Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
a) das Förderprojekt „Pro-Aktiv-Center“ wird auch für die
weitere Förderperiode vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 fortgeführt
b) es wird die Höchstfördersumme entsprechend der gültigen
Richtlinie beantragt
c) die notwendige Kofinanzierung wird vom Landkreis
Cloppenburg sichergestellt
d) das Caritas-Sozialwerk wird
weiterhin mit der Durchführung von „PACE“ beauftragt
Sachverhalt:
Auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner
Sitzung am 30.03.2017 folgendes beschlossen:
a)
das Förderprojekt „Pro-Aktiv-Center“ wird auch für die weitere Förderperiode
vom 01.05.2017 bis 31.12.2020 fortgeführt
b) es
wird die Höchstfördersumme entsprechend der gültigen Richtlinie beantragt
c)
die notwendige Kofinanzierung wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt
d) das Caritas-Sozialwerk wird weiterhin mit der
Durchführung von „PACE“ beauftragt
In der heutigen Sitzung des
Jugendhilfeausschusses soll über eine Beschlussempfehlung für den Kreistag zur
Fortführung des o.g. Förderprojektes für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis
30.06.2022 entschieden werden.
Hierzu folgender
Hintergrund:
Das
Land Niedersachsen fördert seit 2004 nach Maßgabe der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Pro-Aktiv-Centren (PACE) mit Mitteln
des Landes und des Europäischen Sozialfonds die Arbeit der Pro-Aktiv-Centren.
Diese sollen den Zugang von individuell beeinträchtigten oder sozial
benachteiligten jungen Menschen zu Beschäftigung sowie ihre soziale Integration
verbessern.
Der
Landkreis Cloppenburg hat für dieses Projekt – seinerzeit noch auf Antrag des
Kreissozialamtes – Fördermittel erhalten und die Caritas-Sozialwerk Vechta GmbH
mit der konkreten Durchführung des Projektes beauftragt. Seit dieser Zeit wird
das Projekt – unter Berücksichtigung der erfolgten Richtlinienänderungen und
der unterschiedlichen Finanzierungen/ Kofinanzierungen - erfolgreich
durchgeführt.
Nach
der aktuellen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren vom 30.10.2015 – veröffentlicht im Nds.
Ministerialblatt Nr. 43/2015 S. 1382 – liegt der Schwerpunkt auf die
individuelle Einzelfallhilfe. Ergänzend hierzu können
Integrationsmaßnahmen als Gruppenangebote angeregt und durchgeführt werden. So
sieht die Richtlinie als Ziel vor, junge Menschen mit beruflichen
Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischem Förderbedarf, bei
denen ein direkter Übergang in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht zu
erwarten ist, persönlich zu stabilisieren, sozial zu integrieren und auf
Ausbildung, Beruf oder Angebote der Schul- oder Berufsbildung vorzubereiten.
Die Leistungen des
Pro-Aktiv-Centers im Landkreis Cloppenburg umfassen insbesondere:
- sozialpädagogisch orientierte
Einzelfallhilfen
- präventive Hilfen zur Vermeidung von
Jugendarbeitslosigkeit
- enge Kooperation mit allgemein- und
berufsbildenden Schulen
- niedrigschwellige Angebote und aufsuchende
Sozialarbeit
Die Ermittlung der förderfähigen Gesamtausgaben und der
Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes
Niedersachsen wurde im Jugendhilfeausschuss am 16.06.2015 entsprechend dem
vorliegenden Eckpunktepapier dargelegt. Daran hat sich auch nach Inkrafttreten
der o.g. Richtlinie keine Änderung ergeben.
Es ergibt sich für den Landkreis Cloppenburg folgende
Berechnung (bezogen auf 12 Monate):
Sockelförderung (für jedes
Pro-Aktiv-Center) 100.000
EUR
Zusätzlich bis zu 30.000 EUR pro Jahr
je 8.000 junge Menschen
im Alter von 14 bis unter 25 Jahren
(LK CLP: 28.667) 90.000
EUR
Zusätzlich bis zu 60.000 EUR pro Jahr
je 1.000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte im Alter von 15
bis unter 25 Jahren
(LK CLP: 1.236) 60.000
EUR
Zusätzlich bis zu 30.000 EUR pro
Jahr, wenn die Gesamtbodenfläche
der beantragten Gebietskörperschaft
größer ist als 120.000 ha
(LK CLP: 142.035) 30.000
EUR
Förderfähige Gesamtausgaben 280.000 EUR
Davon maximale Förderung aus ESF-und
Landesmitteln (90%) 252.000
EUR
Restliche Kofinanzierung durch den LK
Cloppenburg (10%) 28.000
EUR
Für den Förderzeitraum vom 01.03.2019 bis 31.12.2020 hat die
NBank für das Pro-Aktiv-Center im Landkreis Cloppenburg mit Zuwendungsbescheid
vom 23.07.2019 einen Zuschuss von 462.000,00 EUR bewilligt unter Zugrundelegung
von zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 517.546,68 EUR.
Für die nächste Förderperiode wurde bereits von der NBank
mitgeteilt, dass es – bei geringen, unerheblichen Abweichungen der
statistischen Grunddaten- bei der bisherigen Berechnung der Förderhöchstsumme
(maximal 252.000 EUR Fördersumme bei 280.000 EUR förderfähige Gesamtausgaben)
verbleibt.
Damit diese sinnvolle und notwendige Unterstützung auch
zukünftig gewährleistet werden kann, wird eine
Weiterführung des Förderprojektes für die nächste Förderperiode vom 01.01.2021
bis zum 30.06.2022 empfohlen.
Finanzierung:
Es werden Haushaltsmittel
für das Haushaltsjahr 2021 entsprechend dem bewilligten Zuschuss für die erste
Förderperiode – bezogen auf 12 Monate - eingeplant:
Ausgaben
für PACE: 280.000,00
EUR
Sachkonto: 445800
PSP-Element: P1.363100
Erstattungen
für PACE vom Land: 252.000,00
EUR
Sachkonto: 314400
PSP-Element: P1.363100
Anlagenverzeichnis: