Betreff
Vorstellung der Abfallbilanz 2019
Vorlage
V-PLA/21/302
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Nach § 4 des Niedersächsischen
Abfallgesetzes müssen die entsorgungspflichtigen Körperschaften für jedes
Kalenderjahr eine Abfallbilanz erstellen.
Die Bilanz gibt Auskunft über Art, Herkunft und Menge der Abfälle sowie über deren Verwertung und sonstige Entsorgung. Die Bilanz ist öffentlich bekannt zu machen und der obersten Abfallbehörde sowie der Landesstatistikbehörde vorzulegen.