Betreff
Weitere Bezuschussung der Jugendwerkstätten ab 01.01.2021
Vorlage
V-JHA/20/175
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der Übergangsphase der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v. 30.10.2015 – 306-51 742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 EUR jährlich pro Jugendwerkstatt, mithin für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 27.501,00 EUR pro Jugendwerkstatt.

 

 


Sachverhalt:

Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 19.12.2017 folgendes beschlossen:

 

Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v. 30.10.2015 – 306-51 742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 EUR jährlich pro Jugendwerkstatt. Dies gilt für den Bewilligungszeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020.

 

Der Landescaritasverband für Oldenburg e.V. hat mit beigefügtem Schreiben vom 03.06.2020 einen weiteren Zuschuss für die freien Träger der Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg zur Kofinanzierung der ESF-/Landesmittel für den zukünftigen Förderzeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 beantragt.

Obwohl die reguläre Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) und damit auch die Kofinanzierung der Jugendwerkstätten durch das Land Niedersachsen offiziell zum 31.12.2020 endet, hat die Landesregierung eine Fortführung der Förderung der Jugendwerkstätten für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2022 in Aussicht gestellt. Die Jugendwerkstätten wurden vom Land Niedersachsen dazu aufgefordert Anträge für das Förderprogramm „Jugendwerkstätten“ zu stellen.

 

Hintergrund der Jugendwerkstätten:

In Jugendwerkstätten sollen jungen Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf, bei denen ein direkter Übergang in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht zu erwarten ist, durch arbeitsmarktorientierte Qualifizierung, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Beratung, Bildung, persönliche Stabilisierung, soziale Integration und Bewältigung individueller Probleme auf Ausbildung, Beruf oder Angebote der beruflichen Integration nach dem SGB II und dem SBG III vorbereitet werden.

In Jugendwerkstätten können auch Schülerinnen und Schüler mit fehlender Lernmotivation durch die Nutzung alternativer, außerschulischer Lernorte in Einzelfällen sozial, schulisch und beruflich wiedereingegliedert werden.

Ausgehend von den Teilnehmerzahlen der letzten zwei Jahre, geht der Landescaritasverband davon aus, dass bis zum 30.06.2022 ca. 340 junge Menschen die Angebote der Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg wahrnehmen werden.

 

Das Land Niedersachsen förderte bislang die Arbeit der Jugendwerkstätten nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren vom 30.10.2015 mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF), um diesen individuell beeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu Beschäftigung sowie ihre soziale Integration zu verbessern. Es unterstützt die Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) und ergänzt die Leistungen des SBG II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bzw. des SBG III (Arbeitsförderung).

Im Rahmen der Übergangsphase sollen die Jugendwerkstätten zumindest bis zum 30.06.2020 wie gehabt gefördert werden, so dass auch weiterhin eine finanzielle Beteiligung der Kommunen in Höhe von 10 % erwartet wird.

 

Diese Finanzierung wurde auch im Antrag des Landescaritasverbandes entsprechend dargestellt. Danach würde jeder Jugendwerkstatt – bei zusätzlicher SGB II/III-Förderung – pro Jahr ein Maximalbetrag von 183.334,00 EUR zur Verfügung stehen, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

ESF- und Landesförderung (90%)                                                                165.000,00 EUR

Landkreisförderung (10%)                                                                              18.334,00 EUR

 

Die neue Förderperiode umfasst den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 und sollte - wie bisher – vom Landkreis Cloppenburg finanziell gefördert werden.

 


Finanzierung:

Es werden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 und die Folgejahre entsprechend dem bewilligten Zuschuss für die erste Förderperiode eingeplant.

Ausgaben: 73.400 EUR

Sachkonto: 445800/ PSP-Element/ P1.363100

 

 


Anlagenverzeichnis:

Zuschussantrag des Landes-Caritasverbandes vom 03.06.2020