Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, Herrn Simeon Urban,
Hainbuchenweg 7, 26169 Friesoythe (Mitglied Schülervertreter der
berufsbildenden Schulen) in den Schulausschuss des Landkreises Cloppenburg zu
berufen.
Sach- und
Rechtslage:
Nach §110 des
Niedersächsischen Schulgesetzes gehören den Schulausschüssen der Landkreise
jeweils ein(e) stimmberechtigte(r) Vertreter/in sowie entsprechende
Stellvertretungen der Schüler/innen der allgemeinbildenden und der
berufsbildenden Schulen an.
Der Kreistag des
Landkreises Cloppenburg hat in seiner (konstituierenden) Sitzung am 02.11.2021
(KT/075/2021) beschlossen, dass den Vertretern/Vertreterinnen der Schüler/innen
zwei Sitze im Schulausschuss des Landkreises zur Verfügung gestellt werden (1
Sitz für die Schülervertreter/innen der allgemeinbildenden Schulen und 1 Sitz
für die Schülervertreter/innen der berufsbildenden Schulen).
Nach der
Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse
werden die Schülervertreter für die Dauer der halben Wahlperiode berufen.
Im Rahmen der
Kreisschülerratswahl am 22.11.2021 wurden die entsprechenden Schülervertreter
für die Berufung in den Schulausschuss gewählt.
Während für die
allgemeinbildenden Schulen entsprechende Schülervertreter benannt worden sind,
konnten für die berufsbildenden Schulen aufgrund der Abwesenheit der
entsprechenden Schülervertretungen keine Schülervertreter benannt und in den
Schulausschuss berufen werden.
Da der Zeitraum
bis zum Ende der Kommunalwahlperiode (31.10.2026) noch mehr als sechs Monate
beträgt, ist nach der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen
Schulausschüsse ein erneutes Berufungsverfahren durchzuführen.
Im Rahmen der
Kreisschülerratssitzung am 24.11.2022 wurde folgender Schülervertreter
einstimmig als Vertreter der berufsbildenden Schulen für die Berufung in den
Schulausschuss gewählt:
Berufsbildende Schulen:
Mitglied: Simeon Urban
Hainbuchenweg 7
26169 Friesoythe
(Berufsbildende Schulen
Friesoythe)
Es konnte kein
stellvertretendes Mitglied der berufsbildenden Schulen gewählt und in den
Schulausschuss berufen werden.
Es wird darauf
hingewiesen, dass die Wahlperiode des aktuellen Kreisschülerrates mit Ablauf
des aktuellen Schuljahres am 31.07.2023 endet (§ 83 Abs. 1 S. 1 NSchulG). Gemäß § 75 Abs. 3 NSchulG dürfen Mitglieder
des Kreisschülerrates, die die Schule nicht verlassen haben, nach Ablauf der
Wahlperiode ihr Amt bis zu den Neuwahlen ausüben, maximal jedoch drei Monate.
Die Neuwahl der Kreisschülerratssprecher und die Benennung entsprechender
Schülervertreter für den Schulausschuss wird voraussichtlich nach den
Herbstferien durchgeführt.
Demnach darf Herr
Simeon Urban nach der Berufung in den Schulausschuss sein Amt als
Schülervertreter der berufsbildenden Schulen bis zum 31.10.2023 ausüben.