Beschlussvorschlag:
Die
Kreisverwaltung schlägt dem Sozialausschuss vor, dem Kreistag folgende
Beschlussfassung zu empfehlen:
Der St.- Josefs-Hospital gGmbH wird- vorbehaltlich der Bewilligung der gesamten in Aussicht gestellten Landesmittel und der Kofinanzierung durch die Stadt Cloppenburg - gem. Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010 ein weiterer Zuschuss in Höhe von max. 4.980.531,33 € für die 1. - 3. Planungsfortschreibung sowie die Neuverortung der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme „Sanierung und Erweiterung des St.- Josefs Hospitals – 1. Bauabschnitt , 1. und 2. Teilabschnitt“ gewährt.
Sachverhalt:
Bezug : Beschluss
des Kreistages v. 15.10.2015
Grundsatzbeschluss des
Kreistages v. 26.10.2010 KT/004/2010
Sach- und Rechtslage:
Mit
Schreiben vom 06.02.2020 beantragte die St.
Josefs-Hospital Cloppenburg gGmbH die Gewährung eines Zuschusses des
Landkreises Cloppenburg in Höhe von 4.980.531,33 € für die 1. - 3.
Planungsfortschreibung sowie die Neuverortung der Zentralen
Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA). Hierbei handelt es sich um eine
Fortschreibung der Maßnahme „Sanierung und Erweiterung des St.- Josefs
Hospitals – 1. Bauabschnitt, 1. und 2. Teilabschnitt“, die im Jahr 2015
begonnen hat.
Rechtsnatur des Krankenhauses
Das
St. Josefs-Hospital ist eine gemeinnützige GmbH und Betreiber des
Krankenhauses. An dieser Trägergesellschaft „St. Josefs-Hospital gGmbH“ sind zu
48% die Stiftung St. Josefs-Stift Cloppenburg und zu 52 % die Schwester
Euthymia-Stiftung Vechta beteiligt. Grundstücke und Gebäude befinden sich im
rechtlichen Eigentum der Stiftung St. Josefs-Stift Cloppenburg, die diese dem
St. Josefs-Hospital im Wege des Nießbrauchs zur Verfügung stellt.
Größe und Aufgabe des Krankenhauses
Das
St. Josefs-Hospital ist im Nds. Krankenhausplan 2019 mit 252 Planbetten
verzeichnet und stellt neben der Grund-und Regelversorgung aufgrund seines
Spezialisierungsgrades eine überörtliche medizinische Versorgung sicher.
Daneben ist es akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule
Hannover. Das Krankenhaus beschäftigt derzeit 887
Mitarbeiter/innen.
Anlass und Vorhaben der aktuellen Sanierungsmaßnahme
Das
Krankenhaus wurde in Abhängigkeit von steigenden Patientenzahlen immer wieder
baulich erweitert. Anlass der beantragten Planungsfortschreibungen zu der o.g.
Maßnahme sind notwendig gewordene Anpassungen im Bauprozess sowie ein
Kapazitätsengpass im OP-Bereich durch die Schließung der Klinik in Emstek und
der damit einhergegangenen Verlagerung der Orthopädie an das St.
Josefs-Hospital.
Weiterhin
ist die Zahl der stationär aufgenommenen Patienten seit dem Jahr 2014 um 20 %
gestiegen, sodass die Planungen aus dem Jahr 2014 nicht mehr den medizinischen
und baulichen Anforderungen entsprechen. Demnach sind Anpassungen an die
Isolierungsverpflichtung, an Unterbringungsstandards, in der Pflege und der
Kardiologie notwendig.
Vorhabendarstellung im Überblick:
1.Bauabschnitt |
|||
I. bis II. Teilabschnitt und Neuverortung ZSVA |
|||
1. Pl.-Fortschreibung |
2.Pl.-Fortschreibung |
3.Pl.-Fortschreibung |
ZSVA |
Rampe: Abbruch statt
Sanierung und Installation einer Aufzugsanlage |
Umstrukturierung
OP-Trakt (Aufstockung,
Schaffung von Lagerkapazitäten, Optimierung der Trennung von sauberen und
unsauberen Bereichen, Vergrößerung des Aufwach- und Holdingbereiches) |
Umsetzung der
Isolierungsverpflichtung |
Neuverortung der
Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung |
Austausch der
Fensterfassade |
Erhöhung der
Unterbringungsstandards durch Schaffung von 2-Bett-Zimmer anstelle von
3-Bett-Zimmern |
||
Erneuerung der
Dachhaut nach Einbringung von Klima- und Lüftungstechnik |
Schaffung einer
Nebenraumzone Pflege |
||
Neuorganisation der
Entwässerung |
Schaffung Hybrid-OP |
Ausbau der Kardiologie |
|
Mehraufwand für
Staubprävention |
|||
Wärmedämmverbundsystem
statt Klinkerfassade |
Durchführungszeitraum
Das
Vorhaben begann im Oktober 2015. Die hiermit beantragten Änderungen und
Erweiterungen sollen bis Ende 2024 umgesetzt werden.
Nachstehende Übersicht stellt die vom Land anerkannten
förderfähigen Kosten dar, die auch Grundlage für die Berechnung des
Kreiszuschusses sind:
|
DIN-Kosten lt. baufachl. Planung/€ |
Förderfähige Kosten lt. Sozialministerium/€ |
Baukosten + Nebenkosten |
46.790.700 |
44.408.500 |
Kurzfristiges Anlagegut |
6.746.100 |
3.373.000 |
Gesamt: |
53.536.800 |
47.781.500 |
Die
Differenz zwischen der veranschlagten Baukostensumme und den vom Land
anerkannten förderfähigen kosten liegt darin begründet, dass diverse Ausgaben
nicht förderfähig sind, z.B. Instandhaltungsaufwendungen, betriebliche
Einbauten, Investitionskosten, die auf eine ambulante Nutzung entfallen, die
Wiederbeschaffung kurzfristigen Anlagegutes, etc.
Finanzierung des Vorhabens
Nach
dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2010 sind die Zuwendungsgeber in
folgender Rangfolge zu berücksichtigen:
1.
Landeszuwendung
2.
Angemessene Eigenmittel des St. Josefs-Hospitals
3.
1/3 des verbleibenden Defizits – max. 10 % der
anerkannten förderfähigen Kosten von der Standortkommune
4.
2/3 des verbleibenden Defizits- max. 20 % der
anerkannten förderfähigen Kosten vom Landkreis Cloppenburg
Die
förderfähigen Aufwendungen sollen lt. Antrag wie folgt finanziert werden:
|
Bisherige Bewilligung (laut Kreistagsbeschluss vom 15.10.2015): |
Beantragte Bewilligung |
Gesamtfinanzierung |
Zuschuss Land (80% der förderfähigen Kosten) |
19.800.000,00 |
15.200.000,00 |
35.000.000,00 |
Eigenmittel |
492.961,00 |
462.669,00 |
955.630,00 |
Zuschuss Stadt Cloppenburg |
1.451.691,00 |
2.490.265,67 |
3.941.956,67 |
Zuschuss Landkreis Cloppenburg
|
2.903.382,00 |
4.980.531,33 |
7.883.913,33 |
Summe |
24.648.034,00 |
23.133.466,00 |
47.781.500,00
|
Landeszuwendung
Das
Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Schreiben
vom 17.01.2020 bestätigt, den Zuschuss seitens des Landes auf 34,5 Mio. Euro zu
erhöhen. Weitere 500.000 € wurden mit Bescheiden vom 28.11.2018 sowie
13.12.2019 für die Neuverortung der ZSVA bereits bewilligt. Insgesamt sind
bereits 21,5 Mio. Euro der zugesagten 35 Mio. Euro bewilligt worden. Die
weitere Bewilligung erfolgt voraussichtlich in Jahrestranchen.
Angemessene Eigenmittel des Krankenhauses
Das
St.- Josefs- Hospital will einen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 955.630 €
für die Gesamtmaßnahme seit 2015 einbringen. Dies entspricht einem Anteil von
2%. Im Geschäftsjahr 2018 ist ein Verlust von rund 345.000 € entstanden. Für
das Jahr 2019 beläuft sich die Prognose auf einen Verlust von rund 1,5 Mio.
Euro. Angesichts der finanziellen Situation stellt dies somit eine angemessene
Eigenbeteiligung dar.
Förderaussage der Stadt Cloppenburg
Eine
Förderzusage der Stadt Cloppenburg kann erst nach Beschlussfassung in den
entsprechenden Gremien Ende April 2020 erfolgen. Die Beschlussfassung des
Landkreises kann daher nur unter dem Vorbehalt der erforderlichen
Kofinanzierung der Stadt erfolgen.
Förderung durch den Landkreis Cloppenburg
Die
Zuwendung des Landkreises ist nach dem Grundsatzbeschluss auf 20 % der
anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt. Dies entspricht einem Zuschuss von
max. 9.556.300 €.
Die
beantragten Mittel in Höhe von insgesamt 7.883.913,33 € (2.903.382,00 €
Bewilligung 2015 und 4.980.531,33 € beantragte Summe) sind somit
beschlusskonform.
Finanzierung:
PSP-Element
(Produkt)
I1.400095.525.001
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 06.02.2020