Sachverhalt:
Der Kreistag
hat mit Beschluss vom 17. Januar 2019 festgestellt, dass die Mitgliedschaft des
Kreistagsabgeordneten Herrn Dirk Büscher durch Verzicht mit sofortiger Wirkung
erloschen ist.
Gemäß § 44 NKWG geht der Sitz nach Maßgabe des §
38 Abs. 2 oder 3 (hier: § 38 Abs. 3 – Listenwahl -)auf die nächste Ersatzperson
des Wahlvorschlages über.
Nach der Niederschrift über die Sitzung des
Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses vom
15.09.2016 ist nächste Ersatzperson für den Wahlvorschlag der AfD mit 971
Stimmen
Herr
Wilfried
Liers
Polizeibeamter
a.D.
Eichenkamp
22
49685
Emstek
Die
Feststellung, dass der Sitz im Kreistag auf Herrn Liers übergegangen ist, hat
gemäß § 44 NKWG der Kreiswahlleiter ohne Wahlausschuss getroffen, da
Zweifel über die zu treffende Entscheidung nicht bestanden haben.
Nach § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77
Abs. 1 NKWO ist Herr Liers als Ersatzperson mit Schreiben vom 07.01.2019
entsprechend benachrichtigt worden. Herr Liers hat erklärt, dass er das Mandat
als Kreistagsabgeordneter annimmt.
Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung
erfolgt am kommenden Wochenende.
Die Pflichtenbelehrung und die Verpflichtung des neuen
Kreistagsabgeordneten Herrn Liers wird vom Landrat vorgenommen. Die Belehrung
ist aktenkundig zu machen.