Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag
wird empfohlen, Frau ____________ / Herrn ___________ für die Dauer von acht
Jahren zur Kreisrätin / zum Kreisrat zu wählen, in eine Planstelle der
Besoldungsgruppe B 4 einzuweisen und die im Stellenplan vorgesehene
Aufwandsentschädigung zu gewähren.
Sachverhalt:
Kreisrat
Neidhard Varnhorn ist am 12.09.2021 im Rahmen der Kommunalwahlen zum neuen
Bürgermeister der Stadt Cloppenburg gewählt worden. Er hat sein Amt am
01.11.2021 angetreten.
Die
vakante Stelle einer Kreisrätin / eines Kreisrates ist am 18. September 2021
überregional und auf Online-Portalen öffentlich ausgeschrieben worden. Die
Ausschreibungsfrist endete am 22. Oktober 2021. Auf die Ausschreibung sind
sieben Bewerbungen eingegangen. Hiervon erfüllen sechs Bewerberinnen / Bewerber
das Anforderungsprofil.
Vier
Personen sind verwaltungsintern zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen
worden. Aus diesem Kreis werden sich voraussichtlich eine Bewerberin und ein
Bewerber in der Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2021 vorstellen.
Beamtinnen
bzw. Beamte auf Zeit werden nach § 108 NKomVG auf Vorschlag des
Hauptverwaltungsbeamten von der Vertretung für eine Amtszeit von acht Jahren
gewählt. Die Stelle einer Kreisrätin/eines Kreisrates beim Landkreis
Cloppenburg ist nach § 1 Abs. 2 der Nieders. Kommunalbesoldungsverordnung
(NKBesVO) der Besoldungsgruppe B4 zugeordnet. Darüber hinaus ist für diese
Stelle im Stellenplan eine Aufwandsentschädigung entsprechend § 3 Abs. 2
NKBesVO vorgesehen.
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Finanzierung:
P1.111000
Kreisorgane