Betreff
Bericht über die Auftragswahrnehmung und Finanzierung der freien Träger der Jugendhilfe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Vorlage
V-JHA/20/173
Art
Sitzungsvorlage

 

 


Sachverhalt:

 

Die Situation der sozialen Dienstleister war im zurückliegenden Corona-Lockdown eine Herausforderung. In Bereichen der Jugendhilfe, in denen der Landkreis aufgrund vertraglicher Regelungen verpflichtet war, Vergütungen weiterzuzahlen (bspw. im stationären Bereich oder bei den Integrationshelfern in den Schulen), wurde dies getan. Vergleichbare Rechtsgrundlagen gab es für die freien Träger der ambulanten Jugendhilfe nicht.

 

Aufgrund der Niedersächsischen Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bis zum 06.05.2020 war die Durchführung der sozialpädagogischen  Familienhilfen und Erziehungsbeistandschaften nur unter Einschränkungen möglich.

 

Im Bestreben im Lockdown den Kontakt zu den Familien und damit auch den Kinderschutz aufrecht zu erhalten, wurden sukzessive Handlungsrahmen vom Jugendamt vorgegeben, unter denen die Träger die Arbeit wieder aufnehmen konnten:

 

16.03.: keine Hausbesuche; Ausnahmen bei drohenden Kindeswohlgefährdungen

 

19.03.: Ambulante Hilfen als Audio- und Videotelefonie abrechenbar

 

23.03.: begleitete Umgänge finden wieder statt

 

04.05.: Lockerungen bei Ambulanten Hilfen (1 Regelkontakt/Woche)

 

11.05.: Regelbetrieb in der Kinder- und Jugendhilfe läuft wieder an

 

Im Rahmen der Hilfeplanung werden in der Praxis die ambulanten Familienhilfen vom Jugendamt beauftragt mit einer Anzahl an Fachleistungsstunden über flexibel einsetzbare Kontingente innerhalb einer Hilfeplanphase (i.d.R. 6 Monate) in und mit einer Familie bzw. mit einem Kind/Jugendlichen zu arbeiten. Die Kontingente werden als Fachleistungsstunde pro Woche vergeben, der beauftragte Träger kann selbst entscheiden, wie die Stunden tatsächlich eingesetzt werden.

 

Eine umfangreiche Auswertung der unter o.g. Handlungsrahmen tatsächlich erbrachten Fachleistungsstunden als Durchschnitt der drei Monate vor dem Lockdown im Abgleich mit den Fachleistungsstunden während und unmittelbar nach den o.g. Einschränkungen ergibt folgendes Bild:

 

 

Alle relevanten Anbieter mit mehreren parallel laufenden Hilfen von sozialpädagogischen Familienhilfen und/oder Erziehungsbeistandschaften im Landkreis Cloppenburg wurden abgeglichen.

 

Im März sind insgesamt 95,7 % der Fachleistungsstunden des Durchschnitts der Vormonate geleistet worden.

 

Im April sind insgesamt 81,14 % der Fachleistungsstunden des Durchschnitts der Vormanate geleistet worden. Der freie Träger mit dem größten Einbruch im April 2020 kommt immer noch auf 45,81 %.

 

Im Mai lag mit 105,54 % die Anzahl der geleisteten Stunden der ambulanten Hilfen bereits über dem Durchschnitt der Monate vor der Corona Pandemie.

 

Zusätzlich sind die Monate Mai und Juni auch noch nicht vollends abgerechnet, da noch Rechnungen ausstehen. Die Summe der geleisteten Stunden wird sich demnach noch leicht erhöhen.

 

Zieht man zusätzlich in Betracht, dass jeder freier Träger für seine Mitarbeiter*innen bis zu 60 % der ausgefallenen Nettoentgelte im Rahmen von Kurzarbeit kompensieren konnte, wobei sich das Kurzarbeitergelt ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 % (bei Beschäftigten mit Kindern je + 7 % zzgl.) erhöht, ist der beschriebene Einbruch an tatsächlich geleisteten Stunden vollumfänglich ausgeglichen. Der Kinderschutz konnte in den Familien durch die genutzten Möglichkeiten von den Leistungsträgern der ambulanten Familienhilfen im zurückliegenden Lockdown gewahrt werden.