Betreff
Antrag der Gemeinde Lastrup auf Gewährung einer Zuwendung für die Erweiterung der Kinderkrippe „Wolkennest“, Kolpingstr. 27 in Lastrup um eine Krippengruppe
Vorlage
V-JHA/23/227
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Lastrup wird für die Erweiterung der Kinderkrippe „Wolkennest“, Kolpingstr. 27 in Lastrup um eine Krippengruppe ein Zuschuss in Höhe von 98.360,82 EUR gewährt.

Sollte die Gemeinde Lastrup keine Landesmittel für die Erweiterung der Kinderkrippe im Rahmen der RAT-Richtlinie erhalten, erhöht sich der Landkreiszuschuss um 90.000,00 EUR auf 188.360,82 EUR.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Lastrup hat am 26.09.2022 einen Zuschussantrag für die Erweiterung der Kinderkrippe „Wolkennest“, Kolpingstr. 27 in Lastrup um eine Krippengruppe gestellt.

 

Der Baubeginn war am 06.03.2023, die Fertigstellung erfolgte am 11.09.2023. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt bei der Gemeinde Lastrup.

 

Durch die Antragstellung wird der notwendige Bedarf dokumentiert und die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung sind erfüllt.

 

Bezuschussung Krippengruppen

Beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover wurde für die Krippengruppe ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 180.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Ausgaben für die Krippengruppen von 425.963,67 EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT- Richtlinie ist noch nicht erfolgt. Da die RAT-Richtlinie zum 30.06.2023 ausgelaufen ist, kann noch nicht abschließend geklärt werden, ob es noch zu einer nachträglichen Bewilligung kommt.

 

Die Gesamtkosten nach DIN 276 für die Neuerrichtung der Kinderkrippe wurden im April 2022 mit 365.864,00 EUR angegeben. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind tatsächliche Kosten in Höhe von voraussichtlich 376.721,64 EUR entstanden.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

Baukosten (inkl. Einrichtungskosten)                                                                            376.721,64 EUR 

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                                                     180.000,00 EUR 

Verbleiben                                                                                                                               196.721,64 EUR 

Anteil LK CLP (50%)                                                                                                                98.360,82 EUR

 

Die Berechnung der Landkreisförderung erfolgt vorbehaltlich der noch nicht bewilligten Landesförderung nach der Richtlinie RAT. Sollte tatsächlich keine Bewilligung nach der RAT-Richtlinie durch das Land Niedersachsen erfolgen, erhöht sich der Landkreiszuschuss um 90.000,00 EUR auf 188.360,82 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2023

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                                                          1.753.000,00 EUR