Betreff
Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Leistungen an Pflegeeltern im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege
Vorlage
V-JHA/23/225
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Richtlinie des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen bei Leistungen nach § 33 SGB VIII und § 41 i.V. m. § 33 SGB VIII in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2024.

 

 


Sachverhalt:

Wird Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gewährt, so ist auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen (§ 33 i. V. m. § 39 SGB VIII). Der Lebensunterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand (materielle Aufwendungen) sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen.

 

Die laufenden Leistungen werden in Niedersachsen jährlich durch Runderlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgesetzt. Dabei wird zwischen den „Materiellen Aufwendungen“ und den „Kosten der Erziehung“ unterschieden.

Zudem werden nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die Hälfte nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson erstattet.

 

Neben den laufenden Leistungen können einmalige Beihilfen oder Zuschüsse, insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden (§ 39 Abs. 3 SGB VIII) Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.12.2022 die derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen novelliert.

 

Die vorliegenden Änderungsvorschläge wurden anhand der weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeiträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2024 und auf Grundlage des Entwurfs der Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Vollzeitpflege des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie, sowie des Niedersächsischen Landesjugendamtes erarbeitet.

 

Es soll einerseits ein den tatsächlichen Aufgaben von Pflegefamilien angemessenes Betreuungssetting und eine den Anforderungen entsprechende Finanzierung bereitgestellt werden, und andererseits die Bedingungen für die Betreuung auch „schwierigerer“ Kinder und Jugendlicher in Pflegefamilien, insbesondere bei den Bereitschaftspflegefamilien, verbessert werden. Insgesamt soll die Bereitschaft ein Pflegekind aufzunehmen gestärkt und es sollen mehr Pflegeeltern gewonnen werden.

 

Der Landkreis Cloppenburg bearbeitet derzeit 145 laufende Vollzeitpflegefälle. Hiervon erfolgt derzeit in ca. 31% der Fälle eine Erstattung der Aufwendungen über einen anderen Jugendhilfeträger. Aufgrund der Neuregelungen bei den Sonderpauschalen, sowie den Sommer- und Weihnachtspauschalen sind ab dem 01.01.2024 mit ca. 80.000,00 EUR als tatsächliche Mehrkosten für den Landkreises Cloppenburg zu rechnen. Für die bessere, finanzielle Ausstattung der Bereitschaftspflege werden Mehrkosten i.H.v. 30.000 EUR erwartet.

 

 


Finanzierung:

Durch die Zahlung einer Pauschale für die Sonderaufwendungen und der Sommer- und Weihnachtspauschale, sowie der Erhöhung der Leistungen für die Bereitschaftspflege sind Mehrkosten von jährlich ca. 110.000,00 EUR zu erwarten.

 

PSP-Element P1.3632300.700 / Sachkonto 433100

 

 


Anlagenverzeichnis:

Synopse zur Neufassung der Richtlinie des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen bei Leistungen nach § 33 SGB VIII und § 41 i.V. m. § 33 SGB VIII