Betreff
Fortführung des Projektes „Pro-Aktiv-Center (PACE) ab 01.01.2021
Vorlage
V-JHA/20/174
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

a) das Förderprojekt „Pro-Aktiv-Center“ wird auch für die weitere Förderperiode vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 fortgeführt

b) es wird die Höchstfördersumme entsprechend der gültigen Richtlinie beantragt

c) die notwendige Kofinanzierung wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt

d) das Caritas-Sozialwerk wird weiterhin mit der Durchführung von „PACE“ beauftragt

 

 


Sachverhalt:

Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 30.03.2017 folgendes beschlossen:

 

a) das Förderprojekt „Pro-Aktiv-Center“ wird auch für die weitere Förderperiode vom 01.05.2017 bis 31.12.2020 fortgeführt

b) es wird die Höchstfördersumme entsprechend der gültigen Richtlinie beantragt

c) die notwendige Kofinanzierung wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt

d) das Caritas-Sozialwerk wird weiterhin mit der Durchführung von „PACE“ beauftragt

 

In der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses soll über eine Beschlussempfehlung für den Kreistag zur Fortführung des o.g. Förderprojektes für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 entschieden werden.

 

Hierzu folgender Hintergrund:

Das Land Niedersachsen fördert seit 2004 nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Pro-Aktiv-Centren (PACE) mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds die Arbeit der Pro-Aktiv-Centren. Diese sollen den Zugang von individuell beeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen zu Beschäftigung sowie ihre soziale Integration verbessern.

Der Landkreis Cloppenburg hat für dieses Projekt – seinerzeit noch auf Antrag des Kreissozialamtes – Fördermittel erhalten und die Caritas-Sozialwerk Vechta GmbH mit der konkreten Durchführung des Projektes beauftragt. Seit dieser Zeit wird das Projekt – unter Berücksichtigung der erfolgten Richtlinienänderungen und der unterschiedlichen Finanzierungen/ Kofinanzierungen - erfolgreich durchgeführt.

Nach der aktuellen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren vom 30.10.2015 – veröffentlicht im Nds. Ministerialblatt Nr. 43/2015 S. 1382 – liegt der Schwerpunkt auf die individuelle Einzelfallhilfe. Ergänzend hierzu können Integrationsmaßnahmen als Gruppenangebote angeregt und durchgeführt werden. So sieht die Richtlinie als Ziel vor, junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischem Förderbedarf, bei denen ein direkter Übergang in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht zu erwarten ist, persönlich zu stabilisieren, sozial zu integrieren und auf Ausbildung, Beruf oder Angebote der Schul- oder Berufsbildung vorzubereiten.

Die Leistungen des Pro-Aktiv-Centers im Landkreis Cloppenburg umfassen insbesondere:

- sozialpädagogisch orientierte Einzelfallhilfen

- präventive Hilfen zur Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit

- enge Kooperation mit allgemein- und berufsbildenden Schulen

- niedrigschwellige Angebote und aufsuchende Sozialarbeit

 

Die Ermittlung der förderfähigen Gesamtausgaben und der Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen wurde im Jugendhilfeausschuss am 16.06.2015 entsprechend dem vorliegenden Eckpunktepapier dargelegt. Daran hat sich auch nach Inkrafttreten der o.g. Richtlinie keine Änderung ergeben.

 

Es ergibt sich für den Landkreis Cloppenburg folgende Berechnung (bezogen auf 12 Monate):

Sockelförderung (für jedes Pro-Aktiv-Center)                                                100.000 EUR

Zusätzlich bis zu 30.000 EUR pro Jahr je 8.000 junge Menschen

im Alter von 14 bis unter 25 Jahren (LK CLP: 28.667)                                         90.000 EUR

Zusätzlich bis zu 60.000 EUR pro Jahr je 1.000 erwerbsfähige

Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis unter 25 Jahren

(LK CLP: 1.236)                                                                                                         60.000 EUR

Zusätzlich bis zu 30.000 EUR pro Jahr, wenn die Gesamtbodenfläche

der beantragten Gebietskörperschaft größer ist als 120.000 ha

(LK CLP: 142.035)                                                                                                     30.000 EUR

 

Förderfähige Gesamtausgaben                                                                       280.000 EUR

 

Davon maximale Förderung aus ESF-und Landesmitteln (90%)                   252.000 EUR

Restliche Kofinanzierung durch den LK Cloppenburg (10%)                          28.000 EUR

 

Für den Förderzeitraum vom 01.03.2019 bis 31.12.2020 hat die NBank für das Pro-Aktiv-Center im Landkreis Cloppenburg mit Zuwendungsbescheid vom 23.07.2019 einen Zuschuss von 462.000,00 EUR bewilligt unter Zugrundelegung von zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 517.546,68 EUR.

Für die nächste Förderperiode wurde bereits von der NBank mitgeteilt, dass es – bei geringen, unerheblichen Abweichungen der statistischen Grunddaten- bei der bisherigen Berechnung der Förderhöchstsumme (maximal 252.000 EUR Fördersumme bei 280.000 EUR förderfähige Gesamtausgaben) verbleibt.

Damit diese sinnvolle und notwendige Unterstützung auch zukünftig gewährleistet werden kann, wird eine Weiterführung des Förderprojektes für die nächste Förderperiode vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2022 empfohlen.

 

 


Finanzierung:

Es werden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 entsprechend dem bewilligten Zuschuss für die erste Förderperiode – bezogen auf 12 Monate - eingeplant:

 

Ausgaben für PACE:                                                                                     280.000,00 EUR

Sachkonto: 445800

PSP-Element: P1.363100

 

Erstattungen für PACE vom Land:                                                              252.000,00 EUR

Sachkonto: 314400

PSP-Element: P1.363100

 

 


Anlagenverzeichnis: