Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Dem Antrag der
Gemeinde Cappeln auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 11.250,00
EUR für den Ausbau der Haltestelle „Sevelten, Budde“ des straßengebundenen
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird zugestimmt.
Dem Antrag der
Gemeinde Essen (Oldb) auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu
15.885,27 EUR für den Ausbau der Haltestellen „Darrel, Warnstedter Str.“ und
„Darrel, Calhorner Kirchweg“ des straßengebundenen Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) wird zugestimmt.
Dem Antrag der
Gemeinde Lindern auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 13.050,00
EUR für den Ausbau der Haltestelle „Stühlenfeld, Janßen“ des straßengebundenen
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.
Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen zur Verfügung gestellt (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen).
Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.
Die aktuell gültige Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV wurde vom Kreistag am 03.06.2021 mit Vorlage V-VERK/21/202 zum 01.01.2021 beschlossen.
Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:
a) 75
% der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen
mit Gesamtkosten von bis zu 100.000,00 EUR pro Haltestelle oder sonstiger
Investitionsmaßnahme.
b) 12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 100.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.
In der heutigen Sitzung steht die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.
Gemeinde Cappeln
Die Gemeinde Cappeln
beantragt mit Schreiben vom 03.08.2022 die Gewährung eines Zuschusses
aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der
Haltestelle „Sevelten, Budde“.
Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem
Antrag auf 15.000,00 EUR.
Die Gemeinde Cappeln erbittet hierzu die Gewährung eines
anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 11.250,00
EUR (75 %).
Gemeinde Essen
(Oldb)
Die Gemeinde Essen
(Oldb) beantragt mit Schreiben vom 04.07.2022 die Gewährung eines
Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den
Ausbau der Haltestellen „Darrel, Warnstedter Str.“ und „Darrel, Calhorner
Kirchweg“.
Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem
Antrag auf 21.180,36 EUR.
Die Gemeinde Essen (Oldb) erbittet hierzu die Gewährung
eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 15.885,27 EUR (75 %).
Gemeinde Lindern
Die Gemeinde Lindern
beantragt mit Schreiben vom 13.07.2022 die Gewährung eines Zuschusses
aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der
Haltestelle „Stühlenfeld, Janßen“.
Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem
Antrag auf 17.400,00 EUR.
Die Gemeinde Lindern erbittet hierzu die Gewährung eines
anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 13.050,00
EUR (75 %).
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2022 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.500034.525.001
I1.500043.525.001
I1.500050.525.001
I1.500062.525.001
I1.500080.525.001
I1.500084.525.018
I1.500084.525.019
I1.500084.525.020
I1.500084.525.021
I1.500084.525.022
Sachkonto: 781200
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Mittelabfluß