Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, die Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 zu erlassen.

 

 

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

In seiner Sitzung vom 09.02.2023 hat der Kreistag die Haushaltssatzung nebst Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 beschlossen.

 

Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 NKomVG sowie § 15 Abs. 6 NFAG erforderlichen Genehmigungen sind durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2023 erteilt worden.

 

Der Haushaltsplan 2023 lag nach § 114 NKomVG in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 31.05.2023 öffentlich aus und ist somit seit dem 01.06.2023 rechtskräftig.

 

Durch die Festsetzung der endgültigen Leistungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (FAG) vom 27.04.2023 haben sich erhebliche Steigerungen der Schlüsselzuweisungen ergeben, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 noch nicht vorhersehbar waren. So haben sich wesentliche Änderungen sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt 2023 des Landkreises Cloppenburg ergeben. Aus diesem Grund ist der Landkreis Cloppenburg angehalten, einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 aufzustellen.

 

Der Kreisumlagesatz wurde im Entwurf des Nachtragshaushalts 2023 zunächst bei 36 % belassen. Bei einer eventuellen Senkung der Kreisumlage würde sich das Ergebnis um 2.509.328,00 EUR je Prozentpunkt (Rundungsdifferenzen vorbehalten) verringern.

 

Der Ergebnishaushalt weist nach der aktuellen Planung des Nachtragshaushaltes ein Defizit in Höhe von 2.457.900,00 EUR aus. Bei der ursprünglichen Haushaltsplanung wurde noch von einem Defizit in Höhe von 7.959.100,00 EUR ausgegangen.

 

Der Finanzhaushalt weist eine Verbesserung der Liquidität um 8.521.400,00 EUR aus.

Daraufhin wurde aufgrund der Änderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie des Investitionssaldos die Kreditermächtigung angepasst und von 54.739.100,00 EUR auf 46.217.700,00 EUR gesenkt. Ggf. ergibt sich durch eine Änderung des Kreisumlagesatzes im Anschluss eine weitere Veränderung der Kreditermächtigung durch die Änderungen im Finanzhaushalt.

 

Die Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktionen wurden über die wesentlichen Änderungen im Nachtrag 2023 in einer interfraktionellen Sitzung am 16.05.2023 informiert. Im Anschluss wurden diese Informationen allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Diese können dem Vorbericht des Nachtragshaushalts 2023, der in der Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügt ist, entnommen werden.

 

Am 26.05.2023 wurde der Nachtragshaushaltsentwurf 2023 den kreisangehörigen Städten und Gemeinden übersandt und Gelegenheit zur Stellungnahme über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund – Kreisverband Cloppenburg – bis zum 16.06.2023 gegeben.

 

In der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Cloppenburg und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden am 08.06.2023 wurde den Hauptverwaltungsbeamten der Entwurf des Nachtragshaushalts 2023 ebenfalls vorgestellt.

 

Mit Schreiben vom 16.06.2023 haben die kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Stellungnahme über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes – Kreisverband Cloppenburg abgegeben. Diese Stellungnahme ist als Anlage 2 zu dieser Vorlage beigefügt.

 

Darin wird auf die großen Unterschiede bei den Steigerungen der Schlüsselzuweisungen zwischen dem Landkreis Cloppenburg und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eingegangen. Auf den Landkreis Cloppenburg entfalle eine Steigerung von 54,7 Mio. EUR auf 64,9 Mio. EUR (Saldo: 10,2 Mio. EUR), auf die Städte und Gemeinden hingegen nur eine Steigerung von 45,2 Mio. EUR auf 46,3 Mio. EUR (Saldo: 1,1 Mio. EUR). Hier sei noch einmal herausgestellt, dass die hohen Steigerungen beim Landkreis Cloppenburg auf die höheren angerechneten Soziallasten des Landkreises zurückzuführen sind. D.h. hier werden Aufwendungen angerechnet, die tatsächlich nur der Landkreis Cloppenburg in den Vorjahren hatte und nun darüber teilweise ausgeglichen werden sollen.

 

Darüber hinaus wird in der Stellungnahme zur Einordnung der geplanten Defizite des Landkreises erneut auf die hohen Abweichungen zwischen der Haushaltsplanung und den entsprechenden Jahresergebnissen der letzten Jahre hingewiesen. Die Verbesserung des Jahresergebnisses zur Haushaltsplanung habe im Jahr 2021 bei 10,5 Mio. EUR und zwischen 2010 und 2020 bei durchschnittlich 9,75 Mio. EUR gelegen. Dabei ist jedoch das Haushaltsvolumen des Landkreises ins Verhältnis zu setzen. Im Jahr 2021 lagen sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen des Jahres bei etwa 320 Mio. EUR. Setzt man die Abweichung von ca. 10,5 Mio. EUR dazu ins Verhältnis ergibt sich eine Abweichung von nur etwa 3,3 %.

 

Des Weiteren verweisen die Städte und Gemeinden auf das Bestreben, die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises Cloppenburg auf der einen Seite und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf der anderen Seite möglichst im Gleichschritt anzugehen. So sehen diese durch das im Haushaltsplan 2023 verabschiedete Planergebnis von – 7,96 Mio. EUR das Potenzial, die Kreisumlage um 2 Prozentpunkte zu senken, um so ein Planergebnis im Nachtragshaushalt 2023 von – 7,48 Mio. EUR zu erreichen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass 6 der 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden bereits jetzt ein positives Planergebnis in ihrem Haushaltsplan verabschiedet haben (s. Anlage 3). Bei einer Senkung des Kreisumlagesatzes um 2 Prozentpunkte würden sich die Jahresergebnisse der Städte und Gemeinden durch die geringeren Aufwendungen für die Kreisumlage weiter verbessern.

 

Eine Anfrage zur detaillierteren Aufschlüsselung der Ausgabepositionen im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte wird voraussichtlich im Laufe dieser Woche beantwortet. Eine Rückmeldung vor Erstellung der Beschlussvorlage war aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich.

 

Weitere Finanzdaten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden seit dem Anhörungsverfahren zum Haushalt 2023 von diesen nicht zur Verfügung gestellt. Insofern wird auf die Darstellung der Abfrage der Finanzdaten zum Haushalt 2023 zurückgegriffen und diese im Folgenden erneut dargestellt:

 

Die Ergebnisse der Abfrage der Finanzdaten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind als Anlage 3 zu dieser Vorlage beigefügt. Von den 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden wurden von den Gemeinden Barßel, Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel und Saterland und den Städten Friesoythe und Löningen Daten bereitgestellt. Die Stadt Cloppenburg sowie die Gemeinden Essen, Lastrup, Lindern und Molbergen haben keine (aktualisierten) Daten zur Verfügung gestellt. Dementsprechend konnte eine Fortschreibung der Daten aus dem letzten Jahr nur teilweise erfolgen. Eine seriöse Analyse der finanziellen Lage aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist derzeit ohnehin nicht bzw. nur unzureichend möglich, da die geprüften Rechnungsergebnisse einiger Städte und Gemeinden weit zurückreichen.

 

Aus den vorliegenden Finanzdaten ergibt sich folgendes Bild:

 

Die Jahresergebnisse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden weisen mit wenigen Ausnahmen Überschüsse im Ergebnishaushalt der einzelnen Jahre auf. Die in der Regel geringen Fehlbeträge einzelner kreisangehöriger Städte und Gemeinden konnten mit der vorhandenen Überschussrücklage verrechnet werden, sodass eine Haushaltskonsolidierung nicht erforderlich war.

Für das Haushaltsjahr 2020 weisen alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein positives Ergebnis aus (teilweise als vorläufiges Ergebnis oder Prognosewert). Der Landkreis weist zum Vergleich für das Jahr 2020 ein Defizit in Höhe von 841.195,21 EUR aus. Für das Jahr 2021 werden ebenfalls von 7 von 9 Städten und Gemeinden, von denen entsprechende Daten zur Verfügung stehen, positive Jahresergebnisse erwartet. Der Landkreis Cloppenburg hat das Jahr 2021 mit einem Defizit in Höhe von fast 3,59 Mio. EUR abgeschlossen.

 

Die (zum Teil prognostizierten) Jahresüberschüsse der letzten Jahre führen zu gestiegenen Überschussrücklagen der Städte und Gemeinden. Die Überschussrücklagen der einzelnen kreisangehörigen Städte und Gemeinden weisen am 31.12.2020 insgesamt einen Betrag in Höhe von fast 280 Mio. EUR aus. Darin sind die Überschussrücklagen der Gemeinden Essen und Lindern aufgrund der fehlenden Daten nicht enthalten, sodass insgesamt von einer noch höheren Überschussrücklage ausgegangen werden kann. Zum 31.12.2021 liegen die prognostizierten Überschussrücklagen von 9 der 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor. Die Überschussrücklagen dieser 9 Städte und Gemeinden weisen am 31.12.2021 insgesamt einen Betrag in Höhe von fast 199 Mio. EUR aus.

Aus Sicht der Kreisverwaltung kann die Höhe der Überschussrücklage jedoch nicht isoliert vom Volumen des Ergebnishaushalts betrachtet werden, da ein höheres Haushaltsvolumen auch die Gefahr eines höheren Fehlbetrages im Ergebnishaushalt in sich birgt. Zudem führen die gleichen prozentualen Abweichungen in absoluten Zahlen zu größeren positiven oder negativen Abweichungen.

Bei dem Anteil der Überschussrücklage im Haushaltsjahr 2020/21 am Haushaltsvolumen im selben Jahr weisen 4 kreisangehörige Städte und Gemeinden (Bösel, Cloppenburg, Emstek und Saterland) einen Wert über 100 % aus (s. untere Tabelle zur Überschussrücklage der Anlage 1). Das heißt, dass die Überschussrücklage höher ist als das gesamte Volumen des Ergebnishaushaltes. Die anderen Städte und Gemeinden weisen bei dieser Berechnung einen Wert von mindestens etwa 50 % aus. Zum Vergleich weist der Landkreis Cloppenburg einen Wert von 33,95 % (Jahr 2020) aus, wobei in der Überschussrücklage der Betrag in Höhe von 30.824.688,49 EUR, der im Jahr 2018 aus der Überschussrücklage ins Basisreinvermögen umgewandelt wurde, zusätzlich mitberücksichtigt worden ist. Dieser Anteil hat sich vom Jahr 2020 zum Jahr 2021 durch das negative Jahresergebnis noch reduziert und zudem ist das Haushaltsvolumen des Landkreises weiter gestiegen. So liegt der Vergleichswert für das Jahr 2021 bei 32,47 %.

 

Die liquiden Mittel der kreisangehörigen Städte und Gemeinden belaufen sich zum Jahresende 2021 auf insgesamt rund 95,2 Mio. EUR, was im Durchschnitt auf 7,3 Mio. EUR pro Stadt/Gemeinde hinausläuft. Zum Vergleich verfügte der Landkreis Cloppenburg mit Stand 31.12.2021 über liquide Mittel in Höhe von insgesamt rund 4,7 Mio. EUR.

Daten zum 31.12.2022 stehen hier lediglich von den Gemeinden Barßel, Bösel, Emstek, Friesoythe, Garrel und Saterland zur Verfügung. Allein bei diesen 6 kreisangehörigen Städten und Gemeinden belaufen sich die Liquiden Mittel auf insgesamt rund 32,3 Mio. EUR., was im Durchschnitt dieser 6 Gemeinden einen Bestand an Liquiden Mitteln von fast 5,4 Mio. EUR ausmacht. Zum 31.12.2022 sind die Liquiden Mittel des Landkreises weiter auf ca. 370.000 EUR gesunken. In 2022 musste der Liquiditätskredit in Höhe von 20 Mio. EUR bis maximal ca. 12,9 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.

Sowohl bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinde als auch beim Landkreis Cloppenburg ist bei den Liquiden Mitteln zu berücksichtigen, dass in den künftigen Haushaltsjahren zusätzliche zu den in den Haushaltsplänen veranschlagten Auszahlungen durch Haushaltsreste zu erwarten sind.

Hinzu kommen beim Landkreis Cloppenburg zweckgebundene Rücklagen zum 31.12.2020 in Höhe von ca. 59,3 Mio. EUR, deren Finanzierung zukünftig bei der Inanspruchnahme über eigene liquide Mittel gedeckt werden muss. Kreditaufnahmen sind für deren Finanzierung nicht möglich.

 

Im Bereich der Schulden kann festgestellt werden, dass der Gesamtschuldenstand aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die vergangenen Jahre nahezu unverändert zwischen ca. 100 Mio. EUR und 120 Mio. EUR geblieben ist. Während die Stadt Cloppenburg ihre Schulden stark reduzieren konnte, ist der Schuldenstand anderer Städte und Gemeinden wie der Stadt Löningen oder der Gemeinde Garrel gestiegen. Zum Vergleich belaufen sich die Schulden des Landkreises Cloppenburg zum 31.12.2021 auf rund 10,2 Mio. EUR und zum 31.12.2022 auf rund 8,8 Mio. EUR und sind über die vergangenen Jahre stetig gesunken. Im Laufe des aktuellen Haushaltsjahres 2023 wurde erstmalig wieder ein Investitionskredit in Höhe von 10 Mio. EUR aufgenommen, sodass der Schuldenstand im Jahr 2023 steigen wird.

Der höhere Verschuldungsgrad der kreisangehörigen Städte und Gemeinden lässt sich auch an der Pro-Kopf-Verschuldung der einzelnen Kommunen ablesen (s. untere Tabelle zu den Schulden der Anlage 1).

Insgesamt kann jedoch festgestellt werden, dass keine kreisangehörige Stadt oder Gemeinde überschuldet ist.

 

Die kumulierten Defizite des Planjahres 2023 und der mittelfristigen Planjahre 2024 bis 2026 betragen insgesamt 47.822.600,00 EUR. Diese Defizite können durch die Überschussrücklage in Höhe von 69.977.218,41 EUR zum 31.12.2021 weiterhin gedeckt werden. Der Nachtragshaushalt 2023 gilt damit gem. § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen.

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

 

-          Anlage 1:

Entwurf des Nachtragshaushaltsplan 2023

 

-          Anlage 2:

Stellungnahme des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes – Kreisverband Cloppenburg vom 16.06.2023

 

-          Anlage 3:

Übersicht über die finanzielle Lage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden