Betreff
Nachrücken eines Kreistagsabgeordneten
Vorlage
V-KT/23/120
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 19.12.2023 festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Kreistagsabgeordneten Herrn Tobias Vaske vor Ablauf der Wahlperiode durch Verzicht erloschen ist.

 

Gemäß § 44 Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) geht der Sitz nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 oder 3 NKWG (hier: § 38 Abs. 2 NKWG – Personenwahl) auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über.

 

Nach der Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses vom 16. September 2021 ist nächste Ersatzperson für den Wahlvorschlag der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen / CDU im Wahlbereich 4 Cloppenburg mit 1670 Stimmen

 

Herr

Prof. Dr. Marco Beeken

Universitätsprofessor

Inselstr. 15

49661 Cloppenburg

 

Nach § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 Abs. 1 NKWO ist Herr Prof. Dr. Beeken als Ersatzperson mit Schreiben vom 04.10.2023 entsprechend benachrichtigt worden. Herr Prof. Dr. Beeken hat mit Schreiben vom 14.10.2023 erklärt, dass er das Mandat als Kreistagsabgeordneter annimmt. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung wird im Anschluss an die Kreistagssitzung erfolgen.

 

In der Kreistagssitzung ist wie folgt zu verfahren nimmt der Landrat die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des neuen Abgeordneten vor (Unterschrift der vorbereiteten Niederschrift; Aushändigung des Merkblattes). Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.