einer Zuwendung für die Neuerrichtung der Kinderkrippe „St. Nikolaus“, Mühlenstr. 16 in Löningen mit zwei Krippengruppen
Vorlage
V-JHA/23/228
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Stadt Löningen wird für die Neuerrichtung der Kinderkrippe „St. Nikolaus“, Mühlenstr. 16 in Löningen für zwei Krippengruppen mit 30 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 286.508,66 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Löningen hat am 04.03.2022 einen Zuschussantrag für die Neuerrichtung der Kinderkrippe „St. Nikolaus“, Mühlenstr. 16 in Löningen mit zwei Krippengruppen gestellt. 

 

Der Baubeginn war im April 2022, die Fertigstellung erfolgte am 21.06.2023. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt bei der Pfarrgemeinde St. Vitus Löningen.

 

Durch die Antragstellung wird der notwendige Bedarf dokumentiert und die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung sind erfüllt.

 

Bezuschussung Krippengruppen

Beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover wurde für die Krippengruppen ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 360.000,00 EUR (30 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Ausgaben für die Krippengruppen von 1.700.000,00 EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT- Richtlinie erfolgte am 15.09.2023.

 

Die Gesamtkosten nach DIN 276 für die Neuerrichtung der Kinderkrippe wurden im Oktober 2021 mit 1.100.374,00 EUR angegeben. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind tatsächliche Kosten in Höhe von 1.669.476,52 EUR entstanden. Die zuschussfähigen Höchstbeträge werden somit überschritten.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert 

Inkl. Regionalfaktor, Stand: 01.02.2022)                                                                      947.797,03 EUR 

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                                                   80.000,00 EUR 

Zusammen                                                                                                                           1.027.797,03 EUR 

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                                                     360.000,00 EUR 

Verbleiben                                                                                                                               667.797,03 EUR 

Abzüglich Anteil BMO (10 % von 947.797,03 EUR)                                                     94.779,70 EUR

Verbleiben                                                                                                                               573.017,33 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                                                             286.508,66 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2023

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                                                          1.753.000,00 EUR

 

 


Anlagenverzeichnis: