Sachverhalt:
Die
Situation der sozialen Dienstleister war im zurückliegenden Corona-Lockdown
eine Herausforderung. In Bereichen der Jugendhilfe, in denen der Landkreis
aufgrund vertraglicher Regelungen verpflichtet war, Vergütungen weiterzuzahlen
(bspw. im stationären Bereich oder bei den Integrationshelfern in den Schulen),
wurde dies getan. Vergleichbare Rechtsgrundlagen gab es für die freien Träger
der ambulanten Jugendhilfe nicht.
Aufgrund
der Niedersächsischen Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem
Corona-Virus bis zum 06.05.2020 war die Durchführung der
sozialpädagogischen Familienhilfen und
Erziehungsbeistandschaften nur unter Einschränkungen möglich.
Im
Bestreben im Lockdown den Kontakt zu den Familien und damit auch den
Kinderschutz aufrecht zu erhalten, wurden sukzessive Handlungsrahmen vom Jugendamt
vorgegeben, unter denen die Träger die Arbeit wieder aufnehmen konnten:
16.03.:
keine Hausbesuche; Ausnahmen bei drohenden Kindeswohlgefährdungen
19.03.:
Ambulante Hilfen als Audio- und Videotelefonie abrechenbar
23.03.:
begleitete Umgänge finden wieder statt
04.05.:
Lockerungen bei Ambulanten Hilfen (1 Regelkontakt/Woche)
11.05.:
Regelbetrieb in der Kinder- und Jugendhilfe läuft wieder an
Im
Rahmen der Hilfeplanung werden in der Praxis die ambulanten Familienhilfen vom
Jugendamt beauftragt mit einer Anzahl an Fachleistungsstunden über flexibel
einsetzbare Kontingente innerhalb einer Hilfeplanphase (i.d.R. 6 Monate) in und
mit einer Familie bzw. mit einem Kind/Jugendlichen zu arbeiten. Die Kontingente
werden als Fachleistungsstunde pro Woche vergeben, der beauftragte Träger kann
selbst entscheiden, wie die Stunden tatsächlich eingesetzt werden.
Eine
umfangreiche Auswertung der unter o.g. Handlungsrahmen tatsächlich erbrachten
Fachleistungsstunden als Durchschnitt der drei Monate vor dem Lockdown im
Abgleich mit den Fachleistungsstunden während und unmittelbar nach den o.g.
Einschränkungen ergibt folgendes Bild:
Alle
relevanten Anbieter mit mehreren parallel laufenden Hilfen von
sozialpädagogischen Familienhilfen und/oder Erziehungsbeistandschaften im
Landkreis Cloppenburg wurden abgeglichen.
Im
März sind insgesamt 95,7 % der Fachleistungsstunden des Durchschnitts der
Vormonate geleistet worden.
Im
April sind insgesamt 81,14 % der Fachleistungsstunden des Durchschnitts der
Vormanate geleistet worden. Der freie Träger mit dem größten Einbruch im April
2020 kommt immer noch auf 45,81 %.
Im
Mai lag mit 105,54 % die Anzahl der geleisteten Stunden der ambulanten Hilfen
bereits über dem Durchschnitt der Monate vor der Corona Pandemie.
Zusätzlich
sind die Monate Mai und Juni auch noch nicht vollends abgerechnet, da noch
Rechnungen ausstehen. Die Summe der geleisteten Stunden wird sich demnach noch
leicht erhöhen.
Zieht
man zusätzlich in Betracht, dass jeder freier Träger für seine
Mitarbeiter*innen bis zu 60 % der ausgefallenen Nettoentgelte im Rahmen von
Kurzarbeit kompensieren konnte, wobei sich das Kurzarbeitergelt ab dem vierten
Bezugsmonat auf 70 % (bei Beschäftigten mit Kindern je + 7 % zzgl.) erhöht, ist
der beschriebene Einbruch an tatsächlich geleisteten Stunden vollumfänglich
ausgeglichen. Der Kinderschutz konnte in den Familien durch die genutzten
Möglichkeiten von den Leistungsträgern der ambulanten Familienhilfen im
zurückliegenden Lockdown gewahrt werden.