Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Gemeinde Lastrup wird für die Erweiterung der Kinderkrippe „Wolkennest“,
Kolpingstr. 27 in Lastrup um eine Krippengruppe ein Zuschuss in Höhe von
98.360,82 EUR gewährt.
Sollte die Gemeinde Lastrup keine
Landesmittel für die Erweiterung der Kinderkrippe im Rahmen der RAT-Richtlinie
erhalten, erhöht sich der Landkreiszuschuss um 90.000,00 EUR auf 188.360,82
EUR.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lastrup hat am 26.09.2022 einen
Zuschussantrag für die Erweiterung der Kinderkrippe „Wolkennest“, Kolpingstr.
27 in Lastrup um eine Krippengruppe gestellt.
Der Baubeginn war am 06.03.2023, die
Fertigstellung erfolgte am 11.09.2023. Die Trägerschaft für die
Kindertagesstätte liegt bei der Gemeinde Lastrup.
Durch die Antragstellung wird der notwendige
Bedarf dokumentiert und die grundsätzlichen Voraussetzungen für die
Bezuschussung sind erfüllt.
Bezuschussung Krippengruppen
Beim Regionalen Landesamt für Schule und
Bildung Hannover wurde für die Krippengruppe ein Antrag auf Fördermittel in
Höhe von 180.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden
voraussichtliche Ausgaben für die Krippengruppen von 425.963,67 EUR angegeben.
Die Bewilligung nach der RAT- Richtlinie ist noch nicht erfolgt. Da die
RAT-Richtlinie zum 30.06.2023 ausgelaufen ist, kann noch nicht abschließend
geklärt werden, ob es noch zu einer nachträglichen Bewilligung kommt.
Die Gesamtkosten nach DIN 276 für die
Neuerrichtung der Kinderkrippe wurden im April 2022 mit 365.864,00 EUR
angegeben. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind tatsächliche Kosten in Höhe von
voraussichtlich 376.721,64 EUR entstanden.
Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:
Baukosten (inkl.
Einrichtungskosten) 376.721,64 EUR
Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00 EUR
Verbleiben 196.721,64
EUR
Anteil LK CLP (50%) 98.360,82 EUR
Die Berechnung der Landkreisförderung erfolgt
vorbehaltlich der noch nicht bewilligten Landesförderung nach der Richtlinie
RAT. Sollte tatsächlich keine Bewilligung nach der RAT-Richtlinie durch das
Land Niedersachsen erfolgen, erhöht sich der Landkreiszuschuss um 90.000,00 EUR
auf 188.360,82 EUR
Finanzierung:
Teilhaushalt Jugendamt 2023
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 1.753.000,00
EUR