Beschlussvorschlag:
Dem
Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der
Stadt Löningen wird für den Einbau eines Fahrstuhls in der Gutenbergschule Löningen
ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 44.100,00 EUR
gewährt.
Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der
Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch
notwendige Baumaßnahmen inklusive der
erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein
Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch
notwendig anerkannten Maßnahmekosten.
Die Stadt Löningen beantragt mit Schreiben
vom 29.10.2014 (siehe Anlage) einen
anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Einbau eines Fahrstuhls
in der Gutenbergschule Löningen im Rahmen der Inklusion. Die Stadt Löningen
rechnete für die gesamte Maßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 100.000 EUR und
beantragt dafür eine 50%-ige Förderung durch die Kreisschulbaukasse.
Das Schulgebäude der Hauptschule
Gutenbergschule Löningen war derzeit nicht behindertengerecht ausgestattet.
Insbesondere verfügte das Gebäude nicht über einen Fahrstuhl und erfüllte daher
nicht die notwendigen baulichen Voraussetzungen im Rahmen der Inklusion.
Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde genehmigt.
Die Maßnahme wurde im Juli 2017
abgeschlossen. Es sind Gesamtkosten in Höhe von 90.679,20 entstanden.
Die eingereichten Planungsunterlagen nebst
Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg
geprüft.
Die Herstellungskosten für den Einbau des
Aufzuges und den notwendigen Umbaumaßnahmen (Kostengruppe 200 bis 400) wurden
über Vergleichspreise des Landkreises Cloppenburg geprüft.
Insgesamt
belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung
auf 88.200,00 EUR.
Somit ergibt sich ein Zuschuss an die Stadt
Löningen in Höhe von 44.100,00 EUR (1/2
der zuwendungsfähigen Kosten).
Das Ergebnis über
die zuwendungsfähigen Kosten wurde mit der Stadt Löningen einvernehmlich
abgestimmt.
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 29.10.2014