Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg bewilligt der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg, vorbehaltlich der beantragten finanziellen Zuwendungen von Bund und Land, eine finanzielle Zuwendung zur Ausstattung des Bildungszentrums Handwerk in Höhe von max. 14.392,96 Euro.
Sachverhalt:
Die Kreishandwerkerschaft
Cloppenburg hat mit Schreiben vom 07.12.2020 einen Antrag auf Gewährung einer
finanziellen Zuwendung des Landkreises Cloppenburg zum Ausbau des
Bildungszentrums Handwerk gestellt.
Mit Grundsatzbeschluss vom 17.01.2019 hat der Kreistag folgendes
beschlossen:
„Künftig wird der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg als Träger des
Berufsbildungszentrums Handwerk auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur
Deckung von bis zu 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Bund
und/ oder Land im Rahmen der Förderung der überbetrieblichen Bildungsstätten
als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf
max. 20 % der vom Bund und/ oder Land als förderfähig anerkannten
Investitionskosten begrenzt und ist zweckgebunden zur Reduzierung des ansonsten
durch die Kreishandwerkerschaft zu tragenden Eigenanteils einzusetzen. Die
Kreishandwerkerschaft hat angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen.
Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist, dass die jeweilige
Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt
der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.
Die Anträge sind den politischen Gremien stets zur Beschlussfassung
vorzulegen.“
Mit der beantragten
Zuwendung soll für den Ersatz nicht mehr einsatzfähiger Maschinen gesorgt
werden, insbesondere in den Werkstätten Elektro, Maurer, Zimmerei, KFZ,
Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Tischlerei, Metall und CNC.
Die Gesamtkosten des
Vorhabens belaufen sich auf 149.879,70 Euro.
Nicht förderfähig sind
insbesondere die Beschaffung von Verbrauchsmaterial (bspw. Filterelemente),
wodurch sich die förderfähigen Kosten der Antragsmaßnahme laut Bundesinstitut
für Berufsbildung (Bundesministerium für Bildung und Forschung) gem.
Zuwendungsbescheid vom 03.12.2020 auf 148.393,00 Euro belaufen.
Folgender Finanzierungsplan
für die förderfähigen Gesamtkosten wird für die Maßnahme zugrunde gelegt:
Eigenmittel
Kreishandwerkerschaft |
~25% |
37.544,59 € |
Bundesmittel |
45% |
66.776,85 € |
Landesmittel |
20 % |
29.678,60 € |
Landkreis Cloppenburg |
~10 % |
14.392,96 € |
Gesamt: |
100 % |
148.393,00 € |
Damit entspricht die
Finanzierung dem Grundsatzbeschluss vom 17.01.2019.
Die Zuwendung wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass sämtliche aufgeführte Zuwendungen gewährt und die Eigenmittel bereitgestellt werden.
Finanzierung:
Die Mittel sind im Haushalt 2021 veranschlagt.