Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Dem Landkreis Cloppenburg wird für die
Erweiterung der Elisabethschule Friesoythe ein Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 7.139.950 EUR gewährt.
Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten
aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch
notwendige Baumaßnahmen
inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der
Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im
Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der
als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.
Der Landkreis Cloppenburg
beantragt mit Schreiben vom 01.08.2019 (siehe
Anlage) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für die Erweiterung
der Elisabethschule Friesoythe. Es entstehen voraussichtlich Gesamtkosten in
Höhe von ca. 21.064.177,09 EUR. Der Landkreis Cloppenburg beantragt eine
anteilige Bezuschussung aus der Kreisschulbaukasse.
Die Elisabethschule
Friesoythe befindet sich in einem kontinuierlichen Wachstum durch den
Schwerpunkt Geistige Entwicklung und Sprache aufgrund des Förder- und
Unterstützungsbedarfes und des Wahlrechtes der Erziehungsberechtigten. Aktuell
unterrichtet die Elisabethschule Friesoythe insgesamt 23 Klassen, davon 15
Klassen im Schwerpunkt Geistige Entwicklung, 7 Klassen im Schwerpunkt Sprache
und 1 Klasse im Schwerpunkt Lernen. Die Förderschule hat langfristig einen
Bedarf von 16 Klassenräumen für den Schwerpunkt Geistige Entwicklung mit 16
Gruppen-/Differenzierungsräumen und jeweils einer eigenen Küchenzeile. Für den
Schwerpunkt Sprache sind langfristig 10 allgemeine Klassenräume nachzuweisen.
Jeweils 2 Klassen sollen sich einen an den Klassenraum angrenzenden
Gruppen-/Differenzierungsraum mit 3 Zugängen teilen.
Der Bereich für den Schwerpunkt
Sprache (SR-Bereich) unterliegt durch das Land Niedersachsen einem
Bestandschutz. Hier soll die vorhandene Klassenanzahl bis zur SR-Klasse 4
ausgebaut werden. Für den Schwerpunkt Lernen sind im Jahr 2020 noch mindestens
4 Lernklassen erforderlich.
Der Landkreis Cloppenburg
plant einen dreigeschossigen Neubau zwischen der vorhandenen Schule und der
Sporthalle. Dieser wird mit dem Bestandsgebäude durch einen neuen
Eingangsbereich verbunden. Zudem wird das Bestandsgebäude um einen Sportbereich
mit Turnhalle und Gymnastikbereich erweitert. Im Innenbereich des neuen
Gebäudes entsteht eine große, zweigeschossige Aula mit Bühne, die als Forum und
Mensa genutzt werden kann. Im zweiten Obergeschoss über der Aula ist ein nach
oben offener Therapiegarten vorgesehen. Zwischen dem Neubau und dem
Bestandsgebäude soll ein Pausenhof angelegt werden. Zudem sind um das
Schulgebäude herum Freiflächen für Bewegung, Freiarbeit und Unterricht geplant.
Zwischen dem neuen Gebäude und der Turnhalle ist der Lehrerparkplatz vorgesehen.
Der erste Bauabschnitt, der
die Durchführung der o.g. Maßnahmen beinhaltet, soll bis zu den Osterferien
2022 fertiggestellt werden. Die Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts, in
dem die Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude durchgeführt werden, erfolgt
voraussichtlich zu den Sommerferien 2023.
Der vorzeitige
Maßnahmebeginn für den 1. Bauabschnitt wurde genehmigt.
Die
eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der
Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg hinsichtlich der Bezuschussungsfähigkeit
aus der Kreisschulbaukasse geprüft.
Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der
Hochbauabteilung auf 14.279.900,00 EUR.
Somit ergibt sich ein
Zuschuss an den Landkreis Cloppenburg in Höhe von 7.139.950 EUR (1/2 der
zuwendungsfähigen Kosten).
Die geringeren
zuwendungsfähigen Baukosten ergeben sich zum einen aus der Berechnung der
zuwendungsfähigen Kosten auf die Kostengruppen 300 (Bauwerk/Bauwerkkonstruktion)+400
(Bauwerk/technische Anlagen).
Für den Neubau sowie für
den Abbruch des Gebäudes wurden die zuwendungsfähigen Kosten der Kostengruppen
300 und 400 nach den Planungskosten für Förder- und Sonderschulen gemäß dem
Baukosteninformationszentrum (BKI) berechnet. Diese sind dementsprechend
niedriger als die tatsächlich errechneten Kosten.
Zudem wurden für
die Kostengruppe 500 (Außenanlagen) zuwendungsfähige Kosten in Höhe von
lediglich 7,30 % von den Kostengruppen 300 und 400 errechnet. Die Kosten der
Kostengruppe 600 (Ausstattung und Kunstwerke) errechnen sich auf 1,10 % von den
Kostengruppen 300 und 400. Die zuwendungsfähigen Kosten der Kostengruppen 500
und 600 sind somit wesentlich geringer als die tatsächlich errechneten Kosten
der Kostengruppen 500 und 600.
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 01.08.2019