Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur und Freizeit schlägt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung vor:
1.
a) Der Landkreis Cloppenburg
bekennt sich weiterhin zur institutionellen Förderung der in seinem Gebiet
vorhandenen musealen Einrichtungen. Eine grundsätzliche Förderung kommt in
Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als
auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein
Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale und/ oder überregionale
Ausstrahlungswirkung sowie über ein hohes Potential einer überregionalen
Wahrnehmung verfügt.
b) Derzeit erfüllen folgende
Einrichtungen im Landkreis Cloppenburg die Voraussetzung für eine
institutionelle Förderung:
aa) Museumsdorf Cloppenburg –
Niedersächsisches Freilichtmuseum
bb) Moor- und Fehnmuseum
Elisabethfehn
cc) Postgeschichtliches Museum
Friesoythe e.V.
dd) Historisches
Kinotechnisches Museum in Löningen
c) Weitere museale
Einrichtungen können in die Liste aufgenommen werden, sofern sie ebenfalls die
unter 1 a) genannten Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme weiterer
Einrichtungen in die Liste entscheidet der Kreistag.
d) Über die Höhe des
Zuschusses der jeweiligen musealen Einrichtung entscheidet der Kreistag.
e) Die Förderung wird unter
der Voraussetzung einer Mitförderung in Höhe von mindestens 50 % der Förderhöhe
des Landkreises durch die jeweilige Sitzgemeinde gewährt. Die Unterstützung der
Sitzgemeinde kann auch in Form der Gewährung von Sachleistungen erfolgen.
2.
a) Der Landkreis Cloppenburg
bekennt sich zur institutionellen Förderung musikalischer Einrichtungen und
Initiativen. Eine grundsätzliche Förderung kommt in Betracht, wenn die
jeweilige Einrichtung oder Initiative sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als
auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein
Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale und/ oder überregionale Ausstrahlungswirkung
sowie über ein hohes Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügt.
b) Hierzu fördert der
Landkreis Cloppenburg das Jugendsymphonieorchester des Oldenburger
Münsterlandes (JUSOM) institutionell mit dem Ziel, ein dauerhaft spielbereites
Orchester zu erreichen. Das JUSOM wird unter der Voraussetzung der gleichen
Mitfinanzierung durch den Landkreis Vechta und vorbehaltlich zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel mit einer Summe i.H.v. 20.000,00 EURO pro Jahr
unterstützt.
c) Weitere musikalische
Einrichtungen und Initiativen können in die Liste aufgenommen werden, sofern
sie ebenfalls die unter 2 a) genannten Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme
weiterer Einrichtungen in die Liste entscheidet der Kreistag.
d) Über die Höhe des jeweiligen
Zuschusses entscheidet der Kreistag.
3.
a) Der Landkreis Cloppenburg
begrüßt die vielfältigen kulturellen Aktivitäten verschiedenster Akteure in den
Städten und Gemeinden. Sie sind Ausdruck der lebendigen Kulturarbeit. Sie sind
darüber hinaus ein unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Identität und
bereichern die kulturelle Vielfalt in unserem Landkreis.
Der Landkreis Cloppenburg
fördert gezielt die Kulturarbeit im Kreisgebiet. Zu den förderfähigen
Veranstaltungen gehören insbesondere Konzertveranstaltungen, Kinder- und
Jugendkultur, Folklore, Kabarett, Theateraufführungen, Autorenlesungen und
Ausstellungen.
Förderfähig sind bedeutsame bzw.
herausragende Projekte und Veranstaltungen mit kreisweiter bzw. regionaler/
überregionaler Bedeutung und Ausstrahlungswirkung, die Modellcharakter tragen
oder zur Unterstützung bewahrenswerter kultureller und historischer Traditionen
beitragen.
b) Die Kreisverwaltung wird
beauftragt, hierzu „Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im
Landkreis Cloppenburg“ zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung
vorzulegen.
c) Für die Förderung der
Kulturarbeit im Landkreis sind für das Haushaltsjahr Haushaltsmittel in Höhe
von 100.000 EUR einzuplanen.
Sachverhalt:
I. Ausgangslage
Der Landkreis Cloppenburg fördert verschiedene Einrichtungen, Museen,
Verbände und Vereine im kulturellen und musischen Bereich sowohl institutionell
als auch anlass- bzw. projektbezogen. Den jeweiligen Förderungen sowie den
Fördersummen liegen dabei jeweils Einzelfallentscheidungen der zuständigen
Organe zu Grunde, die teilweise bereits sehr lange zurückliegen.
Eine institutionelle Förderung findet derzeit für das Museumsdorf
Cloppenburg – Niedersächsisches Freilichtmuseum (Fördersumme in 2018: 124.000
EUR) sowie für das Moor- und Fehnmuseum Elisabethfehn (Fördersumme seit 2017:
90.000 EUR) statt. Das Museumsdorf Cloppenburg erhielt zudem in den vergangenen
Jahren einzelne Sonderförderungen insbesondere zur Sanierung und Instandhaltung
von Gebäuden.
Der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland erhält zudem eine
jährliche Förderung i.H.v. 38.400 EUR für die Unterhaltung der Geschäftsstelle
sowie weitere 12.000 EUR als Personalkostenzuschuss für die Heimatbibliothek
und 15.000 EUR als Personalkostenzuschuss für eine wissenschaftliche
Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter.
Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 19.06.2018 wird das noch zu
gründende Institut für Kulturanthropologie des Oldenburger Münsterlandes mit
Kreismitteln in Höhe von 170.000 EUR pro Jahr unterstützt.
Gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 13.03.2018 ist der Landkreis
Cloppenburg zunächst für die Jahre 2018 und 2019 Kooperationspartner des
Musikfestes Bremen für die Durchführung der Konzeption „Musikfest Bremen zu
Gast im Landkreis Cloppenburg“. Für die Jahre 2018 und 2019 zahlt der Landkreis
für diese Zusammenarbeit insgesamt 70.000 EUR.
Für die Unterhaltung der Geschäftsstelle wird dem Kreismusikerverband
Cloppenburg ein jährlicher Zuschuss i.H.v. 1.500 EUR und für die Aus- und
Fortbildung junger Musikerinnen und Musiker ein jährlicher Zuschuss i.H.v.
2.600 EUR gewährt.
Schließlich erhalten die Sängerbünde „Heimattreu Cloppenburg“ und
„Concordia Altes Amt Friesoythe“ je 550 EUR sowie die EURO Bösel
(EURO-Musiktage) eine Unterstützung von jährlich 1.600 EUR.
Darüber hinaus steht für kleinere, besondere kulturelle oder sonstige
Veranstaltungen sowie zur Förderung kultureller Einrichtungen ein Betrag in
Höhe von 10.000 EUR zur Verfügung. Unter anderem
ist aus diesem Haushaltstitel der Aufbau des Jugendsymphonieorchesters des
Oldenburger Münsterlandes (JUSOM) und weitere Veranstaltungen mit kleineren
Beträgen gefördert worden.
Schließlich ist der Landkreis Cloppenburg Mitglied in einigen
kulturellen Vereinigungen und Vereinen:
(1) Oldenburgische Landschaft (gesetzl.
Pflichtmitgliedschaft; Mitgliedsbeitrag 2018; 109.351,45 EUR)
(2) Historische Kommission für
Niedersachsen und Bremen e.V. (100,00 EUR)
(3) Kulturportal Nordwest (via
Museumsdorf) (491,00 EUR)
(4) Oldenburger Landesverein für
Geschichte, Natur- und Heimatkunde e. V. (OLV) (51,13 EUR)
(5) Nds. Heimatbund (165,00 EUR)
(6) Mühlenvereinigung
Bremen/Niedersachsen e. V. (60,00 EUR)
Aus der vorgenannten Zusammenstellung über die kulturellen
Förderaktivitäten inkl. der Mitgliedschaften des Landkreises Cloppenburg ergibt
sich zusammenfassend ein Haushaltsvolumen in der Kulturförderung i.H.v. derzeit
rund 620.000,- EUR.
Nachrichtlich: Die Musikschule des Landkreises Cloppenburg
e.V. erhält vom Landkreis Cloppenburg einen jährlichen Festbetragszuschuss
i.H.v. 570.000 EUR.
Die Kontaktstelle Musik im Landkreis Cloppenburg e.V. wird
mit einem jährlichen Betrag von 5.000 EUR unterstützt.
II. Anlass für
eine Neuaufstellung der Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis
Cloppenburg
Die Imagestudie für das Oldenburger
Münsterland hat deutlich gemacht, dass die Landkreise Cloppenburg und Vechta in
den Bereichen „Kunst und Kultur“ sowohl bei den Einheimischen als auch bei den
zu uns kommenden Besuchern und Gästen weniger bis gar nicht wahrgenommen
werden. So treten bei den Fragestellungen „kultureller Veranstaltungen“ und
„interessanter Museen“ starke Defizite in der Wahrnehmung sowohl der Menschen
von Innen als auch der auswärtigen Gäste zu Tage. Diese Bereiche werden mit den
Landkreisen im Oldenburger Münsterland nicht in Verbindung gebracht. Das
Defizit beeinträchtigt somit auch die Attraktivität der Region als
Beschäftigungs- und Wohnort für Fachkräfte. Die in der Studie aufgezeigten
Kritikfelder sollten daher angegangen werden und als Chance zur Verbesserung
der Attraktivität des Landkreises Cloppenburg und damit des Oldenburger
Münsterlandes genutzt werden.
Der Nachholbedarf im kulturellen Bereich
sollte in den kommenden Jahren gezielt und professionell aufgearbeitet werden.
Daher hat der Kreistag die Entscheidung zur Zusammenarbeit mit dem
Musikfest Bremen für das Konzept „Musikfest Bremen zu Gast im Landkreis
Cloppenburg“ für die Jahre 2018 und 2019 getroffen.
Durch die Teilnahme im Rahmen der bestehenden etablierten
Premiumkulturmarke „Musikfest Bremen“ profitiert der Landkreis vom positiven
Ansehen der Marke, ohne eine eigene kulturelle Marke schaffen zu müssen, die
einen erheblich höheren finanziellen Aufwand bedeuten würde. Das bundesweite
hochprofessionelle Marketing des Musikfestes Bremen stellt für den Landkreis
Cloppenburg bei langfristiger Beteiligung ganz sicher einen erheblichen
Imagegewinn dar.
Eine konzeptionelle Förderung der Aktivitäten der verschiedenen
Einrichtungen, Museen, Vereine, ehrenamtlichen Initiativen, etc. findet derzeit
jedoch nicht statt. Die Kulturförderung des Landkreises fußt bis dato auf der
Basis von Einzelbeschlüssen der politischen Gremien. Ebenso wenig existieren
Fördergrundsätze bzw. Richtlinien, nach denen eine Förderung dem Grunde nach
möglich ist.
In der politischen Diskussion bezüglich der Kooperation des Landkreises
für das Konzept „Musikfest Bremen zu Gast im Landkreis Cloppenburg“ wurde u.a.
gefordert, ein Konzept für die Kulturförderung im Landkreis Cloppenburg zu
erstellen.
III. Konzept zur
Neuausrichtung der Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg
Um die durch die Imagestudie für das
Oldenburger Münsterland aufgezeigten Defizite in der Wahrnehmung der Bereiche
„Kunst und Kultur“ aufzuholen, sollte die Kulturförderung des Landkreises
Cloppenburg zukünftig breiter aufgestellt werden.
Ziel muss die bessere Außen- und
Innenwahrnehmung im kulturellen Bereich und damit eine Attraktivitätssteigerung
für Einheimische und zu uns kommende Besucher und Facharbeitskräfte sein.
Die Städte und Gemeinden im Landkreis
Cloppenburg leisten bereits eine sinnvolle Arbeit bei der Organisation,
Durchführung und Förderung kultureller Angebote. Diese unverzichtbaren
Aktivitäten sollen durch die Förderung des Landkreises keinesfalls in Frage
gestellt, vielmehr in Teilen ergänzt und zusätzlich unterstützt werden.
Der Landkreis sollte sich bei der
Neuaufstellung seiner kulturellen Förderung stets dem Ziel unterwerfen,
regionale und überregionale Aktivitäten, Einrichtungen und Konzeptionen mit
einer großen Ausstrahlungswirkung zu unterstützen.
Neben der Förderung einzelner Initiativen und
der institutionellen Förderung diverser Institutionen sollte ein Schwerpunkt
der Förderung auch auf die Einzelförderung von Veranstaltungen gelegt werden.
1.
Institutionelle Förderung musealer Einrichtungen im Landkreis Cloppenburg
Der Landkreis hat bisher stets die Auffassung vertreten, dass neben der
institutionellen Förderung des Museumsdorfes sowie des Moor- und Fehnmuseums
mit überregionaler Ausstrahlungswirkung eine Förderung von „kleineren“ musealen
Einrichtungen wegen der geringeren Ausstrahlungswirkung über die jeweilige
Stadt bzw. Gemeinde hinweg nicht in Betracht kommt. Bezüglich einer
Unterstützung derartiger Einrichtungen ist bisher ausschließlich auf die
Zuständigkeit der jeweiligen Städte und Gemeinden verwiesen worden.
Diese Argumentation sollte auch bei einer zukünftigen Ausrichtung
institutioneller Förderung musealer Einrichtungen grundsätzlich weiter aufrecht
erhalten bleiben. Auch zukünftig sollten derartige Institutionen nur dann mit
Kreismitteln gefördert werden, wenn sie sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als
auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein
Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale oder überregionale
Ausstrahlungswirkung und dadurch auch über ein hohes Potential einer
überregionalen Wahrnehmung verfügen.
In einem Grundsatzbeschluss sollte daher die Bereitschaft des
Landkreises Cloppenburg zur institutionellen Förderung musealer Einrichtungen
im Landkreis unter den zuvor genannten Voraussetzungen nochmals bekräftigt
werden. In diesem Beschluss sollten zudem diejenigen Einrichtungen genannt
werden, die derzeit die Voraussetzungen für eine grundsätzliche Förderung
erfüllen.
Die Voraussetzungen treffen mittlerweile neben den zuvor genannten
Einrichtungen auch auf das Postgeschichtliche Museum in Friesoythe sowie auf
das Kinotechnische Museum (Kinotechnische Sammlung Dr. Heinz Dobelmann e.V.) in
Löningen zu. Deshalb schlägt die Kreisverwaltung bezüglich dieser Einrichtungen
den Einstieg in die institutionelle Förderung vor.
Weitere Einrichtungen erfüllen nach Auffassung der Kreisverwaltung die
Voraussetzungen derzeit nicht, können aber bei Erfüllung der Voraussetzungen
jederzeit durch Beschluss des Kreistages in die Liste der förderfähigen
Einrichtungen aufgenommen werden. Die regelmäßige Unterstützung von Sammlungen
jeglicher Art (z.B. von landwirtschaftlichen Geräten, Maschinen, Fahrzeugen
oder Handwerksgegenständen und Anlagen) fallen nicht unter die vorgenannten
Fördervoraussetzungen und müssen hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung
der jeweiligen örtlichen Kommune unterfallen.
Die konkrete Höhe der Förderung pro Einrichtung muss – wie bisher auch –
durch Einzelbeschlüsse festgelegt werden.
Da durch die Förderung des Landkreises eine
Förderung der Sitzgemeinde in Teilen ergänzt und zusätzlich unterstützt werden
soll, darf die Unterstützung durch den Landkreis nicht zu einer Aufgabe der
Förderung durch die jeweilige Sitzgemeinde führen. Deshalb sollte die Förderung
des Landkreises stets unter der Voraussetzung erfolgen, dass die jeweilige
örtliche Gemeinde die Institution in Höhe von mindestens 50 % der Förderhöhe
des Landkreises unterstützt. Die Unterstützung kann auch in Form der Gewährung
von Sachleistungen erfolgen.
2. Institutionelle Förderung
musikalischer Einrichtungen und Initiativen
Neben der Förderung musealer Einrichtungen sollte der Landkreis
Cloppenburg ebenso in die institutionelle Förderung musikalischer Einrichtungen
und Initiativen mit regionaler und/ oder überregionaler Ausstrahlungswirkung
einsteigen bzw. die bestehenden übergemeindlichen Einrichtungen weiterhin
unterstützen.
a) Das Jugendsymphonieorchester des Oldenburger Münsterlandes, kurz
JUSOM, ist ein gemeinschaftliches Projektorchester der Kreismusikschulen
Cloppenburg und Vechta. Geleitet wird das Symphonieorchester von Gabriele Mele,
Instrumentallehrer der KMS Vechta, mit Unterstützung durch weitere Fachlehrer
der Musikschulen. Das Projekt soll fortgeschrittenen Musikschülerinnen und
Musikschülern zwischen 12 und 20 Jahren aus den Landkreisen Cloppenburg und
Vechta die Chance bieten, Erfahrungen in einem großen Symphonieorchester zu
sammeln. Etwa 40 junge Musiker treffen auf rund 15 Profis und arbeiten
gemeinsam mit dem Dirigenten am gemeinsamen Klang. In den Jahren 2017 und 2018
hat das JUSOM nach jeweils durchgeführten Probephasen pro Jahr je ein Konzert
pro Landkreis gegeben.
Die beiden Landkreise Vechta und Cloppenburg
haben das JUSOM 2017 und 2018 mit überschaubaren Mitteln von 1.500,00 Euro je
Landkreis pro Jahr unterstützt. Die wesentlichen Kosten konnten darüber hinaus
durch Spenden und Sponsoring aus der Wirtschaft eingeworben werden.
Nach dem Erfolg in den vergangenen Jahren sollen nun jährlich drei
Probenphasen mit anschließenden Konzertwochenenden stattfinden. Angestrebt ist
ein dauerhaft spielbereites Orchester.
Einige Sponsoren haben Ihren bisherigen Einsatz als Anschubfinanzierung
verstanden und wollen in keine dauerhafte Finanzierung einsteigen. Auch wenn
weiterhin ein Teil der Mittel durch private Förderer und Sponsoren aus der
Wirtschaft aufgebracht werden soll, ist das JUSOM zum Erreichen des Ziels eines
dauerhaft spielbereiten Orchesters auf ein größeres finanzielles Engagement der
beiden Landkreise angewiesen.
Die Gesamtfinanzierung beläuft sich auf 55.000 bis 60.000 Euro pro Jahr,
wovon die beiden Landkreise sich mit bis zu 20.000 Euro beteiligen sollen.
b) Die Sängerbünde „Heimattreu Cloppenburg“ und „Concordia Altes Amt
Friesoythe“ umfassen mehrere Gemeinden und erfüllen überörtliche Aufgaben. Die
Kreisverwaltung hält eine leichte Anpassung der bisher gewährten Zuschüsse von
je 550 EUR für gerechtfertigt.
c) Gleiches gilt für die EURO Bösel (EURO-Musiktage). Seit über 50
Jahren leistet dieses einmalige Musikfestival weit über die Grenzen der
Gemeinde Bösel und des Landkreises Cloppenburg hinaus einen erheblichen Beitrag
zu internationalen musikalischen Begegnungen und genießt damit eine
Ausstrahlungswirkung, die seinesgleichen sucht. Hier sollte die bisher gewährte
Unterstützung des Landkreises in Höhe von jährlich 1.600 EUR ebenfalls erhöht
werden.
3. Förderung der
Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg
Kommunen, örtliche Vereine, Verbände und Organisationen leisten im
Landkreis Cloppenburg eine lebendige Kulturarbeit. So werden jährlich
zahlreiche Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Theater, Kabarett,
Ausstellungen, etc.) durchgeführt. Die örtlichen Initiativen in den Städten und
Gemeinden sind unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Identität und
bereichern die kulturelle Vielfalt in unserem Landkreis.
Der Landkreis
Cloppenburg hat auch bei dieser Art des vielfältigen Kulturengagements in den
Städten und Gemeinden bisher stets die Auffassung vertreten, dass eine
Förderung der diversen Veranstaltungen und Aktionen nicht in Betracht kommt und
hat hinsichtlich einer Unterstützung kultureller Aktivitäten ausschließlich auf
die Zuständigkeit der jeweiligen Städte und Gemeinden verwiesen.
Zukünftig sollte jedoch die Förderpraxis des Landkreises Cloppenburg
zugunsten einer breiteren Förderung der kulturellen Aktivitäten in den Städten
und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg für bedeutsame und herausragende
Projekte geändert werden.
Auf der Grundlage
noch zu erstellender „Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im
Landkreis Cloppenburg“ könnte der Landkreis zukünftig gezielt die Kulturarbeit
im Landkreis fördern. Förderfähig sollte jedoch nicht jede Art und jeder Umfang
von Projekten und Veranstaltungen sein. Der Landkreis sollte sich – analog zur
institutionellen Förderung musealer Einrichtungen und musikalischer Initiativen
– bei der Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis nur auf bedeutsame
bzw. herausragende Projekte und Veranstaltungen (z.B.
Konzertveranstaltungen, Kinder- und Jugendkulturaktionen, Kabarett, Folklore,
Theateraufführungen, Autorenlesungen und Ausstellungen, etc.) mit
kreisweiter bzw. überregionaler Bedeutung und Ausstrahlungswirkung konzentrieren.
Neben der Festlegung des Antrags- und Prüfungsverfahrens sollte die
Richtlinie Regelungen zum Gegenstand der Förderung sowie zum
Auszahlungsverfahren und Verwendungsnachweis enthalten. Die Förderrichtlinie
kann zum 01.01.2019 in Kraft treten und deshalb für alle Anträge gelten, die ab
dem 01.01.2019 beim Landkreis eingehen, vorbehaltlich der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel.
IV. Personelle Umsetzung der
Neuaufstellung der Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg
Die Umsetzung der Neuaufstellung der Förderaktivitäten im Landkreis
Cloppenburg wird nicht ohne zusätzlich hierfür benötigtes Personal zu
bewerkstelligen sein. Der genaue Personalbedarf kann derzeit jedoch noch nicht
beziffert werden.
Finanzierung:
Die dargestellten Förderungen des
Landkreises Cloppenburg sowie Haushaltsmittel für die noch zu erarbeitenden
„Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg“ in
Höhe von 100.000 EUR werden in den Haushalt 2019 eingeplant.
Anlagenverzeichnis: